+++ Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor
+++ Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung
+++ E-Mails dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden
+++ Anwälte müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen
+++ Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt
+++ Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. Nach dem Entwurf sollen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) verstoßen wird. Werbeanrufe sollen nur noch dann zulässig sein, wenn der angerufene Verbraucher ausdrücklich in den Empfang von Werbeanrufen eingewilligt hat. Die Rufnummer des werbenden Unternehmens darf nicht mehr unterdrückt werden; auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers wird gestärkt. Der Entwurf muss nun noch vom Bundestag angenommen werden. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2009.
Pressemitteilung des BMJ.
Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung
Einen weiteren Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung vergangene Woche auf den Weg gebracht: Internetauktionen sollen bei der Verwertung von gepfändeten Gegenständen durch den Gerichtsvollzieher zum Regelfall werden. Die bisher üblichen Versteigerungen vor Ort sollen dadurch abgelöst werden. Die Gründe: Durch Internetauktionen wird ein größerer Bieterkreis erreicht. Der wiederum sorgt für größeren Wettbewerb unter den Bietern und der möglicherweise für höhere Erlöse. Zudem sollen Kosten in der Abwicklung der Versteigerung gespart werden. Als Auktionsplattform wird www.zoll-auktion.de dienen, die bereits von der Bundeszollverwaltung genutzt wird.
Mehr beim Bundesjustizministerium.
E-Mails dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es eine Persönlichkeitsverletzung darstellt, wenn E-Mails ungefragt veröffentlicht werden. Es werde dabei in die verfassungsrechtlich geschützt Geheimsphäre eingegriffen. Neben persönlichen Briefen seien insbesondere auch „persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen“ besonders geschützt. Ohne eine Zustimmung des E-Mail-Verfassers sei eine Veröffentlichung nur dann erlaubt, wenn ein „sachlicher Grund“ vorliegt.
Mehr zu dem Urteil bei Dr. Bahr.
Anwälte müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Rechtsanwalt hatte sich geweigert, für seinen internetangeschlossenen Kanzleicomputer die von der GEZ verlangte Gebühr zu bezahlen. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde, so das Gericht, eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen der anwaltlichen Tätigkeit nichts zu tun habe. Daher würde dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprochen und das Grundrecht der Informationsfreiheit beeinträchtigt. Auch sei ein Rechtsanwalt kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte.
Zu der Pressemitteilung des Gerichts.
Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt
Bereits Anfang Mai hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Namenszusatz „VZ“ für Internetseiten eine Verwechslungsgefahr mit „StudiVZ“ und „SchülerVZ“ begründet. Die Serie der „VZ“-Seiten sei bei den angesprochenen Verkehrskreisen so beliebt, dass die Abkürzung „VZ“ keineswegs nur mit dem Begriff „Verzeichnis“, sondern vielmehr mit den Social Networks aus dem Hause Holtzbrinck assoziiert würden.
Zu dem Artikel bei Telemedicus.
Keine Wahrheitskontrolle bei Zitaten
Das Landgericht Frankfurt hat vergangene Woche sein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ verkündet: Der EPD Hessen wird verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Er hatte im Rahmen eines Artikels die Äußerung eines Staatssekretärs zitiert, in der die „Junge Freiheit“ mit der NPD in Verbindung gebracht wurde. Die ebenfalls von der „Jungen Freiheit“ begehrte Unterlassungserklärung konnte hingegen nicht erwirkt werden.
Weitere Informationen beim dradio.