+++ Neues PNR-Abkommen unterzeichnet
+++ Sat. 1 auch weiterhin Vollprogramm
+++ Bundeskartellamt will Handy-TV-Konsortium genehmigen
+++ Urteilsverkündung zur „Rundfunkgebührenklage“ angekündigt
+++ Filesharing: Gericht untersagt Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten
+++ Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung
+++ GSM-Richtlinie soll geändert werden
+++ Schüler-VZ soll jugendfrei werden
Neues PNR-Abkommen unterzeichnet
Die USA und die EU haben das Abkommen über Daten von Fluggästen im Transatlantikverkehr unterzeichnet. Das neue „Passenger Name Record“-Abkommen soll am 1. August in Kraft treten: Hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht ist es allerdings bereits jetzt umstritten. Zwar soll die USA nicht mehr automatisch, sondern erst auf Anfrage hin auf die PNR zugreifen können; der Vertrag sieht aber eine Löschung der Daten erst nach Ablauf von 15 Jahren vor. Durch die sehr offene Formulierung von möglichen Verwendungszwecken könnte zudem ein Verstoß gegen den Zweckbindungsgrundsatz vorliegen.
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Sat. 1 auch weiterhin Vollprogramm
Sat.1 wird trotz der Einstellung mehrerer Boulevard- und Informationsformate seinen Status als Vollprogramm behalten. Wie die für den Sender zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitteilte, habe eine Überprüfung ergeben, dass Sat.1 noch einen Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit habe. Dieser Umfang sei jedenfalls ausreichend für ein Vollprogramm, das in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag definiert ist als ein „Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.“
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Bundeskartellamt will Handy-TV-Konsortium genehmigen
Das Bundeskartellamt will das angemeldete Konsortium von T-Mobile, Vodafone und O2 für den Aufbau und Betrieb mobiler Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard genehmigen. Weitere Betreiber müssen allerdings jederzeit die Möglichkeit haben neu einzusteigen. Zweck des Gemeinschaftsunternehmens soll es sein, die technische Umsetzung für die Herstellung und Ausstrahlung von Handy-TV, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Programminhalte nach dem DVB-H-Standard gemeinsam und somit leichter und effizienter zu bewerkstelligen.
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Urteilsverkündung zur „Rundfunkgebührenklage“ angekündigt
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren „Rundfunkgebühren-Klage“ am Dienstag, 11. September 2007, sein Urteil verkünden. Die Verfassungsbeschwerde der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios richtet sich gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühren durch die Länder im Jahr 2005, sowie die Änderung der Entscheidungskriterien der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten).
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Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung
Das Landgericht München hat wegen eines GPL-Verstoßes ein Urteil gegen Skype erlassen. Der Anbieter von VoIP-Software hatte auf seiner Website ein Telefon des spanischen Herstellers SMC Networks angeboten, das mit Linux läuft. SMC lieferte dieses Telefon jedoch ohne Quelltexte und ohne den GPL-Lizenztext aus, was gegen die GNU General Public License verstößt.
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Filesharing: Gericht untersagt Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten
Wegen „offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“ hat das Amtsgericht Offenburg der dort ansässigen Staatsanwaltschaft untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Wie das Gericht erklärte, sei das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client „der Bagatellkriminalität zuzuordnen“(Az. 4 Gs 442/07).
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GSM-Richtlinie soll geändert werden
Die Europäische Kommission will die Einführung und Entwicklung innovativer Drahtlostechnologien für Mobilfunkbetreiber einfacher und lukrativer zu machen. Durch die Öffnung von Funkfrequenzen für hochmoderne Mobilfunk-Daten-und Multimediadienste sollen die Kommissionsvorschläge zu einer größeren Auswahl und Vielfalt an drahtlosen Diensten führen und im Interesse aller europäischen Bürger auch deren geografische Reichweite verbessern. Ferner sollen in der europäischen Drahtloskommunikationsbranche auch die Netzausbaukosten sinken. Dazu müsse die 20 Jahre alte GSM-Richtlinie aufgehoben werden, die inzwischen veraltet sei.
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Schüler-VZ soll jugendfrei werden
Nachdem Schüler-VZ in der vergangenen Woche von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) über jugendgefährdende Inhalte auf der Seite informiert worden war, wurden über 100 Diskussionsgruppen gesperrt und zirka 20 Mitglieder wegen unzulässiger Inhalte verwarnt. Mit speziellen Filtern und altersbezogenen Gruppen soll jetzt der Jugendschutz gestärkt werden. Das Jugendportal zählt etwa 890.000 Nutzer und richtet sich vorwiegend an Schüler ab zwölf Jahren.
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