+++ Einigung beim SWIFT-Abkommen in Sicht
+++ BVerwG zu Äußerungen von Industrie- und Handelskammern
+++ OVG Niedersachsen zu Konten für Abo-Fallen
+++ 14 Thesen zur Netzpolitik von de Maizière
+++ Justizminister-Konferenz: Street-View und Urheberrecht
+++ Neue Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests bei ZDF, ARD und WDR
+++ ICANN nimmt Antrag für xxx-Domain an
+++ Leistungsschutzrecht für Verlage weiter kontrovers
Einigung beim SWIFT-Abkommen in Sicht
Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission haben sich auf einen Kompromiss beim SWIFT-Abkommen geeinigt. Dieser Vertrag regelt, wie und unter welchen Voraussetzungen Bankdaten in die USA übermittelt werden dürfen. In dem neuen Entwurf wurde vor allem Wert auf eine bessere Kontrolle gelegt: So soll künftig ein europäischer Beamter in den USA vor Ort den Datentransfer überwachen. Langfristig will man an einer Alternative zu dieser Übermittlung arbeiten und ein eigenes europäisches Auswertungssystem aufbauen.
Die Details bei Heise Online.
BVerwG zu Äußerungen von Industrie- und Handelskammern
Industrie- und Handelskammern dürfen nur solche Erklärungen abgeben, die „nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk” zum Thema haben; das hat das BVerwG am 23. Juni entschieden (Az.: 8 C 20.09). Ihre Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichtet sie dazu, in ihren Äußerungen ein „höchstmögliches Maß an Objektivität” zu wahren. Stellungnahmen sind danach rechtswidrig, wenn sie entweder inhaltlich nicht sachlich oder nicht nach einem satzungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sind.
Zur Meldung bei Juris.
OVG Niedersachsen zu Konten für Abo-Fallen
Sparkassen dürfen sich weigern, ein Konto zu eröffnen, wenn der Verdacht besteht, dass dieses für rechtswidrige Handlungen verwendet wird. So lautet ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 15. Juni (Az.: 10 ME 77/10). Damit hat es zugunsten der Sparkasse Osnabrück entschieden, die die Eröffnung eines Kontos für einen Rechtsanwalt mit der Begründung ablehnte, er übernehme das Inkasso für Abofallen-Betreiber. Grundsätzlich gelte zwar für Anstalten des öffentlichen Rechts der Gleichbehandlungsgrundsatz. Daraus ergibt sich in der Regel auch ein Anspruch der Kunden auf einen Vertragsabschluss. Ausnahmsweise darf die Sparkasse diesen jedoch ablehnen, wenn sie dafür einen sachlichen Grund hat. Einen solchen bildet regelmäßig der Verdacht auf rechtswidrige Handlungen.
Die Besprechung bei Telemedicus.
14 Thesen zur Netzpolitik von de Maizière
Innenminister Thomas de Maizière hat „14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft” veröffentlicht. Viele der überraschend liberalen Vorschläge sind auf Anerkennung insbesondere auch in der Netzgemeinde gestoßen. So setzt der Innenminister auf die Selbstregulierungskräfte, auf Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Nutzer und auf offene Standards. Gleichzeitig betont er, dass man das Internet nicht als rechtsfreien Raum begreifen dürfe: Auch hier müsse der Staat die „gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts” nutzen.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Justizminister-Konferenz: Street-View und Urheberrecht
Vom 23. bis zum 24. Juni fand die Konferenz der Justizminister in Hamburg statt. Neben strafrechtlichen Themen stand auch das Urheberrecht auf der Agenda: Hier konnte man sich auf den Hamburger Vorschlag für eine erneute Reform des UrhG einigen. Dieser sieht insbesondere eine Stärkung der Nutzerrechte vor. Ein weiteres Thema war der Google-Dienst „Street-View”: Die Teilnehmer der Konferenz fordern, hierfür spezielle Regelungen in das BDSG aufzunehmen.
Weitere Details bei Telemedicus.
Neue Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests bei ZDF, ARD und WDR
Der ZDF-Fernsehrat hat die Online-Konzepte von ZDF, 3sat und Phoenix genehmigt. Alle Angebote seien vom öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag umfasst, ihr publizistischer Wert übersteige bei weitem den von Kritikern befürchteten Einfluss auf den Markt. Nicht so glatt verlief der Drei-Stufen-Test hingegen bei der ARD. Zwar hat auch hier der BR-Rundfunkrat dem Online-Auftritt grünes Licht gegeben; allerdings muss insbesondere bei den Verweildauern noch nachgebessert werden. Ähnliches gilt für den WDR: Auch hier wurden noch Änderungen bei Verweildauer, bei der Abgrenzung zu presseähnlichen Angeboten und bei der Kostentransparenz gefordert.
Weiter bei Digital TV.
ICANN nimmt Antrag für xxx-Domain an
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat auf ihrem 38. Treffen in Brüssel den Weg für die xxx-Domain geebnet. Ein entsprechender Antrag wude zur weiteren Prüfung angenommen. Fällt diese positiv aus, sollen ab nächstem Jahr unter der Endung „.xxx ”pornographische Angebote registriert werden können. Noch im Jahr 2007 hat die ICANN einen solchen Antrag abgelehnt. Ihren Gesinnungswandel begründet die Organisation damit, sie habe das Ersuchen seinerzeit nicht angemessen behandelt.
Die Meldung bei golem.de.
Leistungsschutzrecht für Verlage weiter kontrovers
Erneut wurde vergangene Woche Kritik am geplanten neuen Leistungsschutzrecht für Verlage formuliert: Der Branchenverband Bitkom spricht von einer „staatlich organisierten Umverteilung zugunsten großer Verlage”; die Regelung stelle eine „Zwangsabgabe auf den bloßen Werkgenuss” dar. Hingegen haben BDZV und VDZ eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die geplante Reform unterstützen. Sie betonen, dass hier lediglich ein „legitimer Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen” angestrebt werde.
Zur Erklärung von BDZV und VDZ.