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Wochenrückblick: Schmähkritik, Google-Anzeigen, Europa-Cloud

+++ BVerfG betont strengen Maßstab an per se verbotene Schmähkritik

+++ BGH: Ausbeutung der Werbewirkung bei Google-Anzeigen auf Drittanbieter

+++ Bundesregierung unterstützt Schaffung einer Europa-Cloud

+++ Vorratsdatenspeicherung: Abschaffungs-Appell an neue EU-Kommissionspräsidentin

+++ EU-Kommission sieht DSGVO-Umsetzung überwiegend positiv

BVerfG betont strengen Maßstab an per se verbotene Schmähkritik
Das BVerfG betont in einer aktuellen Entscheidung den strengen Maßstab an per se verbotene Schmähkritik, insbesondere bei Äußerungen zu staatlichen Maßnahmen bzw. deren Repräsentanten. Bei der Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Beleidigung wird Meinungsfreiheit gegen Ehrschutz abgewogen – nicht aber, wenn die Äußerung eine reine Schmähung darstellt, indem sie allein auf die Diffamierung einer Person abzielt. Das BVerfG betont, dass ein Sachbezug das maßgebliche Abgrenzungskriterium zwischen Schmähung und abwägungsoffenem Werturteil sei. Im konkreten Fall war eine Person wegen Beilegung verurteilt worden, nachdem sie die Verhandlungsführung einer Amtsrichterin mit nationalsozialistischen Sondergerichten und Hexenprozessen verglichen hatte. Die Gerichte hatten die Äußerung als Schmähung eingestuft. Das BVerfG hingegen bejaht einen sachlichen Bezug zum Zivilprozess, in dessen Rahmen die Äußerung fiel. Die Meinungsfreiheit erlaube es insbesondere nicht, die äußernde Person „auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und [ihr] damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen”. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, wiege als Kernbereich der Meinungsfreiheit besonders schwer (Az. 1 BvR 2433/17).
Zur Pressemitteilung des BVerfG.
Christian Rath begrüßt das Urteil in der taz.

BGH: Ausbeutung der Werbewirkung bei Google-Anzeigen auf Drittanbieter
Markeninhaber können Amazon untersagen, in irreführender Weise Google-Anzeigen zu Produkten von Drittherstellern zu schalten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. I ZR 29/18). Im konkreten Fall ging der Sporttaschenhersteller Ortlieb gegen Amazon vor. Ziel Ortliebs war es, Amazon zu untersagen, bei einer Google-Suche nach der Marke Ortlieb Anzeigen zu schalten, die zu Listen mit Produkten anderer Taschenhersteller führen. Nach den Feststellungen des BGH suggerierten die angezeigten Listen, dass ein Klick darauf zu Verkaufslisten führt, die allein Ortlieb-Produkten enthalten. Kundinnen und Kunden würden „durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet”.
Zur Pressemitteilung des BGH.

Bundesregierung unterstützt Schaffung einer Europa-Cloud
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau einer europäischen Cloud, um Unabhängigkeit von ausländischen Anbietern von Cloud-Diensten zu schaffen. Ziel ist es, europäische Sicherheitsvorgaben einzuhalten, eine europäische digitale Souveränität aufzubauen und somit einer weitgehenden wirtschaftlichen und außenpolitischen Abhängigkeit entgegenzuwirken. Nach Angaben des Handelsblatts arbeite das Wirtschaftsministerium mit Hochdruck an einem Umsetzungsvorschlag. Dieser solle zunächst im Rahmen eines konzeptionellen Anstoßes von Regierungsseite erfolgen. Zudem hat die EU-Kommission vor wenigen Tagen ein Strategiepapier zur Bedeutung und dem Aufbau einer derartigen Europa-Cloud veröffentlicht. Hintergrund ist die Unsicherheit darüber, dass deutsche international agierende Unternehmen unter Umständen ihre Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden teilen müssen. So muss etwa nach dem amerikanischen „Cloud Act“ US-amerikanischen Sicherheitsbehörden Zugriff auf Daten gewährt werden, die nicht einmal physisch in den USA verwaltet werden. Gleichzeitig treibt die EU mit der E-Evidence-Verordnung ein dem US Cloud Act ähnliches Gesetzesvorhaben voran.
Artikel auf handelsblatt.com
European Commission Cloud Strategy

Vorratsdatenspeicherung: Abschaffungs-Appell an neue EU-Kommissionspräsidentin
30 Bürgerrechtsorganisationen, darunter der Chaos Computer Club, Digitalcourage und Privacy International, rufen in einem Brief an die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu auf, Abstand von der Vorratsdatenspeicherung zu nehmen. Sie fordern von der Leyen auf, eine unabhängige wissenschaftliche Studie hinsichtlich der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von gesetzlichen Maßnahmen um die verdachtsunabhängige Speicherung von Nutzerdaten in Auftrag zu geben. Zudem solle eine umfangreiche Analyse der bestehenden nationalen Gesetze zu Instrumenten der Vorratsdatenspeicherung und ihrer Konformität mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfolgen. Ferner zielt der Appell auf eine zügige Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung, die durch die Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung nicht länger blockiert werden dürfe.
Meldung auf heise.de
Appell-Schreiben veröffentlicht auf edri.org

EU-Kommission sieht DSGVO-Umsetzung überwiegend positiv
Die EU-Kommission zieht in ihrem Bericht ein überwiegend positives Fazit zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Bewusstsein für Datenschutz sei gestiegen, Unternehmen passten ihre Praktiken an. Die meisten EU-Mitgliedstaaten hätten den nach der DSGVO erforderlichen Rechtsrahmen eingerichtet. Allein Griechenland, Portugal und Slowenien hätten ihre Datenschutzgesetze noch nicht aktualisiert. Man werde ggf. Vertragsverletzungsverfahren einleiten, damit die Vorschriften von den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und angewendet werden. Die Kommission betrachte zudem mit Sorge, dass Mitgliedstaaten die Presse, Meinungs- und Informationsfreiheit bei der DSGVO-Umsetzung noch nicht in jedem Fall in den Fokus gerückt haben – insbesondere in Deutschland. 2020 wird die Kommission einen Umsetzungsbericht nach zweijähriger Anwendung der DSGVO vorlegen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

, Telemedicus v. 28.07.2019, https://tlmd.in/a/3435

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