+++ Gewinne aus Fernsehshows können steuerpflichtig sein
+++ Schleichwerbungsvorwurf gegen Sabine Christiansen
+++ Kinderbuch wird nicht indiziert
+++ Bremst Kabel Deutschland Tauschbörsennutzer aus?
+++ Abmahnungen gegen VZ-Seiten
+++ UMTS: BGH weist Aktionärsklage gegen die BRD ab
+++ EU prüft „Terrorist Finance Tracking Programme“ der USA
+++ Klage gegen Oliver Pocher eingereicht
Gewinne aus Fernsehshows können steuerpflichtig sein
Die Kandidatin einer Fernsehshow muss das an sie ausgezahlte Preisgeld versteuern. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Wie DWDL berichtet, ließen die im Urteil genannten sendungsrelevanten Details auf das Sat.1-Format „Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter“ schließen. Nach Argumentation des Gerichts seien derlei Sendungen „nahezu ausschließlich“ von der Mitwirkung ihrer Kandidaten abhängig. Demnach resultiere der Gewinn nicht aus spielerischem Glück, wie beispielsweise ein Lottogewinn, vielmehr hätte die Kandidatin mit ihrer Teilnahme an der Fernsehshow eine Leistung gegenüber dem Produzenten bzw. dem Fernsehsender erbracht.
Weitere Informationen bei DWDL.
Schleichwerbungsvorwurf gegen Sabine Christiansen
Sabine Christiansen sieht sich dem Verdacht der Schleichwerbung ausgesetzt. Wie der epd berichtet, sei sie seit längerer Zeit „Markenbotschafterin“ des Daimler-Konzerns, habe diese Tätigkeit dem NDR aber nicht offen gelegt. Die Moderatorin beteuert ihre Unschuld: Sie sei erst nach ihrer letzten Sendung für den Automobilkonzern tätig geworden. Unklar ist jedoch, wann genau der Vertrag unterschrieben wurde. Besonders pikant: In Christiansens Jahresvorschau-Sendung „Mein 2008“ seien laut SPON auffällig viele mit dem Daimler-Konzern assoziierte Prominente zu Gast gewesen.
Zum ausführlichen Bericht von Spiegel Online.
Kinderbuch wird nicht indiziert
Das Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel“ wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Einen entsprechenden Antrag hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Bundesprüfstelle für gefährdende Medien (BPjM) gestellt. Die Geschichte, in der ein Ferkel und ein Igel Gott suchen, hatte wegen Karikaturen eines Rabbis, Bischofs und Imams für Streit gesorgt. Kritisiert wurden vor allem die einschüchternden Bilder und teilweise überzeichneten bzw. falschen Darstellungen der drei Weltreligionen. Das Gremium der BPjM, das mit der Indizierung betraut war, entschied: Eine Aufnahme in den Index der jugendgefährdenden Medien sei nicht erforderlich. Insbesondere sei das Buch nicht antisemitisch, da es alle drei Religionen gleichermaßen angreife. Allgemeine Kritik an Religion selbst sei aber kein Tatbestand der Jugendgefährdung.
Weitere Informationen bei Telemedicus.
Bremst Kabel Deutschland Tauschbörsennutzer?
Wie Heise Online berichtet, haben „Kabel Deutschland“-Kunden neuerdings zu bestimmten Tageszeiten mit langsamen Downloadzeiten über das Tauschbörsen-Protokoll BitTorrent kämpfen. Unter Berufung auf Internet-Diskussionsforen berichtet Heise weiter, werde in einigen Regionen Deutschlands um genau 18 Uhr die Bandbreite drastisch eingeschränkt, pünktlich um Mitternacht stände sie aber wieder voll zur Verfügung. Kabel Deutschland weist jeden Verdacht von sich: Keinesfalls fänden Eingriffe ins Netz statt. Als Ursache käme auch eine Überlastung der Downloadquellen in Frage, schließlich sei die genannte Zeit die Hauptverkehrszeit im Internet. Wie Heise Online weiter berichtet, riskiere Kabel Deutschland im Falle einer tatsächlichen Tauschbörsen-Drosselung, die außerordentliche Kündigung der betroffenen Kunden: In der Beschränkungen der Leistung läge möglicherweise bereits ein hinreichender Grund für einen solchen Schritt.
Zum Bericht von Heise Online.
Abmahnungswelle gegen VZ-Seiten
In den vergangenen Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls „VZ“ enthalten. Geltend gemacht wurden dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht. Angesichts des angekündigten Streitwertes von über 150.000 Euro haben einige Seitenbetreiber bereits eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Gegen andere Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken. StudiVZ will die anderen VZ-Seiten-Betreiber aber nicht nur auf Unterlassung in Anspruch nehmen, sondern auch Schadenersatz verlangen.
Weitere Details zur Auseinandersetzung bei Telemedicus.
UMTS: BGH weist Aktionärsklage gegen die BRD ab
Der BGH hat entschieden, dass die BRD keinen Schadenersatz wegen angeblicher Einflussnahme auf die Telekom bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung im August 2000 zahlen muss. Der Kläger hatte seine Klage im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Beklagte als herrschendes Unternehmen die von ihr abhängige Telekom zur Teilnahme an einem für sie nachteiligen Bieterwettstreit i. S. der §§ 311 Abs. 1, 317 AktG „veranlasst“ habe, an dessen Ende die Telekom über ihre Tochtergesellschaft für den Erwerb der UMTS-Lizenzen unangemessen hohe Versteigerungsentgelte zu entrichten gehabt habe. Wie der BGH festhält, sei die Teilnahme der Telekom an der Versteigerung zumindest aus damaliger Sicht – trotz der exorbitanten Kosten – wirtschaftlich vernünftig gewesen, da sich die Telekom aus einem Zuschlag enorme Wachstumschancen versprochen hätte.
Zur Pressemitteilung des BGH.
EU prüft „Terrorist Finance Tracking Programme“ der USA
Die Europäische Kommission hat Richter Jean-Louis Bruguiè¨re beauftragt, die Vorgehensweisen des US-Finanzministeriums bei der Verarbeitung sowie der Verwendung und Verbreitung persönlicher finanzieller Daten aus der EU, die es aufgrund von administrativen Anordnungen auf Herausgabe über das SWIFT-Netz erhält, zu prüfen.
Bruguiè¨re verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der rechtlichen Aspekte der Terrorismusbekämpfung. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob das US-amerikanische Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus („Terrorist Finance Tracking Programme“, TFTP) den Zusicherungen des Finanzministeriums entsprechend umgesetzt wird, um den Schutz personenbezogener Daten aus der EU zu überprüfen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Klage gegen Oliver Pocher
Der Comedian Oliver Pocher muss erneut mit einer Klage wegen Beleidigung rechnen. Bei einem Auftritt als Außenmoderator von „Wetten dass…?“ im Jahre 2005 hatte Oliver Pocher eine Frau öffentlich beleidigt und wurde daraufhin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Die Betroffene hat nun erneut Klage gegen den Moderator eingereicht, nachdem dieser sich in der Sendung „Johannes B. Kerner“ erneut abschätzig über ihr Aussehen äußerte. Unter Berufung auf ihren Anwalt berichtet DWDL, dass sich die Frau dadurch gedemütigt sehe. Zudem werde sie beruflich im Kontakt mit Kunden, immer wieder auf den Vorfall angesprochen. Die erneute Klage sei beim Landgericht Bückeburg eingereicht worden.
Zu den Einzelheiten bei DWDL.