+++ Stream On: Bundesnetzagentur beanstandet Dienst der Telekom
+++ BSI überarbeitet IT-Grundschutz
+++ Polizeigesetz-BW: Pläne zur Ausweitung der Überwachung
+++ Spotify gegen die Forschung am Empfehlungsalgorithmus?
+++ Studie: Predictive Policing funktioniert offenbar nicht so gut wie gewollt
Stream On: Bundesnetzagentur beanstandet Dienst der Telekom
Die Bundesnetzagentur hat Detailregelungen des „Stream On“-Angebots der Telekom beanstandet. Bei „Stream On“ wird die mobile Nutzung bestimmter Partnerdienste wie Netflix, Spotify oder YouTube nicht auf das Datenvolumen angerechnet („Zero Rating“). Die Bundesnetzagentur hat es nun untersagt, innerhalb desselben Tarifs unterschiedliche Qualitätsstufen bei Audio und Video zu zuzulassen. Medientypen unterschiedlich zu behandeln, verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Datenverkehrs im Internet. Grundsätzlich sieht die Behörde die Zusatzoption allerdings nicht als Verstoß gegen die Netzneutralität.
Kritisch hierzu netzpolitik.org.
BSI überarbeitet IT-Grundschutz
Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) hat das Kompendium für den IT-Grundschutz umfassend überarbeitet. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden jetzt stärker berücksichtigt („Basis-Absicherung“). Das Kompendium ist jetzt um die Themen Virtualisierung, die Absicherung des Internets der Dinge, Clouds und industriellen Kontrollsystemen erweitert. Der IT-Grundschutz des BSI empfiehlt als Standard konkrete Maßnahmen für Unternehmen, um IT-Systeme zu schützen; er dient auch als Grundlage für Zertifizierungen.
Mehr bei heise Security.
Polizeigesetz-BW: Pläne zur Ausweitung der Überwachung
Ein Gesetzentwurf der baden-württembergischen Landesregierung (PDF) sieht umfangreiche Ausweitungen polizeilicher Überwachung vor. Geplant sind neben elektronischen Fußfesseln für Gefährder unter anderem Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie zur intelligenten Videoüberwachung öffentlicher Plätze bzw. von Kriminalitätsschwerpunkten. Datenschützer sowie der baden-württembergische Richterbund kritisieren das Vorhaben, Verhaltensmuster aus Videoaufzeichnungen automatisch auszuwerten. Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) sagt selbst, man gehe an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren.
Mehr bei heise.de.
Spotify gegen die Forschung am Empfehlungsalgorithmus?
Spotify droht offenbar Wissenschaftlern rechtliche Schritte an, die mit Hilfe von Bots den Algorithmus des Musikdienstes untersuchen. Die Forschenden wollen zum Beispiel herausfinden, ob Spotify Frauen und Männern unterschiedliche Musik empfiehlt. Spotify hält Details seines Algorithmus geheim und untersagt vertraglich den Einsatz von Bots. Das Swedish Research Council, Geldgeber des Projekts, sieht offenbar keinen Grund, vom Projekt abzurücken.
Mehr bei netzpolitik.org.
Studie: Predictive policing funktioniert offenbar nicht so gut wie gewollt
Laut einer Studie des Max Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (PDF) führt der Einsatz von Analysemethoden zur Kriminalitätsprognose (Predictive Policing) bislang noch nicht zum gewünschten Erfolg. So konnte in einigen baden-württembergischen Städten in Sachen Einbruchskriminalität kein oder nur ein sehr geringer Erfolg festgestellt werden. Dort wurde ein Pilotprojekt gestartet mit dem Namen P4. Es sollte Wohnungseinbrüche bestimmten Brennpunkten vorhersagen.
Mehr bei heise.de.