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Wochenrückblick: Softwareverkauf, Museumsfotos, G10

+++ EuGH: Wei­ter­ver­kauf von Soft­ware nur mit Ori­ginal-Daten­träger

+++ LG Stuttgart: Wikipedia-Nutzer muss Museumsfotos löschen

+++ BVerfG: G10-Kommission nicht parteifähig

+++ GStA Koblenz: Beschwerde Erdogans im Fall Böhmermann erfolgos

+++ Kein Anspruch auf ständig neues Smartphone bei Mobilfunkvertrag „mit Handy”
EuGH: Wei­ter­ver­kauf von Soft­ware nur mit Ori­ginal-Daten­träger
Der Verkauf von Software auf einem Datenträger, der die Sicherungskopie einer ursprünglich rechtmäßig erworbenen Software enthält, verstößt gegen das Urheberrecht. Das hat der EuGH entschieden. Software, die auf einem Datenträger gekauft worden ist, darf damit nur auf dem Originaldatenträger verkauft werden – auch wenn das Original verloren gegangen oder beschädigt ist.
Adrian Schneider berichtet über das Urteil auf LTO.

LG Stuttgart: Wikipedia-Nutzer muss Museumsfotos löschen
Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart können die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen einem Wikipedia-Nutzer untersagen, Reproduktionsfotos gemeinfreier Gemälde im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die von einem Museumsfotografen erstellten Fotografien der Gemälde genießen Lichtbildschutz nach § 72 UrhG. Das Museum darf außerdem alleine bestimmen, wer Fotos von (ebenfalls gemeinfreien) Ausstellungsgegenständen veröffentlichen darf, wenn diese Gegenstände im Eigentum des Museums stehen (Az. 17 O 690/15). Das Urteil reiht sich in die Diskussion um ein „verlängertes Urheberrecht” an gemeinfreier Kunst ein.
Mehr bei iRights.info.
Zum Urteil im Volltext.

BVerfG: G10-Kommission nicht parteifähig
Die G10-Kommission des Bundestags kann nicht auf Einsichtnahme in die NSA-Selektorenliste klagen. Die Kommission ist als Aufsichtsorgan kein Verfassungsorgan und damit im Organstreitverfahren nicht parteifähig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvE 5/2015). Die G10-Kommission kann damit nicht gegen Einschränkungen ihrer Aufsichtsmöglichkeiten vor dem BVerfG vorgehen. Das BVerfG betont im Beschluss aber auch, dass die eigentlichen Grundrechtsträger eine Verletzung ihres Rechts auf Vertraulichkeit der Kommunikation ggf. geltend machen können. Die G10-Kommission kontrolliert die Eingriffe in den nach Art. 10 GG geschützten Kommunikationsverkehr.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.

GStA Koblenz: Beschwerde Erdogans im Fall Böhmermann erfolgos
Im Streit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann hat der türkische Präsident erfolglos Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz eingelegt. „Aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen und zur Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung des künstlerischen Gesamtkonzeptes bereiten Beobachters liegt der Aussagekern der Darbietung des Beschuldigten in der Kritik an dem Umgang des türkischen Staatspräsidenten mit den Grundfreiheiten aus Art. 5 Grundgesetz”, heißt es laut FAZ in der Begründung des Generalstaatsanwalts. Jetzt bleibt Erdogan noch das Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Koblenz.
Mehr bei der FAZ.

Kein Anspruch auf ständig neues Smartphone bei Mobilfunkvertrag „mit Handy”
Aus der Bezeichnung eines Mobilfunkvertrags „mit Handy” folgt in der Regel nur, dass ein bei Vertragsschluss subventioniertes Handy gegen einen Aufschlag überlassen wird – und nicht laufend die Überlassung neuer Handys geschuldet ist. Das hat das AG München entschieden (Az. 213 C 23672/15); das Urteil ist rechtskräftig.
Mehr bei Juris.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 16.10.2016, https://tlmd.in/a/3135

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