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Wochenrückblick: Spickmich, Rapidshare, Three-Strikes

+++ BVerfG: „Durchgeknallter Staatsanwalt” kann zulässig sein

+++ BGH entscheidet über Spickmich.de

+++ LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare

+++ Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten

+++ ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test

+++ Streit um „Three-Strikes” in Deutschland

+++ Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht
BVerfG: „Durchgeknallter Staatsanwalt” kann zulässig sein
Die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt” stellt nicht zwangsläufig eine unzulässige Schmähkritik dar. Das hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche klargestellt. Hintergrund war eine Fernsehsendung, in der ein Diskussionsteilnehmer ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren als „Skandal eines ganz offenkundig durchgeknallten Staatsanwaltes” bezeichnet hatte. Auch wenn die Bezeichnung „durchgeknallt“durchaus ehrverletzend sein könne, müsse doch der konkrete Zusammenhang berücksichtigt werden, so das BVerfG.
Zur Pressemeldung des Verfassungsgerichtes.

BGH entscheidet über Spickmich.de
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internet zulässig sein kann. Eine Lehrerin hatte gegen das Bewertungsportal Spickmich.de geklagt, weil sie sich durch die Bewertungen ihrer Schüler in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Außerdem sei bereits die Nennung ihres Namens und ihrer beruflichen Daten unzulässig. Der BGH entschied jedoch, dass die Bewertungen im konkreten Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Auch die Datennutzung sei hier zulässig, weil diese aus „allgemein zugänglicher Quelle” stammten.
Die Details bei Telemedicus.

LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare
Die Verwertungsgesellschaft GEMA konnte sich erneut vor dem Landgericht Hamburg gegen den Download-Hoster Rapidshare durchsetzen. Bei Rapidshare können Nutzer Dateien im Internet lagern und diese ggf. öffentlich zugänglich machen. Das LG Hamburg bestätigte nun seine Rechtsauffassung, dass Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haften könne. Konkret wurde dem Hoster die Veröffentlichung von etwa 5000 Dateien verboten. Rapidshare hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Die Hintergründe bei Spiegel online.

Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten
Hersteller und Importeure haben sich vergangene Woche mit den Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Künftig sollen 10 Cent pro verkauftes Speichermedium an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden. Der Branchenverband BITKOM hatte sich im Vorfeld noch vehement gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften gewehrt, weil insbesondere Speicherkarten hauptsächlich im Bereich Digitalfotographie eingesetzt würden und nicht für urheberrechtliche Privatkopien.
Weitere Informationen bei Golem.

ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test
Der ZDF-Fernsehrat hat vergangene Woche den Beginn des Drei-Stufen-Tests beim ZDF eingeläutet. Am Freitag beschloss das Gremium eine Richtlinie, in der das genaue Verfahren des Tests geregelt wird. Mit dem Drei-Stufen-Test müssen öffentlich-rechtliche Sender ihre Internetangebote auf die Vereinbarkeit mit dem Rundfunkauftrag prüfen. Über eine europaweite Ausschreibung sollen nun Gutachter gefunden werden, die die Bewertung der Telemedienangebote von ZDF, 3sat und Phoenix vornehmen.
Ausführlich bei „Digitalfernsehen”.

Streit um „Three-Strikes” in Deutschland
Nachdem der Bundestag in der vorletzten Woche das Gesetz über Netzsperren gegen Kinderpornographie beschlossen hat, ist nun ein Streit über eine mögliche Einführung des sog. „Three-Strikes-Verfahrens” entbrannt. „Three-Strikes” bezeichnet eine gesetzliche Maßnahme, mit der Internetnutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen der Anschluss entzogen werden kann. Eingeleitet wurde der Streit wohl durch einen Entwurf des CDU/CSU-Regierungsprogramms, der eine entsprechende Forderung vorsah. Beim Kölner Forum Medienrecht entbrannte daraufhin eine hitzige Diskussion zwischen den Medienrechts-Professoren Thomas Hoeren und Karl-Heinz Ladeur über Sinn und Zweck solcher Maßnahmen. Es wird wohl nicht die letzte Auseinandersetzung zum Thema „Three-Strikes” in den nächsten Wochen und Monaten gewesen sein.
Telemedicus zu den Gerüchten um das Regierungsprogramm von CDU/CSU.
Heise zur Diskussion zwischen Prof. Hoeren und Prof. Ladeur.

Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht
Der Deutsche Richterbund hat eine „Stellungnahme zur Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts” veröffentlicht. Die deutschen Richter befassen sich darin mit vielen Detailfragen zum deutschen Urheberrecht, etwa einer Einschränkung des Rechts zur Privatkopie oder dem Verbot von Software zum Mitschneiden von Web-Radios. Insgesamt zeigt sich der Richterbund jedoch eher skeptisch, was mögliche Änderungen des Urheberrechts angeht.
Zur Stellungnahme des Deutschen Richterbundes.

, Telemedicus v. 28.06.2009, https://tlmd.in/a/1381

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