+++ Bundestag genehmigt Staatstrojaner bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch
+++ Studie veröffentlicht: Führt das NetzDG zum Overblocking?
+++ Hassrede und Desinformation: Reporter ohne Grenzen klagt gegen Facebook
+++ BGH zum beA: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
+++ Bestandsdatenauskunft: Einigung im Streit um Passwortherausgabe
+++ Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlage an den EuGH
+++ BfDI: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Staatstrojaner für die Bundespolizei
Bundestag genehmigt Staatstrojaner bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch
Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurf für das Gesetz „zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ verabschiedet. Dadurch wird Ermittler*innen die Befugnis eingeräumt, IT-Systeme mithilfe sogenannter Staatstrojaner auszuspähen. Von dieser Befugnis können Ermittlungsbehörden bei jeglicher Form sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und bei der Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen Gebrauch machen. Das nicht gewerbs- oder bandenmäßige Verbreiten „kinderpornographischer Schriften“ soll zukünftig auch unter den Katalog der Straftaten fallen, der heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt. Das sei aufgrund der zunehmenden Anonymität des Internets, vor allem im Darknet erforderlich. Ermittler*innen können die Telekommunikation nun auch durch Abhören überwachen, wenn Täter*innen die Missbrauchsdarstellungen besitzen oder sich beschaffen. Der Bundestag erleichtert außerdem die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten.
Studie veröffentlicht: Führt das NetzDG zum Overblocking?
Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) hat unter der Leitung von Marc Liesching eine 400-seitige Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) veröffentlicht. Die Forscher*innen kommen zu dem Schluss, dass das NetzDG seinen Zweck verfehlen würde. Es führe zum Overblocking rechtskonformer Inhalte in Sozialen Netzwerken. Facebook, Youtube und Twitter würden Inhalte überwiegend nach den eigenen Community-Standards entfernen – und diese durch die engen Löschfristen und hohen Bußgelddrohungen des NetzDG bewusst weit fassen. Lieschings Team habe ebenfalls herausgefunden, dass seit Einführung des NetzDG mehr Inhalte vorsorglich gesperrt würden (Overblocking). YouTube sagte auf Anfrage, dass „die erheblichen Geldbußen und die engen Fristen des NetzDG einen ‚starken Anreiz‘ setzten, Inhalte in fast allen Fällen im Zweifel zu löschen“.
Hassrede und Desinformation: Reporter ohne Grenzen klagt gegen Facebook
Reporter ohne Grenzen (ROG) klagt in Frankreich gegen Facebook. Der Vorwurf: betrügerische Geschäftspraktiken im Umgang mit Hassrede und Desinformation. Es könnten sich ungehindert falsche Informationen zur Corona-Pandemie und Drohungen gegen Medienschaffende auf der Plattform verbreiten, so ROG. Grundlage für die Vorwürfe seien Expertenanalysen, Zeugenaussagen und Zitate ehemaliger Facebook-Mitarbeitender. Dabei sichere Facebook rechtsverbindlich zu, ein sicheres Umfeld auf der Plattform zu schaffen und Desinformationen zu reduzieren – laut ROG eine betrügerische Aussage. Die Klage wurde in Paris eingereicht, da dort ein besonders scharfes Verbraucherschutzstrafrecht gelte.
BGH zum beA: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Rechtsanwält*innen haben bei der Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) keinen Anspruch auf die Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. AnwZ (Brfg) 2/20). Es müsse nur eine im Rechtssinne sichere Kommunikation gewährleistet sein. Daher stehe der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein gewisser Spielraum bei der Wahl der Verschlüsselungstechnik zu. Die E2EE der BRAK erfülle nicht die Voraussetzungen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Senatsvorsitzende Bettina Limperg betonte aber, dass die von der BRAK gewählte noch in Ordnung sei: Die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) würden nicht nur die eine Verschlüsselungstechnik zulassen. Der Verzicht der BRAK auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verstoße auch nicht gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG. Die klagenden Anwält*innen hatten die Einführung der E2EE bei dem beA vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin verlangt. Auch er hatte die Klage zurückgewiesen.
Bestandsdatenauskunft: Einigung im Streit um Passwortherausgabe
Bundestag und Bundesrat haben sich über die Herausgabe von Kommunikations- und Nutzerdaten an Ermittler*innen geeinigt. Im Februar 2021 hatte der Bundesrat ein Gesetz dazu noch abgelehnt. Der nun nachgebesserte Vorschlag sieht laut Vermittlungsausschuss „strengere Voraussetzungen für die Auskunft über Nutzungsdaten und die Herausgabe von Passwörtern an Strafverfolgungsbehörden“ vor. Außerdem soll „mehr Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit im Telemediengesetz (TMG)“ geschaffen werden. Die Herausgabe von Passwörtern würde weiterhin unter den Straftatenkatalog der Onlinedurchsuchung fallen. Delikte wie Bandendiebstahl, schwerer Raub und Geldwäsche wurden aus dem Katalog gestrichen. Auskünfte zu Nutzungsdaten seien nur bei Verfolgung von Straftaten und nicht bei Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Mit diesem Gesetz soll nun auch das geplante Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nachgebessert werden, dessen Ausfertigung Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bisher aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken an der Bestandsdatenauskunft verweigert hat.
Zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses.
Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlage an den EuGH
Im Streit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt (BKartA) hat der Kartellsenat des OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof mehrere Rechtsfragen vorgelegt. Unter anderem soll der EuGH klären, ob das BKartA Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung feststellen und ahnden darf. Hintergrund: Das BKartA will die Datenverarbeitung von Facebook entflechten. Dafür hatte das BKartA Facebook untersagt, ungefragt Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen (Instagram, WhatsApp) zusammenzuführen. Das dürfte die Plattform nur mit der Zustimmung der Nutzer*innen; gleichzeitig dürfe Facebook aber niemanden ausschließen, der oder die nicht zugestimmt hat. Facebook argumentiert, keine marktbeherrschende Stellung innezuhaben. Der Kartellsenat des OLG hält das Verbot des BKartA für teilweise rechtswidrig. Das BKartA habe EU-Recht zu wenig berücksichtigt, und Facebook habe möglicherweise ein berechtigtes Interesse an einem Teil der Daten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH steht aber noch aus.
Zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.
BfDI: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Staatstrojaner für die Bundespolizei
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf zur Novelle des Bundespolizeigesetzes. Die Bundespolizei soll die Telekommunikation der Bürger*innen präventiv überwachen dürfen – auch ohne konkreten Anfangsverdacht, so Kelber kritisch. Außerdem könne die Behörde mit den geplanten Regeln zum Einsatz des sogenannten „Bundestrojaners“ per „Quellen-TKÜ“ Smartphones und Laptops ausspähen und auch verschlüsselte Messenger-Dienste abhören. Das hält Kelber für „verfassungsrechtlich höchst problematisch“, da rein spekulative Überlegungen für solch einen Zugriff ausreichen würden. Die geplante Vorschrift sei außerdem nicht konform mit dem IT-Grundrecht. Es sei außerdem eine Rechtsgrundlage für den Versand sogenannter „stiller SMS“ vorgesehen. Es sei aber keine Erlaubnis vorgesehen, die dadurch erzeugten Standortdaten zu erheben. Die bisher von der EU vorgesehene „datenschutzrechtliche Vorabprüfung“ würde dabei auch nicht beachtet werden. Lea Voigt vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) kritisiert die Tendenz, polizeiliche Instrumente „erheblich auszuweiten“.