Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Trump-Dekret, Cookies, Facebook

+++ Konflikt zwischen Trump und Twitter, Trump erlässt Social Media-Dekret

+++ Cookies: BGH entscheidet zu E-Privacy-Richtlinie und Telemediengesetz

+++ Abmahnbarkeit von Datenschutzrechtsverletzungen: BGH legt EuGH vor

+++ Bundesregierung plant kein Gesetz zur Corona-App

+++ OLG Karlsruhe: Missverständlicher Faktencheck auf Facebook ist rechtswidrig

+++ Datenschutz-NGO beklagt lasche Durchsetzung und Absprachen mit Facebook

+++ EuGH zur Ausschreibung von Software-Entwicklung bei Behördenkooperation

+++ Klage gegen AG Frankfurt wegen Datenübermittlung in Insolvenzverfahren
Trump erlässt Social Media-Dekret
US-Präsident Donald Trump hat am Freitag ein Dekret zur „Verhinderung von Online-Zensur“ erlassen. Danach sollen Soziale Netzwerke und Suchmaschinen stärker in die Haftung genommen werden können, wenn sie etwa Inhalte gewichten, „flaggen” oder unsichtbar machen. Bisher haften Online-Plattformen nach einem US-Bundesgesetz grundsätzlich nicht für die Inhalte, die User auf ihnen posten. Trumps Dekret beklagt nun, vermeintlich neutrale Online-Plattformen würden mittlerweile auch Sichtweisen unterdrücken, die ihnen politisch missfielen. Dann müsse das Haftungsprivileg eng ausgelegt werden und Plattformen wie „publisher” haften. Das Dekret stößt weitere Schritte für eine gesetzliche Regelung auf US-Bundesebene an. Noch zu Wochenbeginn hatte Twitter erstmals einen Tweet von Trump mit einem Faktencheck-Link versehen. Trump hatte darin gegen Briefwahlen polemisiert und sie pauschal als betrugsanfällig bezeichnet. Nach Erlass des Dekrets schließlich versah Twitter einen weiteren Tweet von Trump mit einer Gewaltwarnung. Darin hatte Trump zum Durchgreifen gegen die Proteste nach der Tötung des Schwarzen George Floyd aufgefordert und den Tweet mit den Worten „wenn das Plündern losgeht, geht das Schießen los” geschlossen.
Zum Dekret („Executive Order on Preventing Online Censorship”).
Spiegel mit einer Einschätzung und verschiedenen Stimmen.

Cookies: BGH entscheidet zu E-Privacy-Richtlinie und Telemediengesetz
Website-Betreiber müssen eine aktive Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen, wenn sie Werbe-Cookies setzen wollen. Vorangekreuzte Kästchen reichen nicht aus. Das hat der BGH entschieden (Az. I ZR 186/17). Er setzt damit die EuGH-Entscheidung „Planet49” von 2019 zur E-Privacy-Richtlinie um. Die deutsche Umsetzungsregelung zu Cookies im TMG (§ 15 III TMG) suggeriert zwar, dass ein Opt-Out genügt („sofern der Nutzer dem nicht widerspricht”). Dies könne aber richtlinienkonform als Einwilligungserfordernis ausgelegt werden, so der BGH.
Zur Pressemitteilung des BGH.

Abmahnbarkeit von Datenschutzrechtsverletzungen: BGH legt EuGH vor
Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, inwieweit Datenschutzverstöße von Verbänden und Wettbewerbern abgemahnt werden können (Az. I ZR 7/16). Im konkreten Fall klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er wirft Facebook Verstöße gegen Anforderungen an eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung in einer Spiele-App vor. Bislang ist aber nicht geklärt, ob der Verband über das Wettbewerbsrecht gegen Datenschutzverstöße vorgehen kann. Das hängt unter anderem davon ab, ob das Sanktionengefüge aus der DSGVO abschließend ist. Diese Fragen wird nun der EuGH klären müssen.
Zur Pressemitteilung des BGH.

Bundesregierung plant kein Gesetz zur Corona-Tracing-App
Die Bundesregierung hat der Forderung nach einem Gesetz für die Corona-Tracing-App eine Absage erteilt. Ein solches Gesetz sei nicht geplant, hieß es am Freitag vom Regierungssprecher Steffen Seibert. Eine gesetzlich Regelung zur App hätte zentrale Aspekte gebündelt regeln können – etwa zum Ablauf des Tracing-Verfahrens, zur Freiwilligkeit und der Frage, ob gesellschaftliche Teilhabe von der Nutzung der App abhängig gemacht werden darf.
Zur Meldung im Deutschlandfunk.

OLG Karlsruhe: Missverständlicher Faktencheck auf Facebook ist rechtswidrig
Das OLG Karlsruhe hat in einer Eilentscheidung die Anforderungen an die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook präzisiert (Az. 6 U 36/20). Im konkreten Fall hatte das Magazin „Tichys Einblick” einen offenen Brief zum Klimawandel auf Facebook geteilt. Der Faktenchecker der Rechercheplattform Correctiv, mit der Facebook zusammenarbeitet, markierte den Beitrag als „teils falsch”, weil – anders als angegeben – offenbar nicht alle 500 Autoren des Briefs einen wissenschaftlichen Hintergrund hatten und einige Behauptungen unzutreffend gewesen seien. Nach Ansicht des OLG war das wettbewerbswidrig. So konnte „die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten”, heißt es in der Pressemitteilung. Der Faktencheck bezog sich aber auf den offenen Brief selbst, über den die Klägerin lediglich berichtet hatte.
Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe.
Mehr Infos beim SWR.

Datenschutz-NGO beklagt lasche Durchsetzung und Absprachen mit Facebook
Die Datenschutz-NGO „None of Your Business” (noyb) um den Datenschützer Max Schrems beklagt in einem offenen Brief (PDF) die Zurückhaltung der irischen Datenschutzbehörde gegenüber Facebook. Bereits zum Geltungsbeginn der DSGVO 2018 habe noyb mehrere Beschwerden bei der irischen Behörde gegen Facebook eingereicht; seitdem sei zu wenig passiert. Es habe zudem geheime Absprachen zwischen Facebook und der Behörde gegeben, wie Facebook „seine dubiose Datenpraxis weiterhin unter dem Mäntelchen der Legalität fortsetzen kann”. Die NGO beklagt den „Datennutzungsvertrag”, mit dem Facebook die eigentlich nötige Einwilligung umgehe.
Zur Pressemitteilung bei noyb.
Netzpolitik.org berichtet darüber.

EuGH zur Ausschreibung von Software-Entwicklung bei Behördenkooperation
Die Kooperation zweier Stadtbehörden über das Überlassen und Weiterentwickeln von Software kann ein öffentlicher Auftrag sein, der ausgeschrieben werden muss. Das hat der EuGH entschieden (Az. C-796/18). Die Stadt Köln hatte mit dem Land Berlin 2017 vereinbart, Berlins Software für die Einsatzleitstelle der Feuerwehr zu übernehmen; Weiterentwicklungen der Software würden sich beide Städte gegenseitig unentgeltlich überlassen. Weil dies nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, klagte eine Software-Firma; das OLG Düsseldorf legte dem EuGH vor. Eine solche Behördenkooperation kann sich nach dem EuGH-Urteil nicht pauschal darauf berufen, nicht unter Vergaberecht zu fallen.
Zur Meldung bei Heise.

Klage gegen AG Frankfurt aM wegen Datenübermittlung in Insolvenzverfahren
Mehrere Beschwerdeführerinnen im Condor-Insolvenzverfahren gehen vor dem OLG Frankfurt gegen die Übermittlung ihrer Anschriften vor – und zwar gegen das AG Frankfurt aM. Dort wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fluglinie geführt. Das AG habe einen Beschluss an über 25.000 Verfahrensbeteiligte zugestellt, unter Nennung der Privatadressen. Dies sei für das Verfahren nicht erforderlich und damit rechtswidrig gewesen. Die Übermittlung an so viele Beteiligte wirke wie eine Veröffentlichung der Daten; man hätte sie vielmehr schwärzen müssen, heißt es in der Pressemitteilung der Kölner Rechtsanwaltskanzlei. Wegen § 23 EGGVG laufe das Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zur Pressemitteilung der Kanzlei.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 31.05.2020, https://tlmd.in/a/3504

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory