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Wochenrückblick: Stille SMS, Datenhehlerei, Affen-Selfie

+++ Deutsche Behörden versenden zehntausende Stille SMS

+++ VGH Baden-Württemberg: Land muss Minister-Mails löschen

+++ OLG Düsseldorf: Kunstfreiheit für „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“

+++ Justizminister Heiko Maas will gegen Datenhehlerei vorgehen

+++ Bayerische Polizei will Analysesoftware gegen Einbrecher einsetzen

+++ Google scannt Mails nach kinderpornografischen Inhalten

+++ Expendables 3: US-Behörden ermitteln nach illegaler Vorabpremiere im Netz

+++ Fotograf gegen Wikimedia: Streit um Affen-Selfie

Deutsche Behörden versenden zehntausende Stille SMS
Deutsche Behörden haben im ersten Halbjahr des Jahres 2014 mehrere Zehntausend sogenannte Stille SMS versandt. Das hat eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag ergeben. Bei einer Stillen SMS werden einem Mobilfunkteilnehmer Kurznachrichten verschickt, um dessen Standort zu ermitteln. Dem Nutzer des Telefons wird diese Nachricht nicht angezeigt. Claudia Kornmeier kommt auf lto.de zum Ergebnis, dass für den Versand der Stillen SMS keine Rechtsgrundlage existiere – weder zur Strafverfolgung noch für Gefahrenabwehr oder gar Geheimdienste.
Zur Nachricht auf Spiegel Online.
Ausführlich auf lto.de.

VGH Baden-Württemberg: Land muss Minister-Mails löschen
Das Land Baden-Württemberg muss Backups von E-Mails des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) löschen. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Weil es sich bei den Buckups der Mails um personenbezogene Daten handele, die zur Erfüllung der Aufgaben des Staatsministeriums nicht mehr erforderlich seien, habe Mappus einen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Löschung der Mails, so der VGH. Der Stuttgarter Landtag habe sich Erkenntnisse zu Stuttgart 21 mithilfe der E-Mails erhofft. Vor ihrer Löschung müssen die Mails allerdings dem Landesarchiv als Archivgut angeboten werden.
Zur Pressemitteilung des VGH.

OLG Düsseldorf: Kunstfreiheit für „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“
Die Verwendung des Buchtitels „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ genießt den Schutz der Kunstfreiheit und darf für eine Sammlung von Beiträgen verwendet werden (Az.: I-20 U 63/14). Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Das OLG erkannte im Gegensatz zum LG Düsseldorf keine unrechtmäßige Verwendung trotz Bekanntheitsschutz nach § 15 Abs. 3 MarkenG an. Die Kunstfreiheit überwiege in diesem Fall den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG. Der Inhaber der Titelrechte für die „Wanderhuren“-Romanreihe (Verlag Droemer Knaur) hatte sich sich durch die Verwendung des Titels in seinen Rechten verletzt gesehen und auf Unterlassung geklagt.
Zur Pressemeldung des OLG Düsseldorf.

Justizminister Heiko Maas will gegen Datenhehlerei vorgehen
Der Justizminister Heiko Maas will sich gegen den Handel mit illegal beschafften Daten stark machen und eine Strafbarkeit der Datenhehlerei erschaffen. Im Bereich der Datenhehlerei bestünden noch Strafbarkeitslücken, die nun geschlossen werden sollten. Derzeit sei nur der Diebstahl von Daten unter Strafe gestellt – nun solle der unrechtmäßige Handel mit Daten hinzukommen. Im Moment werde geprüft, mit welchen Mitteln diese Strafbarkeitslücken zu schließen sind. Das Strafrecht allein genüge dem allerdings nicht.
Meldung auf heise.de

Bayerische Polizei will Analysesoftware gegen Einbrecher einsetzen
Die Bayerische Polizei will ab Oktober ein Pilotprojekt zur Einbruchsbekämpfung starten. Eine Software soll Vorgehensmuster von Tätern erkennen und damit Prognosen über zukünftige Einbrüche abgeben. Sie soll Tatort, Tatzeit, Vorgehensweise und weitere Merkmale des Einbruchs analysieren und dann mögliche weitere Einbruchsorte vorhersagen können. Die Software basiere auf der Erkenntnis, dass Täter musterbasiert vorgehen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen interessiert sich derzeit offenbar auch für den Einsatz einer derartigen Software zur Einbruchsbekämpfung.
Meldung auf heise.de

Google scannt Mails nach kinderpornografischen Inhalten
Google hat einen Mann aus Texas vor Gericht gebracht, der über sein Google-Konto eine E-Mail mit angehängten Bildern kinderpornografischen Inhalts verschickt haben soll. Da Google den Mailverkehr offenbar automatisch untersucht, ist der Vorgang überhaupt erst entdeckt und von Google zur Anzeige gebracht worden. Das Vorgehen von Google stößt auf Kritik, weil sich Google so zum „Hilfssheriff” mache. Für Thomas Stadler verstößt das automatisierte Scannen von Mails durch TK-Provider auch gegen § 88 Abs. 3 TKG. Heise.de meldet, dass offenbar auch Microsoft Mail-Konten nach kinderpornografischen Inhalten untersucht.
Zur Nachricht bei sueddeutsche.de.
Mehr bei Thomas Stadler.

Expendables 3: US-Behörden ermitteln nach illegaler Vorabpremiere im Netz
Einige Wochen vor dem regulären Kinostart des Films „Expendables 3“ ist der Film im Netz bereits im Rahmen einer illegalen Vorabpremiere aufgetaucht. Die US-Behörden haben nun Ermittlungen aufgenommen und auch der Filmverleih Lionsgate geht nun rechtlich gegen die unbekannten Betreiber bestimmter Websites vor, die zur Verbreitung des Films beigetragen haben sollen. Verwunderlich ist vor allem die erstaunlich gute Qualität der Aufnahmen, die derer einer DVD ähneln sollen.
Meldung auf heise.de

Fotograf gegen Wikimedia: Streit um Affen-Selfie
Zwischen dem britischen Naturfotografen David Slater und Wikimedia ist Streit um Selbstportraits (Selfies) von Affen entflammt. Die Bilder sind in einem indonesischen Nationalpark entstanden: Einer der Affen soll sich Slaters Kamera geschnappt und ein Foto von sich geschossen haben. Für Wikimedia steht fest, dass der Fotograf nicht Urheber der Bilder ist – und er daher keinen urheberrechtlichen Schutz genieße. Der Fotograf hält dagegen, er habe dafür gesorgt, dass die Bilder überhaupt entstehen konnten.
Zur Nachricht bei heise.de.
Mehr bei der FAZ.

, Telemedicus v. 10.08.2014, https://tlmd.in/a/2817

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