+++ EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar
+++ EuGH-Generalanwalt: Sampling – Rechte des Urhebers gehen Kunstfreiheit vor
+++ EuGH-Generalanwalt hält deutsches Leistungsschutzrecht für unanwendbar
+++ Justizministerium zieht positive Bilanz zum NetzDG
+++ Open Knowledge Foundation veröffentlicht Bundesgesetze
+++ LDI NRW veröffentlicht FAQ zur Datenverarbeitung in Inkassounternehmen
EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar
Laut Urteil des EuGH ist der deutsche Rundfunkbeitrag, der seit 2013 als pauschaler Beitrag für jede Wohnung erhoben wird, mit dem Europarecht vereinbar (Urt. v. 13.12.2018, Az. C-492/17). Ebenfalls rechtmäßig sei die Befugnis der Rundfunkanstalten ausstehende Zahlungen eigenständig und ohne Anrufung der ordentlichen Gerichte einzutreiben. Damit folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. Die Rundfunkgebühr sei als bestehende Beihilfe einzuordnen. Der Wechsel von der Gebühr zum Beitrag 2013 stelle jedoch keine wesentliche Änderung des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar, die gegenüber der Kommission hätte angezeigt werden müssen. Ferner sehe das Europarecht keine Regelung vor, die es den Rundfunkanstalten untersagte, ausstehende Beiträge selbst beizutreiben. Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beitragspflicht als verfassungsmäßig beurteilt (Urt. v. 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung auf LTO.
EuGH-Generalanwalt: Sampling – Rechte des Urhebers gehen Kunstfreiheit vor
Der Generalanwalt des EuGH, Maciej Szpunar, spricht sich in seinem Schlussantrag zum Sampling-Streit zwischen der Musikband Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham für die Rechte des Urhebers aus: Selbst die Übernahme kleinster Musikfragmente (Sampling) ohne Einwilligung des Urhebers stelle einen Eingriff in dessen Rechte dar (Az. C-476/17). Bei dem jahrelangen Streit geht es um die Übernahme einer Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“. Die Band klagte 2004 gegen den Produzenten auf Schadensersatz, Unterlassung und Herausgabe der Tonträger. Der Generalanwalt kam nun zu dem Ergebnis, dass ein Musiktitel als „unteilbares Ganzes“ geschützt und die Vervielfältigung damit ausschließlich dem Tonträgerhersteller vorbehalten sei. Die Kunstfreiheit trete daher hinter dem Eigentumsrecht des Urhebers zurück, da der Erwerb einer Lizenz für ein Sample die Kunstfreiheit nicht in einem Maße einschränke, das über die „gewöhnlichen Zwänge des Marktes“ hinausgehe. Üblicherweise folgt der EuGH in seiner Entscheidung der Auffassung des Generalanwalts.
Zur Meldung auf LTO.
EuGH-Generalanwalt hält deutsches Leistungsschutzrecht für unanwendbar
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f-87h UrhG) soll nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des EuGH Gerald Hogan wegen einer „Formsache“ nicht anwendbar sein: Die Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes, wonach auch Presseverleger gegenüber Suchmaschinen eigene Rechte durchsetzen können, hätte im damaligen Gesetzgebungsverfahren zunächst von der Kommission notifiziert werden müssen. Da die Regelungen „technische Vorschriften, die speziell auf einen Dienst in der Informationsgesellschaft abzielen“, darstellen, hätte die EU-Kommission eingeschaltet werden müssen. Die Vorlagefrage beruht auf einem Streit zwischen Google und der VG Media. Die Verwertungsgesellschaft verlangt von Google Lizenzgebühren für die Verwendung von Pressetexten, da das Leistungsschutzrechtauch „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ umfasst. Folgt der EuGH den Schlussanträgen, könnte das vorlegende LG Berlin dann zulasten der Verwertungsgesellschaft entscheiden, weil das Leistungsschutzrecht gar nicht anwendbar ist.
Zur Meldung auf heise.de
Telemedicus mit einer Einschätzung zu der Fragestellung aus dem Jahr 2013.
Justizministerium zieht positive Bilanz zum NetzDG
Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des NetzDG äußert sich das Justizministerium positiv zum Gesetz gegen Hass im Internet. Das Bundesamt für Justiz habe eine „relativ geringe Anzahl an Meldungen über nicht gelöschte Inhalte“ verzeichnet, was für eine ernsthafte und sorgfältige Prüfung der Plattformbetreiber hinsichtlich der Beschwerden spreche. Der Verband der Internetwirtschaft eco äußert hingegen Zweifel: Die Zahl gelöschter illegaler Inhalte sei zwar gestiegen, diese basiere aber nicht auf dem NetzDG, sondern auf „extrem verbesserte(n) Technologien“ und „gesteigerte(m) Problembewusstsein bei den Unternehmern“.
Zur Meldung beim Handelsblatt.
Open Knowledge Foundation veröffentlicht Bundesgesetze
Die Open Knowledge Foundation teilte am Montag mit, künftig alle Bundesgesetzblätter frei als Open Data online bereitzustellen. Damit riskiert die Stiftung einen Rechtsstreit mit dem Bundesanzeiger Verlag, der zur Dumont Verlagsgruppe gehört. Das 2006 privatisierte Unternehmen ist Inhaberin der Urheberrechte an der Datenbank. Er stellt die Gesetzesblätter nur zur Einsicht zur Verfügung, beschränkt aber die Möglichkeiten zur Weiterverwendung auf zahlende Abonnenten. Die Stiftung fordert dagegen „amtliche Dokumente müss(t)en kostenfrei und uneingeschränkt online für die Öffentlichkeit zugänglich sein“.
Zur Meldung auf heise.de.
LDI NRW veröffentlicht FAQ zur Datenverarbeitung in Inkassounternehmen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat eine FAQ zur Datenverarbeitung durch Inkassounternehmen als Hilfestellung für Betroffene veröffentlicht. Damit reagiert das LDI auf die zahlreichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die von Inkassounternehmen zum Ausgleich, oftmals vermeintlicher, Forderungen aufgefordert werden.
Zum Leitfaden des LDI NRW.