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Wochenrückblick: Schlossfotos, Tagesschau-App, Netzsperren

+++ Geurteilt: Fotos von fremdem Eigentum dürfen verwertet werden

+++ Verloren: Günther Jauch im Prozess um Hochzeitsfotos erfolglos

+++ Diskutiert: Tagesschau-Applikation in der Kritik

+++ Ausgefertigt: Köhler hat Netzsperren-Gesetz unterschrieben

+++ Verärgert: Gmail-Nutzer beschweren sich über „Google Buzz”

+++ Zerstritten: PC-Hersteller wollen keine Urheberrechtsabgabe

+++ Vertagt: US-Richter verlegt Entscheidung in Google-Books-Streit

+++ Angekündigt: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Geurteilt: Fotos von fremdem Eigentum dürfen verwertet werden
Wer hat das Recht, Photos von staatlichen Schlössern und Gärten gewerblich zu nutzen? Der Eigentümer oder der Photograph? Um diese Frage kreist der Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und einem Photographen bzw. zwei Photoagenturen. Das Landgericht Potsdam hatte vor gut einem Jahr zugunsten der Stiftung entschieden; nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg die Urteile in der Berufung aufgehoben (Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09, 5 U 14/09). Nach dieser Rechtsprechung gibt es kein „Vorrecht des Eigentümers”, die Abbildungen seines Eigentums zu verwerten. Denn wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde.
Zu dem Bericht bei Telemedicus.

Verloren: Günther Jauch im Prozess um Hochzeitsfotos erfolglos
Nun hat auch noch der BGH zwei Klagen von Günther Jauch abgelehnt, mit denen er sich gegen die Bildberichterstattung über seine Hochzeit wendete. Trotz einer einstweiligen Verfügung, die der Presse die Berichterstattung über Jauchs Hochzeit verbot, hatten die „Berliner Morgenpost” und die „Welt” Fotos von der Hochzeit veröffentlicht. Jauch verlangt deshalb von den Verlagen der Zeitungen jeweils 130.000 € Schmerzensgeld und Lizenzgebühr. Er unterlag bereits vor dem Hamburger Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht, die seine Klage ebenfalls abgewiesen hatten: Die Hochzeit sei ein hochrangiges zeitgeschichtliches Ereignis, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Der Moderator plant nun Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Zu dem Bericht bei Spiegel-Online.

Diskutiert: Tagesschau-Applikation in der Kritik
Kaum ist öffentlich, dass die ARD eine Tagesschau-Applikation für Handys plant, wird auch schon darüber gestritten. So hat sich die FDP-Europaabgeordnete Silvana Koch-Mehrin bei den Wettbewerbshütern in Brüssel beschwert – die Europäische Kommission soll das angekündigte Angebot nun auf seine Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüfen. Das Verlagshaus Gruner & Jahr erwägt Klage gegen das Vorhaben zu erheben. Der Hintergrund: Die Tagesschau-Applikation soll kostenlos angeboten werden, während vergleichbare Angebote von privaten Anbietern, bspw. von der „Bild-Zeitung” oder der „Süddeutschen Zeitung” nur gegen Bezahlung verfügbar sind. Es wird der ARD unterstellt, dass sie die „Tagesschau-App” nur deshalb umsonst anbieten kann, weil sie für den Dienst öffentliche Rundfunkgelder verwendet. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den sog. Drei-Stufen-Test und eine Beeinträchtigung des Medienmarktes.
Die Hintergründe erklärt epd Medien.

Ausgefertigt: Köhler hat Netzsperren-Gesetz unterschrieben
Vergangene Woche hat Bundespräsident Horst Köhler das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Damit kann es – nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – demnächst in Kraft treten. Laut einer Mitteilung des Staatsoberhauptes hätten „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Regelwerk bestanden. Das Gesetz war von der vorigen Regierung auf den Weg gebracht worden, um Konsumenten von Kinderpornografie im Internet Stopp-Schilder entgegenzusetzen. Kritiker hatten die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bezweifelt sowie den formellen Beschluss bemängelt. Ob das Gesetz tatsächlich Anwendung finden wird, ist jedoch noch ungewiss: Beinahe alle Parteien sprechen sich gegen das Gesetz aus. Eine Neuregelung ist geplant.
Zu den Hintergründen: Telemedicus.

Verärgert: Gmail-Nutzer beschweren sich über „Google Buzz”
Der neue Google-Dienst „Buzz” erregt die Gemüter. Weltweit fühlen sich Inhaber von Googlemail-Kontos durch die automatische Einrichtung von „Buzz” in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt. „Buzz” ist ein „Social Network” und Kommunikationsinstrument. Das Problem: „Buzz” wurde automatisch in die Gmail-Kontos integriert und mit den E-Mail- und Chat-Kontakten sowie Picasa Webalben verknüpft. Die Kontakt-Daten waren für andere Buzznutzer öffentlich zugänglich, solange der Kontoinhaber die Einstellungen bei „Buzz” nicht veränderte. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bezeichnete Googles Vorgehen als „massiven Eingriff in die Privatsphäre”. In den USA erhob Gmail-Nutzerin Eva Hibnick wegen der Datenschutzverstöße bereits Beschwerde. Google hat den Dienst inzwischen teilweise verbessert und sich bei den Nutzern entschuldigt.
Mehr zum Thema: Heise.de.

Zerstritten: PC-Hersteller wollen keine Urheberrechtsabgabe
Muss es Urheberrechtsabgaben auf PCs geben? Im Januar einigte sich ein Teil der deutschen PC-Hersteller (BCH) mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine derartige Urheberrechtsabgabe. Andere PC-Hersteller (Zitco) wollten sich der Vereinbarung jedoch nicht unterwerfen und reichten einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Das Münchener Oberlandesgericht untersagte der ZPÜ nun, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen, ohne dass zuvor eine empirische Untersuchung zur maßgeblichen Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch vorliegt. Die ZPÜ dürfe einen Tarif erst dann festsetzen, wenn entweder eine Einigung zwischen den Parteien erzielt worden oder eine Entscheidung im Schiedsstellenverfahren getroffen sei.
Weitere Informationen bei Heise.de.

Vertagt: US-Richter verlegt Entscheidung in Google-Books-Streit
Mit dem Satz „Es gibt noch zu viel zu verarbeiten.”, verlegte Bundesrichter Denny Chin die Entscheidung im Google-Books-Streit. Es geht dabei um das Bestreben von Google, sämtliche Bücher zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach heftigen Protesten auch aus Deutschland sollen jedoch nur noch Bücher aus den USA, Großbritannien, Kanada und Australien erfasst werden. Auch hat sich Google mittlerweile bereit erklärt den Verlagen eine Entschädigung zu zahlen. Dennoch bezweifeln viele Kritiker, dass Googles Vorhaben mit dem Urheberrecht konform ist.
Zu dem Bericht bei Heise.de.

Angekündigt: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Bald wird es nach langem Warten soweit sein: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März um 10.00 Uhr sein Urteil zu der Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung in Einklang ist. Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind neben prominenten Politikern auch 34.451 Bürgerinnen und Bürger. Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht über die Vorratdatenspeicherung geurteilt – damals jedoch im Wege einer einstweiligen Anordnung. Wegen der Vorratsdatenspeicherung sind Telekommunikationsanbieter zur verdachtsunabhängigen Speicherung elektronischer Kommunikationsvorgänge verpflichtet, damit staatliche Stellen auf die Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zugreifen können.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

, Telemedicus v. 21.02.2010, https://tlmd.in/a/1656

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