+++ Vorratsdatenspeicherung: Fällt Schaar um?
+++ Gerüchte: SPD wird sich Normelkontrolle zur Causa Brender anschließen
+++ BGH zum Kündigungsrecht bei DSL-Verträgen
+++ E-Personalausweis: Ausweisapp gehackt
+++ BGH bejaht Ausnahme von den Paperboy-Grundsätzen
+++ BLM verhängt Bußgeld gegen „Heroin Kids“
+++ 120.000 Bürger unterzeichnen e-Petition gegen nicht existentes Heilpflanzen-Verbot
+++ De-Mail Gesetz im Bundestag
Vorratsdatenspeicherung: Fällt Schaar um?
Kleiner Skandal auf dem netzpolitischen Kongress der Grünen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat diese Woche für ein „Quick Freeze Plus”-Verfahren geworben. Gemeint ist eine auf kurze Zeit beschränkte, anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten, die im konkreten Verdachtsfall verlängert werden kann. „Vorratsdatenspeicherung light” nennen Kritiker dieses Vorhaben, Schaar sei „umgefallen”. Ob das stimmt, darf bezweifelt werden.
Ein älterer Blog-Eintrag von Schaar zum Thema.
Ein Bericht bei Zeit Online übt scharfe Kritik an Schaar.
Gerüchte: SPD wird sich Normelkontrolle zur Causa Brender anschließen
Wie geht´s eigentlich weiter in der „Causa Brender”? Nachdem der ZDF-Chefredakteur von der CDU mit rüden Methoden aus dem Amt gehoben worden war, kündigten die Linkspartei und die Grünen eine Normenkontrollklage vor dem BVerfG an; freilich ohne die erforderliche Mehrheit zu haben. Die SPD, die dazu gefehlt hätte, blieb vorsichtig, steht sie doch selbst nicht gerade in dem Ruf, auf Staatsferne im öffentlichen Rundfunk besonders viel Wert zu legen. In diese Sache kommt offenbar nun Bewegung: „Wir sprechen miteinander”, heißt es in Berlin. Aus der in rundfunkpolitischen Fragen führenden SPD-Staatskanzlei in Mainz wird gemeldet, man habe nichts gegen eine Beteiligung von „Fraktionen des Bundestags”.
Näheres in der taz.
BGH zum Kündigungsrecht bei DSL-Verträgen
Nicht nur für Medienrechtler interessant: Der BGH hat zu der Frage entschieden, wann Kunden bei DSL-Verträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 314, § 626 BGB zustehen kann (Az. III ZR 57/10). Allein der Umzug in eine andere Stadt reiche nicht, so der BGH: „Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.” Die Entscheidung steht im Volltext noch nicht zur Verfügung.
Zur Pressemitteilung des BGH.
E-Personalausweis: Ausweisapp gehackt
Kein guter Start war das für den neuen elektronischen Personalausweis: Kaum ist er auf dem Markt angekommen, werden die ersten Sicherheitslücken bekannt. Das Piratenpartei-Mitglied Jan Schejbal fand einen Exploit in der „Ausweisapp”, die als Hilfsprogramm auf dem PC installiert werden muss, um die neuen Funktionen nutzen zu können. Und der Chaos Computer Club deutet an, dass da noch etwas nachkommt: „Das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht.” Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat derweil zumindest den Download der Ausweisapp gestoppt und einen Fix angekündigt.
Weitere Informationen bei Heise Online.
BGH bejaht Ausnahme von den Paperboy-Grundsätzen
Wie diese Woche bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof Ende April entschieden, dass Deeplinks eine Urheberrechtsverletzung darstellen können, wenn sie eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen darstellen (Az. I ZR 39/08). Ein Deeplink – d.h. ein Link, der nicht auf die Startseite einer Webseite verweist, sondern gezielt auf ein bestimmtes Dokument – stelle einen Eingriff in die Urheberrechte der verlinkten Seite dar, wenn der Seitenbetreiber dies gezielt zu verhindern sucht. Im konkreten Fall hatte ein Anbieter von Landkarten versucht, Deeplinks mittels einer „Session-ID” zu verhindern.
Besprechung des Urteils bei Internet Law.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
BLM verhängt Bußgeld gegen „Heroin Kids“
Die Bayerische Landesanstalt für Medien macht Ernst: Sie hat gegen die Betreiber eines Kunst-Projekts namens „Heroin Kids” ein Bußgeld verhängt. Das Projekt zeigt jugendliche Models beim (vermeintlichen) Heroinkonsum. Kunst, sagen die einen – gefährlich, sagen die anderen. Jedenfalls wirft der Vorgang verfassungsrechtlich interessante Fragen zum Verhältnis der Absätze 3 und 2 des Art 5 GG auf.
Hinweis bei Internet Law.
120.000 Bürger unterzeichnen e-Petition gegen nicht existentes Heilpflanzen-Verbot
120.000 Nutzer haben im Internet eine e-Petition unterzeichnet, die etwas fordert, was gar nicht erreicht werden kann. Ein allgemeines Heilpflanzenverbot solle verhindert werden, verlangt die Petition – dabei droht so etwas gar nicht. Arzneimittel werden reguliert, aber das auch schon länger. Und aktuell steht auch keine neue Regulierung von Heilkräutern in Aussicht. „Wisdom of the Kraut”? Wohl eher nicht.
Weitere Informationen bei der taz.
De-Mail Gesetz im Bundestag
Kommt es nun wirklich? Der Entwurf zum neuen De-Mail-Gesetz ist seit vergangenem Freitag offiziell. Die erste Lesung im Bundestag ist auf den kommenden Donnerstag angekündigt. Die CDU steht hinter dem Gesetz, die FDP offenbar auch – die Grünen äußern sich kritisch. De-Mail soll rechtssichere elektronische Kommunikation ermöglichen, wird aber viel kritisiert. Das Projekt musste sich offenbar gegen starke Lobby-Gegenwehr durchsetzen.
Pressemitteilung des Bundestags.
Telemedicus zur Vorgeschichte.