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Wochenrückblick: SWIFT, Flatrate-Verträge, Google

+++ EU-Rat stimmt für das SWIFT-Abkommen

+++ OLG Frankfurt a.M.: IP-Adressen dürfen auch bei Flatrates für 7 Tage gespeichert werden

+++ Bundesnetzagentur senkt TAL-Entgelte

+++ KEF macht den Weg frei für zweiten DAB-Anlauf

+++ BGH: E-Plus muss keine GSM-Gateways dulden

+++ SWR-Rundfunkrat genehmigt weitere Internetseiten

+++ Viacom scheitert vorerst mit Millionen-Klage gegen Youtube

+++ Google gibt Chinas Druck nach
EU-Rat stimmt für das SWIFT-Abkommen
Der EU-Rat hat einem Kompromissvorschlag zur Weiterleitung von Bankdaten in die USA zugestimmt. In diesem Abkommen wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Daten der internationalen Bankdaten-Übermittlungsstelle SWIFT von Belgien aus in die USA übergeben werden dürfen. Die USA nutzen die Daten für geheimdienstliche Zwecke, insbesondere zur Terrorabwehr. Nach der Entscheidung des Rates bedarf es nun noch der Zustimmung des europäischen Parlaments. Da aber alle Fraktionen außer Linken und Grünen das neue Abkommen stützen, wird die Entscheidung wohl positiv ausfallen.
Nachrichtenüberblick bei Netzpolitik.org.

OLG Frankfurt a.M.: IP-Adressen dürfen auch bei Flatrates für 7 Tage gespeichert werden
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Internet-Access-Provider wie die Deutsche Telekom Verbindungsdaten 7 Tage speichern dürfen – auch bei Flatrates. Das Gericht argumentiert im Wesentlichen damit, dass auch bei Flatrate-Verträgen unter Umständen nötig ist, Verbindungsdaten wie die vom Kunden verwendete IP-Adresse zu speichern; z.B. wenn der Kunde einen anderen Service nutzt als den vom Flatrate-Tarif umfassten DSL-Zugang.
Zur Entscheidung des Gerichts (PDF).
Kritik bei Daten-Speicherung.de.

Bundesnetzagentur senkt TAL-Entgelte
Die BNetzA hat mit Entscheidung vom 1. Juli 2010 neue Entgelte sowohl für die Übernahme von TAL-Leitungen („letzte Meile”) als auch für das Line-Sharing-Verfahren festgesetzt. Beispielsweise kostet die „Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden” nun nur noch 30,83 Euro – vorher waren es noch 35,70 Euro. Die Entgelte werden von der BNetzA auf Basis der §§ 30 ff. TKG regelmäßig neu festgesetzt.
Meldung bei Heise Online.
Die Entscheidung der BNetzA.

KEF macht den Weg frei für zweiten DAB-Anlauf
Die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat Gelder bewilligt, die für ein „Entwicklungsprojekt zur Einführung des digitalen terrestrischen Hörfunks” beantragt wurden. Mit diesem Geld wollen Deutschlandradio und die ARD-Rundfunkanstalten einen neuen Anlauf zur Etablierung digitalen Radiorundfunks im DAB-Standard machen. Den letzten Anlauf hatte die KEF Anfang 2008 noch für praktisch gescheitert erklärt.
Zur Pressemitteilung der KEF.
Meldung bei Heise Online.

BGH: E-Plus muss keine GSM-Gateways dulden
Der BGH hat entschieden, dass E-Plus seine SIM-Karten nicht für fremde GSM-Gateways zur Verfügung stellen muss. Ein GSM-Gateway dient dazu, verschiedene Telekommunikationsnetze zu verkoppeln. Die Beklagte des Verfahrens hatte E-Plus-Karten wie ein Endnutzer erworben und dann in großen, kommerziellen GSM-Gateways eingesetzt – auf diese Weise umging sie die Zusammenschaltungs-Entgelte, wie sie von der Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber festgesetzt werden. Dass E-Plus solches Vorgehen ausschließen will, sei zulässig, so der BGH.
Pressemitteilung des BGH.

SWR-Rundfunkrat genehmigt weitere Internetseiten
Der SWR-Rundfunkrat hat im Rahmen von Drei-Stufen-Tests weitere Internetangebote des SWR genehmigt. Zu den Genehmigungen gehört unter anderem die Haupt-Internetpräsenz der ARD-Rundfunkanstalten ARD.de, aber auch einsplus.de, SWR.de oder kindernetz.de.
Weitere Informationen bei Digitalfernsehen.de.

Viacom scheitert vorerst mit Millionen-Klage gegen Youtube
Der Medienkonzern Viacom ist mit seiner Klage gegen Youtube einstweilen gescheitert. Viacom, zu dem unter anderem auch MTV und Viva gehören, hatte Youtube vorgeworfen, parasitär die eigene Leistung auszunutzen: Es sei gerade das Geschäftsmodell von Youtube, Nutzer Videos hochladen zu lassen, an denen das Unternehmen keine Nutzungsrechte habe. Nichtsdestotrotz ging der entscheidende Gerichtshof in den USA davon aus, dass Youtube für Rechtsverletzungen Dritter erst ab Kenntnis haftet. Dies entspricht dem im US-Gesetz Digital Millennium Copyright ACT (DMCA) festgelegten Haftungsregime. Viacom will nun dennoch Rechtsmittel einlegen.
Weitere Informationen beim Institut für Urheber- und Medienrecht.

Google gibt Chinas Druck nach
Google hat seine Strategie, Nutzer von der festland-chinesischen Google-Seite Google.cn auf die Honkong-Seite Google.hk weiterzuleiten, aufgegeben. Dies erfolgte anscheinend auf Druck von chinesischen Behörden. Noch Anfang des Jahres hatte Google bekannt gegeben, sich notfalls aus China ganz zurückziehen zu wollen – die Zensurpolitik des dortigen Regimes wolle man nicht unterstützen. Die aktuelle Änderung wird von den meisten Beobachtern als „Einknicken” Googles gewertet.
Weitere Informationen bei Spiegel Online.

, Telemedicus v. 04.07.2010, https://tlmd.in/a/1803

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