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Wochenrückblick: Scoring, Vorratsdaten, Google Books

+++ BGH: Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf gezeigt werden

+++ Bundestag beschließt neue Regelungen zum Kredit-Scoring

+++ VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet

+++ ZDF und WDR verkleinern Web-Angebot

+++ VG Wort: Kompromiss zu Google Books

+++ Anhörung zu Netzsperren im Bundestag

+++ OVG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs

BGH: Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf gezeigt werden
Der Spielfilm über den sog. „Kannibalen von Rotenburg” darf gezeigt werden. Das hat der BGH letzte Woche entschieden und so die Klage des verurteilten Mörders abgewiesen. Dieser wollte die Ausstrahlung des Films verhindern, weil er durch die Darstellung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Das Urteil fiel jedoch zugunstern der Kunst- und Filmfreiheit aus: Die Einzelheiten der Tat seien der Öffentlichkeit ohnehin schon bekannt, zudem bestehe ein großes Informationsinteresse. Nach Ansicht der Richter verletzt die filmische Umsetzung des Falles den Kläger auch nicht in seiner Menschwürde.
Die Meldung bei Telemedicus.

Bundestag beschließt neue Regelungen zum Kredit-Scoring
Der Bundestag hat eine Änderung des BDSG beschlossen: Künftig sollen Auskunfteien und das sog. Kredit-Scoring stärker reguliert werden. Die besonders umstrittenen Wohnortdaten dürfen demnach nicht mehr zur Berechnung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Betroffenen sollen detaillierte Auskunftsanprüche über das Zustandekommen eines Score-Wertes zustehen; konkrete mathematische Formeln müssen jedoch nicht offengelegt werden.
Mehr dazu bei Heise.

VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet
Das VG Köln hat den TK-Anbieter HanseNet vorerst von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Ersteinmal muss HanseNet eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht vollziehen. Diese ist nach Ansicht des Gerichts nicht ermessensfehlerfrei ergangen: Die Behörde habe von ihrem Ermessenspielraum nämlich überhaupt keinen Gebrauch gemacht. Ein solcher hätte nämlich durchaus bestanden: Das Gesetz selber schreibe die Pflicht zur Speicherung nicht vor; deswegen hätte die BNetzA eine derartige Anordnung speziell begründen müssen. Ob die Vorratsdatenspeicherung generell rechtmäßig ist, hat das Gericht nicht entschieden – diese Frage liegt zurzeit beim Bundesverfassungsgericht.
Die Einzelheiten bei Telemedicus.

ZDF und WDR verkleinern Web-Angebot
Der am Montag in Kraft tretende 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwingt die öffentlich-rechtlichen Sender zur drastischen Reduzierung ihrer Online-Angebote. So sehen das zumindest das ZDF und der WDR. Beide haben angekündigt, viele Angebote komplett von den Web-Seiten zu entfernen oder sie zeitlich zu beschränken. Damit sollen die Erfordernisse des Drei-Stufen-Test erfüllt werden: Inhalte im Internet sind den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur insoweit gestattet, als sie von ihrem Auftrag zur Grundversorgung gedeckt sind.
Die Details beim epd.

VG Wort: Kompromiss zu Google Books
Die Mitglieder der VG Wort haben sich darauf geeinigt, dass die Verwertungsgesellschaft bestimmte Rechte aus dem Vergleich mit Google („Google Book Settlement“) wahrnimmt. Damit kann sie zum Beispiel die pauschale Vergütung für die Digitalisierung deutscher Bücher durch Google einziehen. Das gilt jedoch nur für die Werke, die bereits digitalisert worden sind. Für die Zukunft will die VG Wort verhindern, dass Google noch weitere Bücher einscannt. Davon sollen lediglich vergriffene Werke ausgenommen sein; die Mitglieder waren sich einig, dass die Verwertungsgesellschaft in diesen Fällen Lizenzen mit Zustimmung der Autoren erteilen darf. Zunächst muss jedoch ein New Yorker Gericht diesen Vergleich noch endgültig bestätigen.
Weiter bei Telemedicus.

Anhörung zu Netzsperren im Bundestag
Am Mittwoch fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Netzsperren gegen Kinderpornographie statt. Die meisten der eingereichten Stellungnahmen sehen das Vorhaben kritisch und fordern Nachbesserung beim aktuellen Gesetzentwurf. Insbesondere die Regelung, dass Provider IP-Adressen bei der Weiterleitung auf ein „Stopp-Schild” protokollieren sollen, wird von den Experten überwiegend abgelehnt. Im Anschluss hat die SPD-Fraktion angekündigt, einige der Forderungen umzusetzen und den Entwurf zu überarbeiten.
Sämtliche Stellungnahmen im Überblick.

OVG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs
Ein privat genutzter PC mit Internetzugang unterfällt doch der Rundfunkgebührenpflicht. Das hat das OVG Münster entschieden und zwei erstinanzliche anders lautende Urteile aufgehoben. Es spiele keine Rolle, ob die Computer gar nicht zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten im Internet genutzt würden; die Gebühr bestehe unabhängig von der tatsächlicher Nutzung als Empfangsgerät – das bloße „Bereithalten” zum Empfang reiche nach dem Wortlaut des RGebStV vollkommen aus. Nach Ansicht der Richter verstößt diese Regelung auch nicht gegen die Verfassung, weil sie – ob der geringen Höhe – nicht unverhältnismäßig sei. Das OVG Münster schließt sich damit der Rechtsprechung des OVG Koblenz und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht steht noch aus.
Ausführlich dazu Telemedicus.

, Telemedicus v. 01.06.2009, https://tlmd.in/a/1339

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