+++ BVerfG: Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
+++ Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google
+++ Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt
+++ Weiter Proteste gegen ACTA
+++ Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen
+++ Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen
+++ AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch
BVerfG: Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass §113 I 2 TKG verfassungswidrig ist. Die Norm regelt eine spezielle Auskunftspflicht für Passwörter und PIN. Nach Ansicht des BVerfG verstoße sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sei unverhältnismäßig. Für einen Übergangszeitraum soll diese Norm jedoch noch eingeschränkt weitergelten. Die Enscheidung erging im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die in §§ 111-113 TKG geregelte Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten, die im übrigen abgewiesen wurde.
Die Pressemitteilung des BVerfG.
Kommentar von Peter Schaar.
Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben bei der EU-Kommission gegen Google wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Beschwerde eingelegt. Der Suchmaschinenkonzern verstoße gegen die Grundsätze des „Fair Share“ und „Fair Search“. Die Verleger wollen als Rechteinhaber von Inhalten ebenso an den durch Snippets erzielten Einnahmen beteiligt werden. Daneben würde Google seine Machtstellung ausnutzen und die Verleger bei den Suchergebnissen benachteiligen. Vorher hatten die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger eine entsprechende Beschwerde beim Bundeskartellamt zurückgezogen.
Zum Bericht bei heise.de.
Zum Bericht bei FAZ.NET.
Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt
Der Beschlagnahmebeschluss bezüglich eines Facebook-Accounts durch das AG Reutlingen wird wohl nicht durchgesetzt. Der Angeklagte erklärte sich bereit, seine Daten freiwillig herauszugeben. In den gespeicherten Nachrichten des Accounts waren entscheidende Beweise für ein Strafverfahren vermutet worden. Somit erübrigt sich vorerst die Frage, wie der Beschlagnahmebeschluss durchzusetzen sei und ob Facebook die Daten herausgeben muss.
Der Bericht des SWR.
Der Bericht zum Beschlagnahmebeschluss auf internet-law.de.
Weiter Proteste gegen ACTA
Gestern fanden erneut bundesweite Prosteste gegen das umstrittene ACTA-Abkommen statt. Zudem mehren sich nun auch offizielle Stimmen aus der Politik, die vor allem das heimliche Vorgehen bei den Verhandlungen kritisieren. Die EU-Kommission hat mittlerweile beschlossen, ACTA dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Der Gerichtshof soll eine mögliche Verletzung von EU-Primärrecht begutachten.
Die Meldung zu den Demonstrationen bei heise.de.
Bericht zum ACTA-Protest in Bonn bei Telemedicus.
Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen
In den USA mehrt sich Kritik am Umgang mit Nutzerdaten durch Unternehmen. In den vergangenen Wochen war immer wieder bekannt geworden, in welchem Umfang IT-Unternehmen Daten ausgespäht und bestehende Datenschutzvorrichtungen umgangen hatten. Ein Gremium von Rechtsexperten kritisierte insbesondere auch die Pläne von Google, zukünftig alle gewonnenen Datensätze zusammenzuführen. Die kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris forderte führende Branchenkonzerne nun auf, höhere Datenschutzstandards einzurichten. Die US-Regierung will Richtlinien für die Privatsphäre der Online-Konsumenten festschreiben, die als „Consumer Privacy Bill of Rights“ dem Nutzer mehr Selbstbestimmungsrechte einräumen sollen.
Die NYT über die Online Privacy Guidelines der US-Regierung.
Die Erklärung der National Association of Attorneys General im Original.
Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen
Einem Beitrag der Bild zufolge ist die Zahl der Überwachungsmaßnahmen im Internet durch Geheimdienste deutlich angestiegen. So habe sich die Zahl der geprüften Datenverbindungen mit 37.292.862 zwischen 2009 und 2010 mehr als verfünffacht. Die überprüften Datenverbindungen enthielten Stichwörter, die in Zusammenhang mit terroristischen Planungen gestellt werden könnten. Diese Zahl ist deshalb besonders bedenklich, weil selbst bei Stichwörtern wie „Bombe“ bereits gesucht wurde und es nur in 213 Fällen zu verwertbaren Angaben kam.
Bericht bei heise.de.
Kommentar auf gutjahr.biz.
AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch
Der Arbeitskreis Vorrat hat in einem offenen Brief den designierten Bundespräsidenten Joachim Gauck zu einem Gespräch über Bürgerrechte eingeladen. Anlass sind Äußerungen Gaucks im Rahmen einer Diskussion, in der er sich nach Ansicht des AK Vorrat nicht eindeutig zur VDS positionierte. Da Gauck selbst zu DDR-Zeiten Bürgerrechtler war, sollen in dem Gespräch die aktuellen datenschutzrechtlichen Bedenken und Sorgen ausgeräumt werden.
Der offene Brief des AK Vorrat.
Zum Bericht bei golem.de.