+++ EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
+++ Löschen von Hassbotschaften in Sozialen Netzwerken
+++ Patentschutz vs. Menschenrechte
+++ Verbesserungen beim Jugendmedienschutz beschlossen
+++ EU-Parlament für mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr
EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Hintergrund: Facebook-Nutzer Max Schrems legte bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein, weil „Facebook Ireland” Daten an Facebook-Server in die USA leitet. Sein Argument: Diese Daten seien nicht ausreichend geschützt, weil unter anderem die NSA darauf zugreifen könne. Die Behörde hielt dagegen, dass die EU-Kommission mit dem Safe Harbour-Abkommen ein ausreichendes Schutzniveau in den USA anerkannt habe. Der Streit landete im Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. Letzte Woche äußerte bereits Generalanwalt Bot die Ansicht, das Abkommen sei ungültig – dem folgte nun auch der EuGH. Die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission beschränke nicht die Prüfbefugnisse einer nationalen Datenschutzbehörde. Die Kommission habe auch nicht ausreichend festgestellt, dass die USA tatsächlich ein Schutzniveau der Grundrechte gewährleisten, das dem der EU gleichwertig ist. Das Urteil hat große Aufmerksamkeit erregt und eine Diskussion über die Auswirkungen ausgelöst. Die irische Datenschutzbehörde muss nun das Urteil berücksichtigen und prüfen, ob Facebook weiter Daten in die USA leiten darf.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Das Urteil des EuGH im Volltext.
Löschen von Hassbotschaften in Sozialen Netzwerken
Am Freitag diskutierten die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten über schärfere Vorgehensweisen gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken und Kooperationsmöglichkeiten mit der Internetindustrie. Anders als bei pornographischen Inhalten sei jedoch die Definition von Hassbotschaften deutlich schwieriger – und damit auch deren automatisierte Entfernung. Justizminister Heiko Maas sieht die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Plattformen in der Verantwortung, etwas gegen die stark angestiegene Zahl von Hasskommentaren zu unternehmen. Der Plan des Ministers sieht zunächst die Einrichtung von Meldestellen in Deutschland vor.
Zur Meldung auf heise.de.
Patentschutz vs. Menschenrechte
Ein zu starker Schutz von Patenten und sonstigen gewerblichen Rechten könne eine Menschenrechtsverletzung darstellen. Das mahnt die UN-Sonderbeauftragte für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, in einem kürzlich veröffentlichten Bericht an. Der Zugang zu Technologien, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, müsse gesichert sein. Diese soziale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums müsse künftig gegenüber der wirtschaftlichen Verwertbarkeit mehr Gewicht erlangen. Ihr Bericht enthält entsprechende Empfehlungen, zu denen unter anderem die Forderung nach mehr Transparenz bei der Verhandlung internationaler Abkommen zählt.
Zum Bericht der UN-Sonderbeauftragten.
Zur Meldung auf heise.de.
Verbesserungen beim Jugendmedienschutz beschlossen
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Freitag auf einen neuen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) geeinigt. Der Entwurf war unter anderem wegen der geplanten Einführung von Internetfiltern bereits im Vorfeld von Experten kritisiert worden. Den Entwurf sollen nun die Landtage bis Dezember 2015 diskutieren. Parallel dazu habe der Bund einen Vorschlag zur Neuordnung des Jugendschutzrechts vorgestellt, wie Heise Online berichtet. Die dort enthaltenen Regelungen sollen „einen regulatorischen Ansatz ausgehend von einer gemeinsamen materiell-rechtlichen Regelung unabhängig vom Verbreitungsweg darstellen” – und damit offenbar die bisher unterschiedlichen Anwendungsbereiche des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zusammenführen.
Zur Meldung auf heise.de.
EU-Parlament für mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr
Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine neue Regelung für Online-Zahlungsdienste beschlossen, die ab 2017 gelten soll. Die Regelung soll den Verbrauchern mehr Auswahlmöglichkeiten bei Online-Bezahlmethoden ermöglichen und gleichzeitig höhere Sicherheitsanforderungen statuieren. Die Regelung wird künftig auch solche Zahlungsmethoden erfassen, die bisher nicht unter die Regulierung fielen, beispielsweise Sofortüberweisungen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.