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Wochenrückblick: Slide to unlock, Pressefreiheit, Google

+++ BGH kippt Apples Entsperr-Patent

+++ Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

+++ EU-Kommission prüft Reform von Kabel- und Satellitenrichtlinie

+++ Wettbewerbsrecht: Google dementiert Vorwürfe der EU-Kommission

+++ Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts
BGH kippt Apples Entsperr-Patent
Motorola hatte vergangene Woche vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Nichtigkeitsklage gegen das Apple-Patent zum Entsperren von Smartphones Erfolg. Zuvor scheiterte Apple bereits vor dem Bundespatentgericht. Das Patent betrifft die bekannte Funktion „Slide to unlock” bei Apple-Geräten. Der BGH entschied nun, dass dieser Funktion keine „erfinderische Tätigkeit” zugrunde liege und erklärte das Patent entsprechend für ungültig. Damit findet ein längjähriger Rechtsstreit zwischen Apple, Motorola und vormals Samsung ein Ende.
Meldung bei Heise Online.

Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
Die Redaktionsräume und Wohnungen von Journalisten dürfen nicht ohne „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen“ durchsucht werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen vergangene Woche erneut entschieden (Az. 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 sowie 1 BvR 2480/13). Vorrangig ging es den Strafverfolgungsbehörden in den Verfahren um die Aufklärung von Straftaten, die Informanten der Pressevertreter begangen haben sollen. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Pressefreiheit beeinträchtigt, wenn Informanten von Pressevertretern sich nicht auf das Redaktionsgeheimnis verlassen könnten. Zudem werde auch die redaktionelle Arbeit empfindlich gestört. Damit stärken die Richter den Schutz von Informanten und erschweren es Staatsanwaltschaft und Polizei die Räumlichkeiten von Pressevertretern ohne konkreten Verdacht zu durchsuchen.
Weiter bei LTO.

EU-Kommission prüft Reform von Kabel- und Satellitenrichtlinie
Seit vergangen Montag prüft die EU-Kommission mittels einer Online-Umfrage, ob die Vorgaben der Kabel- und Satellitenrichtlinie von 1993 weiterhin zeitgemäß sind. Insbesondere die urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Bestimmungen stehen dabei im Fokus. Ein Zeitplan für die Reform existiert allerdings noch nicht.
Meldung bei Heise Online.

Wettbewerbsrecht: Google dementiert Vorwürfe der EU-Kommission
Google sieht in der eigenen Preissuchmaschine Google Shopping kein wettbewerbswidriges Verhalten. In einem langen Blogbeitrag gegründete Google vergangene Woche seine Position. Die EU-Kommission wirft Google insbesondere vor, die eigene Preissuchmaschine in den Trefferlisten zu bevorzugen und so die Konkurrenz zu benachteiligen. Google wehrt sich gegen diese Vorwürfe, u.a. mit dem Argument, die EU-Kommission berücksichtige den Einfluss von Handelsplattformen wie Amazon oder eBay nicht ausreichend genug.
Meldung bei Heise Online.

Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts
Eine interdisziplinäre Expertengruppe hat gestern einen ausführlichen Vorschlag für eine Neuordnung des Urheberrechts vorgestellt. Unter dem Titel „Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts” haben die Autoren haben die Autoren umfassende neue Regelungskonzepte für ein Urheberrecht der Zukunft entworfen. Dr. Till Kreutzer, Mitgründer des Projekts, hatte die Initiative gestern bei der Telemedicus Sommerkonferenz in Berlin exklusiv vorgestellt und ausführliche Einblicke in das ausgearbeitete Konzept gegeben.
Hintergründe bei irights.info.

, Telemedicus v. 30.08.2015, https://tlmd.in/a/2988

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