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Wochenrückblick: StreetView, Cookie-Reform, Videoüberwachung

+++ Google will deutsche StreetView-Inhalte aktualisieren

+++ Cookie-Reform: Verordnungsentwurf zum Einwilligungsmanagement nach TTDSG

+++ GFF klagt erfolgreich gegen Videoüberwachung in Passau

Google will deutsche StreetView-Inhalte aktualisieren
Google hat angekündigt, seine StreetView-Inhalte in diesem Jahr zu erneuern. Dazu werden ab Ende Juni Kamera-Autos durch einige deutsche Städte fahren und Aufnahmen machen. Die Aktualisierungen sollen ab Juli sichtbar sein. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs. Derzeit genutzte Daten sind bereits über zehn Jahre alt. Konkurrent Apple hatte seinen Kartendienst 2022 mit aktuellem Bildmaterial ausgestattet.
Meldung bei Spiegel.de.
Information des Hamburger Datenschutzbeauftragten

Cookie-Reform: Verordnungsentwurf zum Einwilligungsmanagement nach TTDSG
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf zum Einwilligungsmanagement vorgelegt. Damit sollen die Anforderungen an eine nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Cookie-Setzung klargestellt werden. Grundlage der Verordnung ist § 26 Abs. 2 TTDSG. Das Ministerium bittet nun um Stellungnahmen. Kommerzielle Anbieter von bestehenden Einwilligungslösungen sollen erklären, wie sie ihre Angebote für die Verordnung weiterentwickeln würden.
Verordnungsentwurf des BMDV

GFF klagt erfolgreich gegen Videoüberwachung in Passau
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat erfolgreich gegen eine städtische Videoüberwachung in Passau geklagt. Sie war im nicht besonders kriminalitätsbelasteten Klostergarten durch die Stadt eingerichtet worden, nachdem die Polizei die Videoüberwachung nicht anordnen konnte. Das Gericht stellte fest, dass in der Abwägung mit den Grundrechten der Bürger:innen die Videoüberwachung nicht zu rechtfertigen ist. Die DSGVO schließe darüber hinaus anerkannte Rechtschutzbehelfe nicht aus. Mit diesem Argument war die Klage erstinstanzlich noch abgewiesen worden. Verantwortlich für die Klage in zweiter Instanz vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof war Telemedicus-Redakteur Simon Assion.
Übersicht bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

, Telemedicus v. 12.06.2023, https://tlmd.in/-11086

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