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Wochenrückblick: Strafrechtswidrige Fotos, BND, Ebay

+++ Bundestag verabschiedet Gesetz zu unbefugten und ehrverletzenden Fotos

+++ BND will Informationen zu Sicherheitslücken kaufen

+++ BGH: Auch frühzeitiger Abbruch von Ebay-Auktionen führt zu Schadensersatz

+++ Industriespionage: SAP und Oracle einigen sich auf Zahlung von 359 Mio. US-Dollar

+++ Illegale Dateitauschbörse Boerse.bz stellt den Betrieb ein
Bundestag verabschiedet Gesetz zu unbefugten und ehrverletzenden Fotos
Der Bundestag hat am Freitag in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur „Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht” verabschiedet. Dieses Gesetz befasst sich nicht nur mit dem Sexualstrafrecht, sondern auch mit der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien. Fotografieren und Verbreiten solcher Fotos kann zukünftig strafrechtswidrig sein, wenn diese in die Privatsphäre eingreifen, die „Hilflosigkeit von Personen zur Schau stellen” oder „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden” können (Änderung von § 201a StGB). Maßgebliche Änderungen des Gesetzentwurfs waren erst kurzfristig aufgrund von Empfehlungen des Rechtsausschusses aufgenommen worden; die Opposition rügte deshalb das zu schnelle Vorgehen des Bundestags.
Einen Überblick liefert die- letztlich angenommene – Empfehlung des Rechtsausschusses.
Hendrik Wieduwilt kritisiert die Novelle als „handwerklichen Murks”.

BND will Informationen zu Sicherheitslücken kaufen
Der Bundesnachrichtendienst will am Schwarzmarkt Informationen zu IT-Sicherheitslücken kaufen. Dies berichtet der „Spiegel” in seiner aktuellen Ausgabe. Solche sog. Zero-Day-Exploits können von Geheimdiensten sowohl zur Ausspähung als auch zur gezielten Sabotage feindlicher Operationen genutzt werden. Nachfrager nach diesen Sicherheitslücken sind neben Geheimdiensten und den betroffenen Herstellern auch kriminelle Organisationen. Solange staatliche Stellen von Sicherheitslücken wissen, dieses Wissen aber nicht weitergeben, bleiben die Systeme unsicher. Aus der Hacker- und Softwareszene wird deshalb kritisiert, dass staatliche Nachfrage nach Zero-Day-Exploits generell zu mehr Unsicherheit in IT-Systemen führt.
Mehr Infomationen bei Spiegel Online.
Pressemitteilung des CCC.

BGH: Auch frühzeitiger Abbruch von Ebay-Auktionen führt zu Schadensersatz
Wer eine Ebay-Auktion abbricht, nur weil er den versteigerten Gegenstand anderswo verkauft hat, haftet auf Schadensersatz im Wert des verkauften Gegenstandes. Dies hat der BGH am Mittwoch entschieden. Schon früher hatte der BGH entschieden, dass bei einem „ungerechtfertigten” Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag mit demjenigen zustande kommt, der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender ist. Der BGH ergänzte nun, dass dies auch bei sehr niedrigen Geboten gilt: Im vorliegenden Fall hatte der Bieter nur einen Euro auf ein ca. 5.000 EUR teures Auto geboten. Auch ein so weites Auseinanderfallen von Preis und Wert sei nicht sittenwidrig i.S.d. § 138 BGB, entschied der BGH: Gerade solche außergewöhnlichen Ergebnisse machten den besonderen Reiz von Internetauktionen aus. Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor.
Pressemitteilung des BGH.

Industriespionage: SAP und Oracle einigen sich auf Zahlung von 359 Mio. US-Dollar
Einer der größten Rechtsstreite der IT-Wirtschaft geht zu Ende: Vergangene Woche hat SAP eingewilligt, Oracle Schadensersatz in Höhe von 359 Mio. US-Dollar zu zahlen. Diese Schadensersatzsumme resultiert aus dem Vorwurf der Industriespionage: Eine US-Tochterfirma des deutschen Softwarehauses soll unbefugt Daten von Oracle heruntergeladen haben. Der jetzigen Einigung gingen jahrelange Rechtsstreitigkeiten voraus, in deren Verlauf zeitweise Schadensersatzzahlungen von bis zu 1,3 Milliarden US-Dollar im Raum standen.
Weitere Informationen bei Heise Online.

Illegale Dateitauschbörse Boerse.bz stellt den Betrieb ein
Die Betreiber der Online-Community „Boerse.bz” haben ihre Webseite geschlossen. Grund war das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Vielzahl der Nutzer dieser Seite. Unter anderem wurden in der bundesweit konzertierten Aktion 121 Durchsuchungen durchgeführt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an massiven Urheberrechtsverletzungen beteiligt zu haben, auch im eigenen Gewinninteresse. Erst kürzlich waren Polizei und Staatsanwaltschaft auch gegen kinoX.to vorgegangen; deren Betreibern werden ähnliche Vorwürfe gemacht.
Bericht auf Spiegel Online.

, Telemedicus v. 16.11.2014, https://tlmd.in/a/2865

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