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Wochenrückblick: Störerhaftung, Rundfunkbeitrag, The Fappening

+++ Bundesregierung beschließt Urheberrechtsnovelle

+++ Generalanwalt am EuGH gegen WLAN-Störerhaftung

+++ BVerwG: Rundfunkstaatsvertrag ist verfassungsgemäß

+++ EGMR: Oliver Kahns Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung

+++ Prozessbeginn nach „The Fappening”

+++ Russische Staatsanwaltschaft entfernt 8000 Webseiteninhalte
Bundesregierung beschließt Urheberrechtsnovelle
Die Bundesregierung hat Mittwoch den „Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübender Künstler auf angemessene Vergütung“ beschlossen. Ziel des Reformvorschlags sei es, die „Verhandlungsmacht Kreativer zu stärken – ohne die berechtigten Interessen von Verlagen und anderen Unternehmen der Kulturwirtschaft zu gefährden“. Der nun vorgestellte Entwurf ist die bereits überarbeitete Fassung des im Oktober 2015 vorgestellten Vorschlages. Dieser wurde nach scharfer Kritik von Verlegern und Autoren überarbeitet. Aber auch der neue Entwurf stößt auf Protest. So spricht der Bundesverband Regie (BVR) in seiner Pressemitteilung von einer „Verschlimmbesserung“. Die ursprünglich beabsichtigte Verbesserung der vertraglichen Stellung der Urheber, sei nun auf Druck der Lobbyverbände eine Verschlechterung, so der BVR weiter.
Der Regierungsentwurf.
Stellungnahme des BVR.

Generalanwalt am EuGH gegen WLAN-Störerhaftung
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, hat sich am Mittwoch gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze ausgesprochen. Das geht aus seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Mc Fadden gegen Sony Music Entertainment Germany GmbH (C-484/14) hervor. Eine Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen würde eine zu große Einschränkung bedeuten. Dem Rechtsstreit war ein Verfahren vor dem LG München vorausgegangen in dem sich der Freifunker Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Sony fordert 800 Euro von McFadden, da jemand sich illegal ein Musikstück über sein offenes WLAN heruntergeladen hatte. Die endgültige Entscheidung des EuGH zu dieser Sache wird für Mai 2016 erwartet.
Beitrag auf Telemedicus.

BVerwG: Rundfunkstaatsvertrag ist verfassungsgemäß
Das BVerwG hat am Freitag die Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen (BVerwG 6 C 6.15). In seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass es den Beitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat für verfassungsgemäß halte. Die Klage der privaten Kläger, die das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht und verfassungswidrig halten, blieb demnach auch in der letzten Instanz erfolglos. Den Klägern bleibt nun nur noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Im Juni sollen dennoch weitere acht Klagen vor dem BVerwG verhandelt werden. Im vierten Quartal des Jahres soll dann zusätzlich über den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben entschieden werden.
Pressemitteilung des BVerwG.

EGMR: Oliver Kahns Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde der Kinder des Ex-Fußball Torwarts Oliver Kahn am Donnerstag abgewiesen. Die Kinder des Torwarts hatten geltend gemacht, dass die deutschen Gesetzte ihre aus Art. 8 EMRK verbrieften Rechte nicht ausreichend gewährleiste. Der Klage waren mehrere Veröffentlichungen von Fotos der Kinder in den Zeitschriften „Neue Woche“ und „Viel Spass“ vorausgegangen. Das Bundesverfassungsgericht winkte diese letztlich durch, weshalb die Kinder sich an den EGMR wandten. Dieser versagte den Kindern aber einen Entschädigungsanspruch. Begründung: Die Entscheidungen der deutschen Gerichte verstoßen nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Persönlichkeitsverletzung sei nicht so schwer gewesen, dass eine zusätzliche Entschädigung begründet sei. Zudem seien die Kinder nur aufgrund der Begleitung ihrer prominenten Eltern identifizierbar gewesen.
Hintergrund bei LTO.

Prozessbeginn nach „The Fappening”
In den USA muss sich ein Hacker im Prozess um gestohlene Nacktbilder weiblicher Prominenter verantworten. Von November 2012 bis September 2014 hatte sich der Hacker Ryan Collins mittels gezielter Phishing-Attacken Zugang zu mehr als 100 GMail- und iCloud-Konten weiblicher Prominenter verschafft. 2014 veröffentlichte der Hacker die Nacktbilder und löste den als „The Fappening“ bekannten Skandal aus. Die zuständige US-Staatsanwältin stellte klar, dass in der heutigen Zeit ein Speichern privater Informationen auf E-Mail- und Cloud-Speichern eine gängige Praxis sei. Ein unerlaubter Zugriff sei eine Straftat. Collins hatte indes bekannt gegeben, dass er sich schuldig bekennen wolle. Den Hacker erwarten bis zu fünf Jahren Haft.
The Fappening auf Heise online.

Russische Staatsanwaltschaft entfernt 8000 Webseiteninhalte
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat vergangene Woche veranlasst, dass Inhalte auf 8000 Webseiten entfernt wurden. Hintergrund dieses Vorgehens war nach Aussagen des Leiters der Abteilung Terrorismus und Extremismus, Timur Abregow, dass diese Seiten zur Anwerbung russischer Bürger für die Terrorgruppe Islamischer Staat benutzt wurden. Der russische Gesetzgeber versteht unter dem Begriff „Extremismus“ aber auch Informationen über Drogen, Suizide und sexuelle Minderheiten sowie Kritiker der Politik Russlands. Kritiker sehen in diesem Vorgehen daher die Gefahr einer zu extensiven Anwendung des Gesetzes.
Details auf Heise online.

, Telemedicus v. 20.03.2016, https://tlmd.in/a/3069

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