+++ NetzDG: Breite Kritik im Rechtsausschuss und letzte Änderungen
+++ Bundestag beschließt Einsatz von Staatstrojanern
+++ OVG NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
+++ Autonomes Fahren: 20 Thesen der Ethikkommission
+++ VDS: Bundesnetzagentur sieht Freifunker eher nicht erfasst
+++ Zahlreiche Durchsuchungen im Zusammenhang mit Hasskriminalität
NetzDG: Breite Kritik im Rechtsausschuss und letzte Änderungen
Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat im Rechtsausschuss des Bundestages überwiegend schlechte Kritik erfahren. Acht von zehn der Sachverständigen sprachen sich in weiten Teilen gegen den Entwurf aus. Ende der Woche hat sich schließlich die Koalition geeinigt, den Entwurf noch an einigen Stellen zu ändern: So sollen Geldbußen sollen nur bei systematischen Defiziten anfallen dürfen (nicht nur bei vereinzelten Nichtlöschungen); die Entscheidung, ob Inhalte gelöscht werden sollen, sollen Plattformen an gemeinsame Gremien abgeben können. Vor der Wahl hat der Bundestag kommende Woche die letzte Gelegenheit, den Entwurf des NetzDG zu verabschieden. Die EU-Kommission will im Rahmen des Notifizierungsverfahrens das NetzDG nicht beanstanden.
Zusammenfassung zum Ausschuss auf der Seite des Bundestages.
Bundestag beschließt Einsatz von Staatstrojanern
Der Bundestag hat eine Änderung der StPO beschlossen, die unter anderem den Einsatz von Staatstrojanern als Ermittlungsmethode ermöglicht. Die Reform zielt darauf ab, Messengerdienste wie WhatsApp zu überwachen oder Computer heimlich auszuspähen; Kommunikation kann dafür abgegriffen werden, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wird (Quellen-TKÜ). Der Einsatz soll möglich sein in Fällen, in denen nach geltendem Recht Abhörmaßnahmen erlaubt sind (Katalog nach § 100a StPO). Es soll ein Richtervorbehalt gelten, wobei aber in Zweifel steht, ob im Einzelfall auch richterlich geprüft werden kann, welche konkrete technische Maßnahme zum Einsatz kommt. Über die technische Umsetzbarkeit besteht noch keine Klarheit. Zur Terrorabwehr lässt bereits nach geltendem Recht das BKA-Gesetz die Quellen-TKÜ zu.
Beitrag beim Podcast Lage der Nation (Audio).
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OVG NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz sind mit Europäischem Recht nicht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW durch Beschluss entschieden (Az. 13 B 238/17). Erforderlich seien nach Maßgabe der EuGH-Rechtsprechung (vgl. zuletzt die Rechtssache C-203/15 und C-698) Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe. Hintergrund des Verfahrens vor dem OVG NRW ist das Vorgehen eines Providers gegen die Anforderungen, die die Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Speicherpflicht stellt.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Autonomes Fahren: 20 Thesen der Ethikkommission
Eine Ethikkommission hat auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums zwanzig Thesen zur Regulierung des autonomen Fahrens veröffentlicht. Anlass sind ethische Fragen der neuen Dilemmata bei Entscheidungen von Maschinen (Verhalten bei Unfällen etc.) und ungeklärte Fragen zu den Themen Haftung und Datenschutz. Udo di Fabio, ehemaliger Verfassungsrichter und Vorsitzender der Ethik-Kommission, stellte bei der Vorstellung klar, dass es keine Prioritäten bei der Rettung menschlicher Leben geben und dass Maschinen nicht haftbar gemacht werden können. Der Kommission gehörten unter anderem Informatiker, Philosophen, Vertreter des ADAC und Geistliche an.
Bereicht bei Deutschlandfunk Kultur.
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VDS: Bundesnetzagentur sieht Freifunker eher nicht erfasst
Am 1. Juli müssen Provider die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Von der Speicherpflicht nicht erfasst sieht offenbar die Bundesnetzagentur die Freifunker, die den öffentlichen Raum mit WLAN-Versorgung abdecken wollen. Die Inititative wollte sich absichern und fragte bei der Bundesnetzagentur nach. Ergebnis: Die Bundesnetzagentur habe derzeit „zumindest erhebliche Zweifel“, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst gemäß § 113b Abs. 3 TKG ist und unter die Speicherflicht fällt.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Mitteilung der Freifunker.
Zahlreiche Durchsuchungen im Zusammenhang mit Hasskriminalität
Die Polizei ist erneut bundesweit gegen Hasskriminalität im Internet vorgegangen. Die Behörden haben vergangene Woche 36 Wohnungen in 13 Bundesländern durchsucht. Anlass waren mutmaßliche Hasspostings in sozialen Netzwerken. Das Bundeskriminalamt hat die Aktion koordiniert.
Zur Meldung bei heise.de.