+++ Böhmermanns Schmähgedicht: Verfassungsbeschwerde erfolglos
+++ Vernetzte Produkte: EU-Kommission will Zugang zu Daten regeln
+++ Viele Hasskommentare nach Tötung von Polizisten
+++ Brandenburger Ministerin für Nutzung von Luca-Daten bei schweren Straftaten
+++ CNIL: Google Analytics rechtswidrig
Böhmermanns Schmähgedicht: Verfassungsbeschwerde erfolglos
Die Verfassungsbeschwerde von Jan Böhmermann gegen das Verbot von Teilen seines „Schmähgedichts“ war erfolglos (Az. 1 BvE 2026/19). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – ohne Begründung. 2016 hatte Böhmermann in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ mit derben Aussagen gegen den türkischen Präsidenten Erdogan die Grenzen der Satire veranschaulicht. Gedacht war der Beitrag war als Kritik gegen Erdogans Umgang mit Kunst und Satire. Erdogan konnte vor Zivilgerichten ein Verbot gegen Teile des Gedichts erwirken. Hiergegen zog Böhmermann vor das BVerfG.
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Vernetzte Produkte: EU-Kommission will Zugang zu Daten regeln
Die EU-Kommission will laut FAZ am 23. Februar ein neues Datengesetz zu Fahrzeug- und Industriedaten vorlegen. Hersteller vernetzter Produkte wie Industrieanlagen, Autos, Sprachassistenten oder Smartwatches sollen damit verpflichten werden, Daten ihren Nutzern (Unternehmen und Privatpersonen) auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch Dritten soll gegen Gebühr ermöglicht werden, die Daten zu nutzen.
Mehr in der FAZ.
Viele Hasskommentare nach Tötung von Polizisten
Nach der Tötung zweier Polizisten Ende Januar zählten Ermittler zu Beginn der Woche rund 400 Hasskommentare im Netz, von denen Nach Angaben der Behörde rund 100 strafrechtlich relevant seien. Die Tat sei gefeiert und die Opfer verhöhnt worden. Ein 55-Jähriger teilte auf Facebook eine Anleitung, Polizeibeamte auf einen Feldweg zu locken und aus dem Hinterhalt zu beschießen.
Zur Meldung im Spiegel.
Brandenburger Ministerin für Nutzung von Luca-Daten bei schweren Straftaten
Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann will Daten der Luca-App zur Strafverfolgung bei schweren Straftaten nutzen. Die Nutzung solle nur bei Tötungsdelikten in Lokalitäten oder Vergewaltigungen erfolgen, so die CDU-Politikerin. Politiker anderer Parteien wollen die Daten der Luca-App strikt auf die Kontaktverfolgung begrenzen.
Mehr bei Heise.
CNIL: Google Analytics rechtswidrig
Die französische Datenschutzbehörde hat Google Analytics als rechtswidrig eingestuft. Der Dienst sei nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar, so die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Wer den Dienst einsetze, verstoße gegen die Vorgaben des Datenschutzrechts zur Datenübermittlung. Zwar habe Google für den Transfer in die USA zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese seien aber nicht ausreichend, „um den Zugriff auf diese Daten durch US-Geheimdienste auszuschließen“. Auslöser der Entscheidung waren Beschwerden der Datenschutz-NGO noyb.
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