+++ StudiVZ mahnt Mitbewerber ab
+++ IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger
+++ Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop
+++ E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht
+++ EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation
StudiVZ mahnt Mitbewerber ab
Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung und haben negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg erhoben.
Weiter bei Telemedicus.
IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger
Das Internationale Olympische Komitee hat Richtlinien für Blogberichterstattung im Rahmen der Olympischen Spiele veröffentlicht. Das Regelwerk richtet sich an akkreditierte Journalisten, die neben ihrer offiziellen Funktion auch in einem persönlichen Blog berichten wollen. Insbesondere sollen diese keine Fotos oder Videos von den offiziellen Olympia-Schauplätzen, sowie vertrauliche Informationen veröffentlichen. Außerdem dürfen Blogger keine Markenzeichen des IOC benutzen.
Zu den Richtlinien des IOK (englisch, PDF).
Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop
Sony BMG hat einen eigenen Online-Shop zum Vertrieb von MP3-Dateien veröffentlicht. Unter dem Namen „Music Box“ werden sowohl MP3-Alben, als auch einzelne Titel aus dem Repertoire des Plattenlabels angeboten. Auch Musik-Videos werden als kostenloser Stream angeboten. Auf Digital Rights Management (DRM) hat Sony BMG dabei verzichtet.
Die Details bei Golem.
E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht
„Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich“ schrieb ein TK-Unternehmen standardmäßig unter seine E-Mails. Auch unter solche, mit denen es einem Kunden Auskunft über seine beim Unternehmen gespeicherten Daten erteilte. Der Auskunftsanspruch sei dadurch jedoch nicht erfüllt, entscheid das LG Düsseldorf. Denn wer in seinen E-Mails ausdrücklich erklärt, dass die Informationen nicht rechtsverbindlich seien, könne einem Auskunftsersuchen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Ausführlich im Lawblog.
EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche beschlossen, neue Funkfrequenzen für „intelligente Fahrzeugkommunikation“ (sogenannte kooperative Systeme) zu reservieren. Mit Hilfe solcher Systeme können Fahrzeuge sowohl untereinander als auch mit Straßeninfrastrukturen direkt kommunizieren. Sie können beispielsweise andere Fahrer warnen, wenn Eisglätte auftritt oder sich gerade ein Unfall ereignet hat.
Zur Pressemeldung der Kommission.