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Wochenrückblick: Satire, NetzDG, ePrivacy-VO

+++ LG Hamburg: AfD-Politikerin unterliegt im Streit mit NDR „extra 3“

+++ EU Kommission verhängt Geldbuße gegen Facebook

+++ BGH legt Fragen zur App „UBER Black“ dem EuGH vor

+++ DAV veröffentlicht Stellungnahme zum NetzDG

+++ EU Ratspräsidentschaft veröffentlicht Bericht zur ePrivacy-VO


LG Hamburg: AfD-Politikerin unterliegt im Streit mit NDR „extra 3“
Das LG Hamburg hat Anfang der Woche einen Antrag der AfD Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR zurückgewiesen (Az.: 324 O 217/17). Der Moderator der Satire-Sendung „extra 3“ Christian Ehring hatte Weidel zuvor in der Sendung als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Ehring hatte in seiner Sendung eine Äußerung Weidels kommentiert, wonach „die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte”. Nach Auffassung des Gerichts handle es sich bei der Bezeichnung im konkreten Kontext um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Zur PM des LG Hamburg.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.

EU Kommission verhängt Geldbuße gegen Facebook
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag gegen Facebook eine Geldbuße in Höhe von 110 Mio. Euro verhängt. Facebook habe 2014 im Rahmen der von der Kommission durchgeführten Fusionskontrolle bei der Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht. Facebook hatte seinerzeit angegeben, nicht in der Lage zu sein, die Benutzerkonten zwischen WhatsApp und Facebook zuverlässig und automatisch abzugleichen. 2016 kündigten WhatsApp und Facebook dagegen im Rahmen einer Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den zugehörigen Facebook-Konten zu verknüpfen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Facebook bereits 2014 von der technischen Möglichkeit einer Datenzusammenführung wusste. Der Bußgeldbeschluss der Kommission hat jedoch keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen.
Zur PM der Europäischen Kommission.

BGH legt Fragen zur App „UBER Black“ dem EuGH vor
Der BGH hat am Donnerstag dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit der App „UBER Black“ zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az.: I ZR 3/16). Ein Berliner Taxiunternehmen hatte den App-Betreiber wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz verklagt. Über die App kann der Nutzer einen Mietwagen nebst Fahrer bestellen. Nachdem die ersten beiden Instanzen zugunsten des Klägers entschieden, hat der BGH das Revisionsverfahren nun ausgesetzt. Nun ist es am EuGH zu klären, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einem Verbot von „UBER Black“ entgegensteht. Ähnliche Frage hat der EuGH bereits in einem anderen Verfahren zu beantworten.
Zur PM des BGH.

DAV veröffentlicht Stellungnahme zum NetzDG
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat vergangene Woche eine Stellungnahme zu dem geplanten Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) veröffentlicht. Zwar schließt sich der DAV sich dem Ziel an, Hasskriminalität und Falschnachrichten im Internet zu bekämpfen. Allerdings kritisiert der Verband, das Gesetz würde auch in Regelungsbereiche eingreifen, die in der Gesetzgebungskompetenz der Länder lägen. Die Verlagerung eigentlich hoheitlicher Aufgaben auf private Serviceprovider führe zudem unweigerlich zu einem die Meinungsfreiheit gefährdenden „Overblocking“, da die Unternehmen nur so ihr Haftungsrisiko minimieren könnten. Zudem verstieße eine solche Haftungsverschärfung für Serviceprovider dem Privilegierungsgedanken der E-Commerce-RL. Kritik erfährt das Gesetz nun auch aus der Regierungskoalition, wie die erste Lesung im Bundestag am Freitag zeigte.
Zur Stellungnahme des DAV.
Weitere Informationen auf heise.de.

EU Ratspräsidentschaft veröffentlicht Bericht zur ePrivacy-VO
Am Freitag hat die EU Ratspräsidentschaft einen Bericht zum aktuellen Stand der ePrivacy-VO veröffentlicht. Im Zuge des Regimewechsels von der Datenschutzrichtlinie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll die ePrivacy-VO die geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ablösen. Geplant ist, dass sie zusammen mit der DSGVO zum 25. Mai 2018 in Kraft tritt, doch die konkreten Inhalte der ePrivacy-VO sind nach wie vor umstritten. So kritisiert der Rat in seinem Bericht u.a. die Zuständigkeit der nationalen Datenschutzbehörden als Kontrollorgan als der Rechtsangleichung nicht zuträglich. Ferner sei die derzeitige Entwurfsfassung für eine Verordnung inhaltlich noch zu unbestimmt und vage. Weitere kritische Themen seien die Ausweitung der Regelungen auf Over-the-top-Dienste (OTT) und M2M Kommunikation und auch beim Thema Cookies sieht der Rat noch erheblichen Klärungsbedarf. Der angedachte Zeitpunkt des Inkrafttretens im Mai 2018 rückt damit in weite Ferne.
Zum Bericht der EU Ratspräsidentschaft.
Weitere Informationen im Blog des Kollegen Piltz.

, Telemedicus v. 21.05.2017, https://tlmd.in/a/3196

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