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Wochenrückblick: Störerhaftung, Rachepornos, MS Teams

+++ DSA: Rückkehr der Störerhaftung für WLAN-Betreiber

+++ NOYB erhebt Beschwerden gegen Fitbit wegen Datenweitergabe

+++ 120.000 EUR Schadensersatz wegen Veröffentlichung intimer Videos

+++ Office 365 künftig auch ohne Teams

+++ Lehrerin will helfen und muss nun mit Anklage rechnen

DSA: Rückkehr der Störerhaftung für WLAN-Betreiber
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband (HDE) warnen vor einer Rückkehr der Störerhaftung für WLAN-Betreiber durch den Digital Services Act (DSA). Im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fehle es an einer entsprechenden Ausnahmeregelung. Mit Inkraftreten des neuen Gesetzes, das an die Stelle des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) als auch des Telemediengesetzes (TMG) treten solle, würde die 2017 eingeführte Regelung in § 8 Abs. 3 und 4 TMG wegfallen. Damit sei eine Ausweitung der Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten beim Betrieb öffentlich zugänglicher WLANs zu befürchten, was letztendlich vielfach zu deren Einstellung führen werde. Bereits die 2017 eingeführte Privilegierung habe ihr Ziel nur bedingt erfüllt.
Zur Meldung auf heise.de.

NOYB erhebt Beschwerden gegen Fitbit wegen Datenweitergabe
Die österreichische Datenschutzorganisation NOYB hat in drei EU-Ländern Beschwerde gegen den seit 2021 zum Alphabet-Konzern gehörenden Wearable-Hersteller Fitbit eingereicht. NOYB wendet sich dagegen, dass der Hersteller von seinen Nutzern die Zustimmung in die Datenübermittlung an Dritte in Ländern außerhalb der Europäischen Union verlange, ohne hierüber hinreichend zu informieren. Ein vorangegangenes Auskunftsersuchen sei unbeantwortet geblieben. Betroffen seien mitunter auch sensible Informationen wie etwa „Protokolle über Essen, Gewicht, Schlaf, Wasser oder weibliche Gesundheit, einen Wecker und Nachrichten in Diskussionsforen oder an Freunde in den Diensten“.
Zur Pressemitteilung von NOYB.
Zur Meldung auf golem.de.

120.000 EUR Schadensersatz wegen Veröffentlichung intimer Videos
Ein Luxemburger hat intime Videos, die er mit einer Tinder-Bekanntschaft austauschte, heimlich in Online Pornoportalen veröffentlicht. Das Landgericht (LG) Düsseldorf sah hierin einen besonders schweren Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und verurteilte den Mann zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 EUR (Az. 12 O 55/22). Die Richter sahen es als unzweifelhaft an, dass die Zusendung der Videos keine Einwilligung in deren Veröffentlichung darstelle. Die ungewöhnlich hohe Schadensersatzsumme ist wohl auch dem Einkommen des Mannes geschuldet.
Zur Meldung auf heise.de.

Office 365 künftig auch ohne Teams
Microsoft hat angekündigt, Office 365 künftig auch in einer Version ohne den Videokonferenzdienst Teams anzubieten. Das Unternehmen reagiert damit auf Bedenken der EU-Kommission hinsichtliches eines möglichen Kartellrechtsverstoßes (Telemedicus berichtete). Wettbewerber hatten sich bei der Kommission beschwert, Microsofts Vertriebspraxis im Bündel mit Office 365 schränke die Wahlfreiheit der Kunden ein und behindere den Wettbewerb.
Zur Meldung auf heise.de.

Lehrerin will helfen und muss nun mit Anklage rechnen
Eine Lehrerin wollte eine 13-jährige Schülerin helfen, die weitere Verbreitung intimer Videoaufnahmen im Internet zu verhindern. Hierzu ließ sie sich das Video auf ihr Handy laden, um es zu sichten und die Mutter der Schülerin zu informieren. Nun muss sie mit einer Anklage wegen Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) rechnen. Mit der umstrittenen Verschärfung des Sexualstrafrechts 2021 unter der Großen Koalition haben die Strafverfolgungsbehörden selbst bei Schulhof-Fällen keinen Spielraum, von Strafverfolgung abzusehen. Die Ampelkoalition strebt entsprechende Änderungen noch in diesem Jahr an.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 03.09.2023, https://tlmd.in/-11266

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