+++ BGH-Beschluss zu Snowden-Anhörung
+++ BGH: Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
+++ Innenministerium legt zweiten Gesetzentwurf zur Umsetzung der DS-GVO vor
+++ TiSA-Leaks: Laut Kritikern Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit in Gefahr
+++ Open-Data-Gesetz: Entwurf eines Eckpunktepapiers veröffentlicht
+++ BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Presse-Leistungsschutzrecht unzulässig
+++ Neues Gesetz in Großbritannien: Provider müssen Pornoseiten sperren
BGH-Beschluss zu Snowden-Anhörung
Der NSA-Untersuchungsausschuss muss sich noch einmal mit einem Antrag befassen, über den die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen für eine Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland zu schaffen. Das hat der BGH in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss entschieden (Az. 1 BGs 125/16). Der Untersuchungsausschuss wird nach der Entscheidung bei einem Quorum von einem Viertel dem Antrag auf Amtshilfe zustimmen und Amtshilfe bei der Bundesregierung beantragen müssen. Bisher folgte der Ausschuss dem Antrag nicht. Damit Snowden nach Deutschland kommen kann, muss die Regierung dem Ausschuss Amtshilfe leisten, also ein Aufenthaltsrecht erteilen und zusichern, dass Snowden nicht in die USA ausgeliefert wird. Über die Amtshilfe hat der BGH nicht entschieden. Linke und Grüne hatten geklagt.
Zur Meldung bei heise.de.
Die ARD-Rechtsredaktion zur Bedeutung des Beschlusses.
Der Beschluss im Volltext.
BGH: Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Für eine Urheberrechtsverletzung, die durch unbekannte Dritte begangen wird, haftet ein Inhaber eines WLAN-Anschlusses nicht, wenn der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt. Das hat der BGH entschieden (Az. I ZR 220/15). Der Anschlussinhaber muss prüfen, ob der eingesetzte Router über einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort verfügt. Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts könne dabei eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt. Der Router war im konkreten Fall mit einem vom Hersteller vergebenen, auf der Rückseite des Routers aufgedruckten 16-stelligen WPA2-Schlüssels gesichert. Diesen Schlüssel hatte die Beklagte bei der Einrichtung des Routers nicht geändert. Thomas Stadler hält die Relevanz der Entscheidung bei den „typischen Fällen des Filesharing” für gering, weil man als Anschlussinhaber erst einmal darlegen müsse, dass eine Rechtsverletzung durch einen Dritten ernsthaft und konkret in Betracht kommt.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Innenministerium legt zweiten Gesetzentwurf zur Umsetzung der DS-GVO vor
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat einen zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DS-GVO öffentlich gemacht. Nach Ansicht der Vereinigung ist die Systematik des Gesetzes jetzt besser als im ersten Entwurf. Allerdings enthalte der Entwurf „alte und teilweise auch neue europarechts- und verfassungswidrige inakzeptable Regelungen”. So werde der Auskunftsanspruch der Betroffenen unter Verweis auf die innere Sicherheit sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eingeschränkt. Die Kontrollbefugnis der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Abgeordneten, Anwälten oder Journalisten sei zudem schwächer.
Heise.de fasst die Kritik zusammen.
Beitrag bei der Süddeutschen.
Entwurf des BMI (PDF).
TiSA-Leaks: Laut Kritikern Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit in Gefahr
Leaks aus den Verhandlungen über ein Trade in Services Agreement (TiSA) offenbaren Kritikern zufolge netzpolitische Gefahren. TiSA enthalte Regelungen zu den Bereichen Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit und Konzerne könnten mehr Einfluss auf geplante Gesetze bekommen. Konkret gehe aus den Dokumenten zum Beispiel hervor, dass Datenschutzbestimmungen der Staaten keine Handelshemmnisse oder „nicht zu rechtfertigende Diskriminierung” gegenüber anderen Staaten darstellen dürfen. TiSA ist ein geplantes internationales Abkommen zwischen fünfzig Staaten. Es soll den den Handel mit Dienstleistungen vereinfachen.
Überblick bei Spiegel Online.
Überblick bei netzpolitik.org.
Open-Data-Gesetz: Entwurf eines Eckpunktepapiers veröffentlicht
netzpolitik.org hat den Entwurf eines Eckpunktepapiers für ein sogenanntes Open-Data-Gesetz veröffentlicht. Das BMI will demnach den Grundsatz schaffen, dass alle „(Regierungs-)Daten” standardmäßig als offene Daten zur Verfügung gestellt werden (Open by Default). Sie sollen auf einem zentralen Portal in offenen Formaten kostenlos freigegeben werden. Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten soll aber gemäß einem Ausnahmekatalog nicht bestehen. Die Ausnahmetatbestände gingen zu weit und die Auswirkungen einer solchen Regelung seien gering, so die Kritik.
Ausführlich bei netzpolitik.org.
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Presse-Leistungsschutzrecht unzulässig
Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom Oktober hat das BVerfG eine gegen die Einführung des Presse-Leistungsschutzrechts (§§ 87f und 87g UrhG) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2136/14). Die Verfassungsbeschwerde wird nach Ansicht des BVerfG den Anforderungen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht gerecht: Die Beschwerdeführerinnen müssten zunächst den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten. Das BVerfG gibt in seinem Beschluss einige Hinweise zur Auslegung der Begriffe des „Presseerzeugnisses” und „kleinster Textausschnitte”. Für Suchmaschinen sei nicht ohne weiteres erkennbar, wann ein Presseerzeugnis vorliegt, führt das BVerfG aus. Geklagt hatte Yahoo.
Der Beschluss im Volltext.
Kurzmeldung bei urheberrecht.org.
Neues Gesetz in Großbritannien: Provider müssen Pornoseiten sperren
In Großbritannien sollen Provider künftig zum Sperren von Pornoseiten verpflichtet werden, wenn deren Betreiber nicht ausreichende Alterskontrollen anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Erwachsene Zugriff auf pornografische Inhalte bekommen. Kritiker sehen die „Ausweitung von Blockadegründen” für Inhalte im Netz mit Argwohn.
Zur Meldung bei heise.de.