+++ EuGH: Recht auf Vergessenwerden gilt nicht weltweit
+++ VG Berlin: Live-Stream-Angebot von BILD zulassungspflichtiger Rundfunk
+++ BVerwG: EuGH-Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung
+++ LG Köln: Verdachtsberichterstattung über Christoph Metzelder verboten
+++ Frankreich: Google will keine Snippets in der Suche mehr anzeigen
EuGH: Recht auf Vergessenwerden gilt nicht weltweit
Wenn Google nach europäischem Recht dazu verpflichtet ist, Einträge aus den Suchergebnissen zu entfernen, gilt diese Verpflichtung nicht im EU-Ausland. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden (Rs. C-507/17). Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google im Jahr 2015 dazu verpflichtet, Suchergebnisse zu einer bestimmten Person nicht mehr anzuzeigen. Google war dem nachgekommen – allerdings nur für Google-Nutzer mit einer IP-Adresse innerhalb der EU. Der EuGH hatte nun zu entscheiden, ob dies genügt. Hierzu stellte der EuGH fest, dass weder die Datenschutzrichtlinie, noch die Datenschutz-Grundverordnung eine Löschung über die EU-Grenzen hinaus verlangt. Zudem wies der EuGH darauf hin, dass auch unterschiedliche nationale EU-Datenschutzbehörden zu anderen Abwägungsergebnissen kommen könnten. Es sei Sache der Datenschutzbehörden und der Mitgliedsstaaten, sich diesbezüglich untereinander abzustimmen und zu entscheiden, ob eine EU-weite Löschung von Suchergebnissen erfolgen solle. Google müsse jedoch wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff aus den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuschränken. Ob dies der Fall war, muss erneut das nationale Gericht in Frankreich prüfen.
Meldung beim Deutschlandfunk.
Das Urteil im Volltext.
VG Berlin: Live-Stream-Angebot von BILD zulassungspflichtiger Rundfunk
Die BILD-Zeitung darf ihre Live-Stream-Angebote nicht mehr ohne Rundfunklizenz betreiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in dieser Woche entschieden (Az. VG 27 K 365.18). Hintergrund: 2018 hatte die Berlin-Brandenburgische Medienanstalt (MABB) festgestellt, dass die Live-Stream-Formate der BILD-Zeitung zulassungspflichtigen Rundfunk darstellten. Gegen diesen Bescheid klagte die Muttergesellschaft der BILD, der Axel Springer Verlag, im Eilverfahren vor dem VG und bekam Recht. Im Hauptsacheverfahren wies das VG die Klage nun aber ab: Es handele sich um zulassungspflichtigen Rundfunk, da die Angebote für die Allgemeinheit sowie zum zeitgleichen Empfang bestimmt seien. Wegen der regelmäßigen Sendezeiten liege auch ein Sendeplan vor. Die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg ließ das VG wegen der Bedeutung des Verfahrens zu.
Zur Meldung auf lto.de.
Zur Pressemitteilung des VG Berlin.
BVerwG: EuGH-Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstoßen (Az. 6 C 12.18). Sinn und Zweck der im TKG normierten Vorratsdatenspeicherung ist, dass Strafverfolgungsbehörden auf Internet- und Telefondaten zugreifen können, die die Anbieter zu diesem Zweck speichern sollen. Laut einer Grundsatzentscheidung des EuGH von 2016 ist eine anlasslose und allgemeine Speicherung jedoch nicht mit EU-Recht zu vereinbaren. Ausnahmen können die Mitgliedstaaten nur im Bereich der Strafverfolgung und der öffentlichen Sicherheit gewähren. In Deutschland ist die Speicherpflicht aktuell wegen des möglichen Verstoßes gegen das EuGH-Urteil ausgesetzt. Der EuGH soll nun selbst Klarheit darüber schaffen, ob das deutsche Modell eine solche Ausnahmeregelung oder unzulässig ist. Bis dahin bleibt die Speicherpflicht in Deutschland weiterhin ausgesetzt.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.
LG Köln: Verdachtsberichterstattung über Christoph Metzelder verboten
Das Landgericht Köln (LG) hat dem Axel-Springer-Verlag die identifizierende Verdachtsberichterstattung über den ehemaligen Fußballer Christoph Metzelder untersagt (Az. 28 O 344/19). Die Berichterstattung der BILD-Zeitung befasste sich mit dem gegen Metzelder laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Darstellung in BILD aber nicht den rechtlichen Anforderungen einer Verdachtsberichterstattung: Es entstehe eine Vorverurteilung, ohne dass der dafür notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vorliege. Dadurch sei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Metzelders verletzt. Axel Springer hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Zur Meldung auf lto.de.
Frankreich: Google will keine Snippets in der Suche mehr anzeigen
Google hat vergangene Woche angekündigt, in der Google-Suche in Frankreich künftig keine Snippets, also kurze Auszüge aus den Webseiten in den Suchergebnissen, mehr anzuzeigen. Grund ist das in Frankreich bevorstehende Inkrafttreten des Presse-Leistungsschutzrechts. Frankreich wird als eines der ersten Länder das in der jüngsten EU-Urheberrechtsreform beschlossene Leistungsschutzrecht umsetzen. Dieses verbietet u.a. Suchmaschinen, Auszüge aus Inhalten von Verlagswebseiten anzuzeigen. Viele Verlage hatten sich erhofft, dass Google künftig eine Lizenzgebühr für diese Snippets zahlen wird. Dem hat Google nun eine Absage erteilt: Standardmäßig würden keine Snippets mehr angezeigt. Verlage hätten jedoch die Möglichkeit, freiwillig Snippets zu hinterlegen und an Google kostenlos zu lizenzieren.
Bericht bei Heise online.