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Wochenrückblick: TKG, Mitbestimmung, ePrivacy

+++ BAG zur Mitbestimmung des Betriebsrates zum Facebook-Auftritt

+++ BVerwG: Feststellungsklage von Reportern ohne Grenzen unzulässig

+++ Koalition einigt sich auf neues Urhebervertragsrecht

+++ BVerfG erklärt Regelungen über Anordnung rückwirkender Entgelte für verfassungswidrig

+++ Kein Auskunftsanspruch auf Unterlagen zum Einsatz gegen den IS

+++ Vorveröffentlichter Kommissionsentwurf zur ePrivacy-Verordnung
BAG zur Mitbestimmung des Betriebsrates zum Facebook-Auftritt
Die Ausgestaltung der Facebookseite eines Unternehmens unterliegt der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Das gilt jedenfalls dann, wenn andere Facebooknutzer Postings hinterlassen können, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen. Denn solche Postings könnten zu einer Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtungen führen. So hat das BAG am Dienstag entschieden. Der Mitbestimmung unterliegt aber nur die Entscheidung der Arbeitgeberin, Postings unmittelbar zu veröffentlichen. Es existiert kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, ob überhaupt eine Facebookseite zu Marketingzwecken betrieben wird.
Zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.
Entscheidung und Hintergründe im Handelblatt Rechtsboard.

BVerwG: Feststellungsklage von Reportern ohne Grenzen unzulässig
Die Reporter ohne Grenzen sind mit ihrer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst erfolglos geblieben. Sie hatten die Feststellung begehrt, dass der BND durch seine strategische E-Mail-Überwachung ihr Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verletzt habe. Einen dafür erforderlichen „konkreten, gerade den jeweiligen Kläger betreffenden Sachverhalt“, konnte das BVerwG aber nicht feststellen. Zwar sei nicht auszuschließen, dass zunächst E-Mails der Kläger erfasst worden seien. Ein Eingriff in Art. 10 GG ließe sich aber nicht mehr feststellen. Denn der BND hätte „alle nachrichtendienstlich irrelevanten Mails im Einklang mit den Bestimmungen des Artikel 10-Gesetzes und den allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Datenschutz unverzüglich und spurenlos gelöscht“. Dass gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Überwachungspraxis erschwert sei, sei auch „hinnehmbar, weil die Kontrolltätigkeit der G10-Kommission dazu dient, kompensatorischen Grundrechtsschutz zu gewährleisten“, so das BVerwG.
Eine weitere Klage gegen das VERAS System des BND zur Datenspeicherung und -nutzung sei hingegen noch nicht zur Entscheidung reif.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
Zur Pressemitteilung der Reporter ohne Grenzen.

Koalition einigt sich auf neues Urhebervertragsrecht
Die Koalitionsparteien haben sich auf eine gesetzliche Neuregelung zum Urhebervertragsrecht geeinigt. Dies berichtete urheberrecht.org zu Beginn dieser Woche. Danach sollen auch Häufigkeit und Ausmaß als Kriterien für eine angemessene Vergütung berücksichtigt werden. Außerdem sollen Neuregelungen über die Beteiligung von Verlagen in Verwertungsgesellschaften aufgenommen werden. Zuletzt hatten einige Gerichte bestimmte Beteiligungsarten für unzulässig erklärt.
Zur Meldung bei urheberrecht.org.

BVerfG erklärt Regelungen über Anordnung rückwirkender Entgelte für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag eine Entscheidung veröffentlicht, in der es die gesetzlichen Regelungen in § 35 Abs. 5 S. 2, S. 3 TKG für verfassungswidrig erklärt. Diese sahen die Voraussetzungen vor, unter denen regulierte Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen mit Rückwirkung angeordnet werden können. Ein reguliertes Unternehmen konnte hiernach nur dann erfolgreich ein bestimmtes Entgelt auch rückwirkend als genehmigt begehren, wenn dies so im gerichtlichen Eilverfahren angeordnet wurde. Das BVerfG sieht darin die Möglichkeit des regulierten Unternehmens auf effektiven Rechtsschutz in verfassungswidriger Weise eingeschränkt, da die gesetzliche Regelung nicht hinreichend zwischen den unterschiedlichen wettbewerblichen Verhältnissen im Telekommunikationsbereich differenziere.
Zur Entscheidung des BVerfG.

Kein Auskunftsanspruch auf Unterlagen zum Einsatz gegen den IS
Das Auswärtige Amt muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt eines Rechtsgutachtens über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen den sog. IS geben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg ein einem Eilverfahren entschieden. Das Gutachten war im Vorfeld des Auslandseinsatzes gegen den IS innerhalb der Bundesregierung erstellt worden. Die rechtlichen Prüfungen seien unter anderem in Bezug auf die sog. „EU-Beistandsklausel“ hoch sensibel, wie das Auswärtige Amt ausreichend dargelegt habe. Außerdem könne eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bürger gefährden.
Zur Nachricht auf LTO.

Vorveröffentlichter Kommissionsentwurf zur ePrivacy-Verordnung
Über politico.eu wurde diese Woche ein Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Diese Verordnung soll eng mit der Datenschutzgrundverordnung zusammenwirken und die bisherige Datenschutzrichtlinie ersetzen. Sie enthält unter anderem Regelungen über die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M). Neu hinzu kommt auch die Anwendung für OTT-Dienste. Verschiedene europäische Unternehmen und Interessenvertreter hatten sich immer wieder für eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausgesprochen.
Der geleakte Entwurf.
Carlo Piltz mit einer umfangreichen Ersteinschätzung.
Mehr Informationen auf cr-online.de.

, Telemedicus v. 18.12.2016, https://tlmd.in/a/3159

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