+++ Polizei schließt die illegale Musiktauschbörse „OiNK“
+++ Digitales Wählen in Hamburg: CCC kritisiert Sicherheitslücken
+++ OLG Köln: Keine Markenverletzung durch Keywordwerbung
+++ Verkauf des Süddeutschen Verlags rückt näher
+++ „Haushaltsabgabe“ gegen „Vereinfachte Rundfunkgebühr“
+++ GEZ-Artikel vom SWR beanstandet
+++ Europäische Kommission untersagt Förderung von DVB-T in NRW
+++ NBC Universal zieht sich von Youtube zurück
Polizei schließt die illegale Musiktauschbörse „OiNK“
Nach zweijährigen Ermittlungen gelang es der niederländischen und britischen Polizei, eine der weltweit größten Plattformen für illegale Musik zu schließen. Die nur für Mitglieder zugängliche Tauschbörse „OiNK“ war darauf ausgerichtet, Alben vor ihrer Veröffentlichung via Internet zu verbreiten. Neben der Beschlagnahme des Servers wurde auch der 24jährige Betreiber der Website festgenommen.
Weitere Informationen beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Digitales Wählen in Hamburg: CCC kritisiert Sicherheitslücken
Im kommenden Jahr soll in Hamburg erstmals mit einem „digitalen Wahlstift“ gewählt werden. Mithilfe des Stifts werden die Stimmkreuze zusätzlich zu den schriftlichen Wahlzetteln auch digital erfasst und auf einen Laptop übertragen. Dieser errechnet das Wahlergebnis. Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert vor allem die sicherheitstechnischen Probleme dieses Systems. Zur Veranschaulichung der vielfältigen Missbrauchs- und Angriffsmöglichkeiten entwickelten CCC-Mitglieder einen trojanischen Wahlstift. Mit diesem sei es sehr leicht möglich, Schadsoftware auf die Wahlcomputer zu übertragen und das Wahlergebnis zu manipulieren.
Ausführliche Informationen beim CCC.
OLG Köln: Keine Markenverletzung durch Keywordwerbung
Die Benutzung von fremden Markennamen bei Keywordwerbung ist keine Markenrechtsverletzung. Das entschied das OLG Köln Ende August. Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Shop-Betreiber Anzeigen bei einer Suchmaschine geschaltet. Diese wurden dann eingeblendet, wenn als Suchbegriff der Markenname eines Konkurrenten eingegeben wurde. Zu Recht, meinte das OLG Köln.
Mehr bei Telemedicus.
Verkauf des Süddeutschen Verlags rückt näher
Am Dienstag fand eine Versammlung der Gesellschafter des Süddeutschen Verlags statt: Ausgewählt wurden dabei die Finalisten, die im Wettstreit über den Verkauf des Verlags miteinander konkurrieren und sich nun einer Buchprüfung unterziehen müssen. Unter den Interessenten sollen sich der Zeitungskonzern DuMont Schauberg, die WAZ-Gruppe, sowie die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck befinden. Der Verkauf des Verlags ist unter den Gesellschaftern umstritten: Während die Altgesellschafterfamilien Goldschagg, Schwingenstein, Dürrmeier und von Seidlein ihre Anteile veräußern möchten, ist die Verlegerfamilie Friedmann gegen einen Verkauf. Die Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH), möchte dagegen ihren Anteil ausbauen. Genauer Zeitpunkt des Verkaufs und Kaufpreishöhe sind bislang noch unklar.
„Verkauf der „Süddeutschen“ geht in die Endrunde“ (Handelsblatt).
„Haushaltsabgabe“ gegen „Vereinfachte Rundfunkgebühr“
Hinsichtlich der Neuregelung der Rundfunkgebühren sind sowohl die Idee eines steuerfinanzierten Modells als auch die Kopfpauschale vom Tisch. Dies ergab ein Treffen der Ministerpräsidenten der Länder. Gegen ein steuerfinanzierten Modell sprach insbesondere der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Weiterhin im Gespräch sind nach Informationen der SZ die sog. „Haushalts-/Wohnungs- bzw. Unternehmensabgabe“ sowie die „Vereinfachte Rundfunkgebühr“, eine Fortentwicklung der bestehenden Rundfunkgebühr. Mit der Einführung eines neuen Gebührensystems kann jedoch nicht vor 2013 gerechnet werden.
Mehr bei Telemedicus.
GEZ-Artikel vom SWR beanstandet
Anfang der Woche wurde die Süddeutsche Zeitung von SWR-Justiziar Hermann Eichler aufgefordert, einen Artikel über die Methoden und Rechte der Rundfunkgebührenbeauftragten zu korrigieren. Beanstandet wurden zwei unrichtige Tatsachenbehauptungen über die GEZ, die in Zitaten des Rechtsanwalts und Lawbloggers Udo Vetter enthalten seien. Vetter sagte darin, dass die GEZ keinerlei hoheitliche Befugnisse habe und Fragen der Außendienstler nicht beantwortet werden müssten. Ob sich die GEZ auf die hoheitlichen Befugnisse der Sender berufen kann ist umstritten.
Die SZ hat den Artikel umgehend aus dem Online-Angebot entfernt. Bei der Online-Ausgabe der Welt lassen sich Vetters Zitate noch lesen.
Zu den Hintergründen (Heise).
Europäische Kommission untersagt Förderung von DVB-T in NRW
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die geplanten Fördermittel für private Rundfunkanbieter zur Verbreitung ihrer Programme über den DVB-T-Standard gegen das EG-Beihilferecht verstoßen. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien plante zu diesem Zweck für die kommenden fünf Jahre Gelder in Höhe von 6,8 Millionen Euro bereitzustellen. Die Kommission beanstandet, dass die Notwendigkeit einer derartigen Förderung nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Außerdem sei kein angemessenes und diskriminierungsfreies Förderungsmodell gewählt worden.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
NBC Universal zieht sich von Youtube zurück
Das Medienunternehmen NBC Universal hat seine Film-Clips vom Video-Portal Youtube entfernt. NBC hatte mit Youtube im Jahr 2006 eine Kooperation geschlossen und eigene Inhalte bei Youtube veröffentlicht. Damit ist es nun vorbei. Das Unternehmen plant, seine Video-Inhalte zukünftig selbst im Internet zu vermarkten und begründet damit seinen Schritt, sich von Youtube zu lösen.
Die Details bei der taz.