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Wochenrückblick: StreamOn, Usenet, Berufsgeheimnisse

+++ Telekom betreibt StreamOn unverändert fort

+++ Ermittlungsbehörden gelingt Schlag gegen Usenet-Szene

+++ Justizminsterkonferenz für Ausweitung der Strafverfolgung im Internet

+++ Neuregelung zu Berufsverschwiegenheitspflichten in Kraft getreten

+++ NRW-Justizministerium für Warnhinweise bei Apps

+++ UNESCO verzeichnet Anstieg von Internetsperren

Telekom betreibt StreamOn unverändert fort
Die Telekom will die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht erfüllen und ihre Zero-Rating-Option „StreamOn” unverändert weiterbetreiben. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang Oktober bemängelt das Angebot in seiner derzeitigen Form verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Datenverkehrs (Telemedicus berichtete). Die Telekom hatte bis zum 10. November Zeit zur Stellungnahme. Bisher plant die Telekom weder die Reduktion der Bildrate von HD- auf DVD-Qualität in bestimmten Tarifen abzustellen, noch das Angebot den Nutzern nicht nur in Deutschland sondern innerhalb der gesamten EU zur Verfügung zu stellen. Sollte die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld verhängen, könnte die Telekom hiergegen gerichtlich vorgehen.
Zur Meldung auf golem.de.

Ermittlungsbehörden gelingt Schlag gegen Usenet-Szene
Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. vom Freitag, ist den deutschen Ermittlungsbehörden ein Schlag gegen die Usenet-Szene gelungen. Das Board „usenetreveloution.info” wurde abgeschaltet und Hausdurchsuchungen bei insgesamt 42 Tatverdächtigen in 13 Bundesländern durchgeführt. Bei der Aktion seien auch Wohnungen und Rechenzentren im Ausland durchsucht worden. Gegen die Beschuldigten im Alter von 23 bis 72 Jahren laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Verwertung einer Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke. Sie seien als Administratoren, Uploader oder Moderatoren für den Betrieb des Boards verantwortlich gewesen. Über die sog. „Usenet-Boards” erhalten die Nutzer Links und Informationen zur Verschlüsselung, um Filme, Serien und Musik über das Usenet herunterzuladen.
Zur gemeinsamen Pressemitteilung des LKA Hessen und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Zur Pressemitteilung der GVU.
Zur Meldung auf golem.de.

Justizminsterkonferenz für Ausweitung der Strafverfolgung im Internet
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin eine Reihe von Beschlüssen mit internetrechtlichem Bezug gefasst. Die Beschlüsse sehen u.a. eine Verbesserung und Intensivierung der Strafverfolgung im Bereich des Darknets, eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots sowie einen besseren Schutz für Whistleblower vor. Angesichts der faktischen Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung setzen sich die Minister zudem für die Möglichkeit zur Nutzung von Providern gespeicherten Standortdaten ein.
Zur Meldung auf heise.de.

Neuregelung zu Berufsverschwiegenheitspflichten in Kraft getreten
Das Gesetz zur Neuregelung der Berufsverschwiegenheitspflichten (§ 203 StGB) ist am Donnerstag in Kraft getreten, nachdem es am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ziel des Gesetzes ist es Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten aber auch Versicherungen gegenüber für mehr Rechtssicherheit beim Outsourcing von IT-Dienstleistungen und der Nutzung zeitgemäßer IT-Dienste, wie bspw. Cloud-Services, zu sorgen. Voraussetzung ist jedoch, dass die beauftragten Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Das Gesetz wurde bereits am 29. Juni vom Bundestag beschlossen und am 22. September vom Bundesrat gebilligt.
Zum Beschluss des Bundesrates.
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BGBl 2017, I Nr. 71, 3618).

NRW-Justizministerium für Warnhinweise bei Apps
Das Justizministerium NRW plant Anbieter von Apps zu verpflichten, Nutzer künftig an prominenter Stelle und vor Vertragsschluss darüber zu informieren, welche Daten durch die App erhoben und verarbeitet werden. Der Nutzer müsse dem per Klick zustimmen. Vielen Nutzern sei nicht klar, dass sie vermeintliche Gratis-Apps mit der Preisgabe ihrer Lebensgewohnheiten bezahlten. Einen Gesetzesentwurf gebe es noch nicht, wohl aber sei man mit den Justizministern von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen über die Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative im Gespräch.
Zur Meldung der Rheinischen Post.
Zur Meldung auf heise.de.

UNESCO verzeichnet Anstieg von Internetsperren
Anfang der Woche hat die UNESCO ihren Bericht „Weltweite Trends – Meinungsfreiheit und Medienentwicklung” für 2017 in Paris vorgestellt. Darin verzeichnen die Autoren einen drastischen Anstieg beim Einsatz von Internetsperren weltweit auf das Dreifache gegenüber dem Jahr 2015. Der Bericht warnt vor einer „Einschränkung der Informations- und Kommunikationsfreiheit unter anderem durch Massenüberwachung, Algorithmus-basierte Gewichtung von Nachrichten und mangelnde Unabhängigkeit von Medien” und sieht Defizite nicht nur bei der staatlichen Umsetzung sondern auch auf privaten Online-Plattformen. Positiv zu verzeichnen sei die seit 2012 stetig wachsende Zahl von Ländern, die Gesetze zur Informationsfreiheit erlassen haben, sowie die Anerkennung des Konzepts der „Internet Universalität” durch die UNESCO-Mitgliedsstaaten.
Zur Pressemitteilung der UNESCO.
Zum Bericht der UNESCO (Kurzfassung).

, Telemedicus v. 12.11.2017, https://tlmd.in/a/3241

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