+++ EuGH: EU-Recht schützt Live-Stream im Internet nicht
+++ OLG Schleswig-Holstein: „Pfand“ für SIM-Karten unzulässig
+++ EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Apples Musikgeschäft ein
+++ Bestpreisklauseln: Bundeskartellamt mahnt booking.com ab
+++ Helene Fischer: Atemlos durfte nicht auf NPD-Veranstaltung gespielt werden
+++ Betreiber von ugotposted.com zu 18 Jahren Haft verurteilt
+++ Oettinger spricht sich gegen zu rasche Abschaffung von geografischen Sperren aus
EuGH: EU-Recht schützt Live-Stream im Internet nicht
Direktübertragungen im Internet sind nicht von der Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Dies hat der EuGH mit seiner aktuellen Entscheidung vom 26.03.2015 (Az. C-279/13) klargestellt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der schwedische Pay-TV Sender C More Entertainment gegen den Nutzer Linus Sandberg geklagt. Dieser hatte es Besuchern seiner Website erlaubt, über einen Hyperlink direkt auf die Live-Stream Übertragung von Eishockeyspielen der Klägerin zuzugreifen. Das von dieser erhobene Nutzungsentgelt in Höhe von 7 Euro pro Sportereignis, musste von den Nutzern des Beklagten jedoch nicht bezahlt werden.
Volltext der Entscheidung.
OLG Schleswig-Holstein: „Pfand“ für SIM-Karten unzulässig
Mobilfunkanbieter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kein „Pfand“ für SIM-Karten in Rechnung stellen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mobilfunkanbieter seine AGB so verfasst, dass seine Kunden das erhobene Pfand nur im Falle einer Rücksendung der Karte zurück erhielten. In dieser Klausel sah das OLG Schleswig-Holstein nach den Geboten von Treu und Glauben eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Mit der aktuellen Entscheidung (Az.: 2 U 6/14) stellte das Gericht klar, dass eine solche Regelung unwirksam ist.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
EU-Kommission leitet Untersuchung wegen Apples Musikgeschäft ein
Die europäische Kommission hat gegen Apple kartellrechtliche Untersuchungen wegen dessen geplantem Musikstreaming-Dienst eingeleitet. Dies geht auch übereinstimmenden Presseberichten diese Woche hervor. Demnach sollte untersucht werden, ob Apple seine Marktmacht missbraucht. Zu diesem Zweck sollten zunächst die Vereinbarungen mit den Musiklabels analysiert werden. Apple hatte die Musik-Plattform Beatz im Sommer letzten Jahres erworben und will aufbauend auf diesem Dienst die Streaming-Plattform ausbauen.
Zur Nachricht auf competitionpolicyinternational.com.
Ausführliche Hintergründe bei der New York Times.
Bestpreisklauseln: Bundeskartellamt mahnt booking.com ab
Das Bundeskartellamt hat die Betreiber des Hotelportals booking.com abgemahnt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde am Donnerstag hervor. Demnach wurden die Hotelportalbetreiber aufgefordert, ihre Praxis der sogenannten Bestpreisklauseln zu überprüfen. Mit diesen vertraglichen Vereinbarungen verpflichten sich die Hotels, auf dem Hotelportal die niedrigsten Preise zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskartellamt sieht in dieser Praxis eine einerseits Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Hotelportale. Andererseits könnten die Hotelunternehmen ihre Preise nicht mehr frei gestalten. Das Bundeskartellamt war bereits gegen HRS wegen ähnlicher Bestpreisklauseln vorgegangen und wurde hierbei vom OLG Düsseldorf Anfang diesen Jahres bestätigt (Az.: VI – Kart 1/14 (V)).
Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Die Hintergründe auf Telemedicus.
Helene Fischer: Atemlos durfte nicht auf NPD-Veranstaltung gespielt werden
Die Schlagersängerin konnte der NPD untersagen, während des Wahlkampfes letzten Jahres ihr bekanntes Lied „Atemlos“ abzuspielen. Dies soll das OLG Erfurt entschieden haben, wie der Spiegel diese Woche berichtete. Nach der Meldung soll es das Gericht für nicht ausgeschlossen gehalten haben, dass der Ruf Fischers beeinträchtigt werden könne. Die Sängerin hatte zunächst vor dem Landgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die jedoch auf Antrag der NPD aufgehoben wurde. Gegen dieses Urteil hatte sie anschließend Berufung eingelegt.
Zur Nachricht auf spiegel.de.
Betreiber von ugotposted.com zu 18 Jahren Haft verurteilt
Der Betreiber der berüchtigten Racheporno-Seite ugotposted.com wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie Heise berichtet, wurde der Angeklagte bereits im Februar schuldig gesprochen. Auf der Seite konnten enttäuschte Ex-Partner intime Fotos veröffentlichen, um sich damit zum Beispiel für das Beziehungsende zu rächen. Andererseits bot er den Betroffenen auch an, genau diese Bilder gegen Geldleistung löschen zu lassen.
Zum Bericht bei heise.de.
Oettinger spricht sich gegen zu rasche Abschaffung von geografischen Sperren aus
Der EU-Digitalkommisar Günther Oettinger widerspricht einer schnellen Abschaffung des sog. „Geoblocking“. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gab Oettinger zu verstehen, dass europaweit hohe Urheberrechtsstandards gelten sollen. Vor einer Abschaffung des Geoblocking müsse jedoch zuerst überprüft werden, welche Konsequenzen dies insbesondere für die Filmwirtschaft haben würde. Damit stellt sich Oettinger gegen die Position des für Fragen des digitalen Binnenmarkt zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission Andrus Anzip, der kurz zuvor in einer Pressemitteilung entsprechende Reformen in Aussicht gestellt hatte.
Zur Meldung bei heise.de.