+++ EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen
+++ Bundestag beschließt Regierungsentwurf für Gesetz gegen Routerzwang
+++ Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat
+++ Bundesregierung treibt Digitalisierung der Energiebranche voran
+++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sixt muss Rundfunkgebühr zahlen
+++ Haftstrafe für „Shiny Flakes“-Betreiber
+++ Großbritannien plant neues Gesetz zur Netzüberwachung
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche eine Stellungnahme zum Safe-Habor-Urteil des EuGH sowie Leitlinien für Datenübermittlungen in die USA veröffentlicht. Im Wesentlichen schließt sich die EU-Kommission darin der Stellungnahme der Art-29-Gruppe an. Unter anderem sei danach eine Datenübermittlung auf Grundlage der von der Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln nach wie vor zulässig. Datenschutzbehörden dürften Datenübermittlungen nicht allein deshalb untersagen, weil die Standardvertragsklauseln keinen hinreichenden Datenschutz in Drittstaaten gewährleisten.
Die Stellungnahme der EU-Kommission im Volltext.
Eine Analyse der Stellungnahme von Dr. Carlo Piltz.
Bundestag beschließt Regierungsentwurf für Gesetz gegen Routerzwang
Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Kunden von Internetprovidern die freie Wahl ihres Routers ermöglicht. Bisher lassen einige Internetprovider nur die Nutzung ihrer eigenen Geräte zu. In Zukunft schreiben das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich vor, dass Kunden über ihre Endgeräte frei entscheiden dürfen. Internetprovider müssen ihren Kunden außerdem die Zugangsdaten für ihren Internetanschluss kostenlos mitteilen, damit Kunden ihre eigenen Router entsprechend konfigurieren können. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
Die Meldung bei Heise online.
Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gebilligt. Im Oktober hatte der Bundesrat das umstrittene Gesetz verabschiedet. Danach müssen Telekommunikationsprovider IP-Adressen und Verkehrsdaten künftig zehn Wochen lang aufbewahren, Standortdaten von mobilen Geräten müssen vier Wochen lang gespeichert werden. Teil des Gesetzespakets ist auch der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. Neu hinzugekommen ist eine Vorschrift zur Evaluierung. Danach hat die Bundesregierung die Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Strafverfolgung, die Gefahrenabwehr, die Kosten für die Provider sowie die Datenschutzrechtlichen Folgen 36 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auszuwerten und über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
Ausführlich bei Juris.
Bundesregierung treibt Digitalisierung der Energiebranche voran
Die Bundesregierung hat am Mittwoch mehrere Beschlüsse für einen „Stommarkt der Zukunft“ getroffen. Sie hat dazu unter anderem einen Entwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ und den Entwurf für ein „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ präsentiert. Hierbei soll ein erweiterter Rahmen für den Einsatz digitaler Stromzähler („Smart Meter“) geschaffen werden. Insbesondere sollen Verbraucher verpflichtend an das „intelligente Stromnetz“ der Zukunft angeschlossen werden. Insbesondere Verbraucherschützer äußerten Kritik: Ein Zwangsanschluss bringe keinen erweiterten Nutzen. Zudem bestünden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Mehr bei golem.de.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sixt muss Rundfunkgebühr zahlen
Der Autovermieter Sixt muss für alle Filialen und Fahrzeuge den Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof am Montag entschieden. Sixt muss derzeit für alle Betriebsstellen zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Dies hat das Gericht nun bestätigt. Sixt hat bereits angekündigt, Revision einzulegen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Eine ähnliche Klage des Discounters „Netto“ befindet sich bereits beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Meldung beim Tagesspiegel.
Haftstrafe für „Shiny Flakes“-Betreiber
Das Landgericht Leipzig hat den Betreiber von „Shiny Flakes“ zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dabei handelte es sich um eine Handelsplatz für Drogen im Internet. Der 20-Jährige hat zugegeben, von Dezember 2013 bis zu seiner Verhaftung im Februar 2015 insgesamt 914 Kilogramm Drogen über das Internet verkauft zu haben. Die Verkaufserlöse sollen sich auf insgesamt rund vier Millionen Euro belaufen.
Zur Nachricht bei Heise Online.
Großbritannien plant neues Gesetz zur Netzüberwachung
Am Mittwoch hat die britische Innenministerin Theresa May vor dem Parlament ihre Pläne für ein neues Überwachungsgesetz vorgestellt, die so genannte „Investigatory powers bill“. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Internet- und Telefonanbieter Nutzungsdaten zwölf Monate aufbewahren. Zudem soll die Aufsicht über Geheimdienste und Ermittlungsbehörden neu strukturiert werden. Kritiker bemängeln, dass der Richtervorbehalt für den Zugriff durch Ermittlungsbehörden ausgehebelt würde und ein Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgesehen sei.
Mehr beim Guardian (englisch).
Bericht bei netzpolitik.org.