+++ BVerfG: Sachsen-Anhalt musste erhöhtem Rundfunkbeitrag zustimmen
+++ Apple will iPhone-Fotogalerie mit Datenbank abgleichen
+++ Berliner Datenschutzbeauftragte fordert Unternehmen auf, ihre Webseiten anzupassen
BVerfG: Sachsen-Anhalt musste erhöhtem Rundfunkbeitrag zustimmen
Das Land Sachsen-Anhalt hätte der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen müssen. Das hat das BVerfG entschieden (1 BvR 2756/20). Die Bundesländer hatten sich bereits 2020 auf eine Erhöhung geeinigt. Den genauen Betrag legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) fest. Der notwendige Umsetzungsbeschluss durch das Parlament in Sachsen-Anhalt erfolgte jedoch nicht. In der CDU-Landtagsfraktion hatte es Widerstand gegeben. ARD, ZDF und der Deutschlandfunk legten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Sie befürchteten, ohne die Erhöhung ihr Programm nicht mehr finanzieren zu können. Das BVerfG bekräftigte, dass das Grundgesetz den Sendern einen Anspruch auf „funktionsgerechte Finanzierung“ gebe. Der politische Unwille zur Beitragserhöhung verletzte dieses Recht.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Apple will iPhone-Fotogalerie mit Datenbank abgleichen
Apple will in den USA damit beginnen, lokal gespeicherte Foto-Aufnahmen mit einer Datenbank abzugleichen. In der Datenbank finden sich Hash-Werte von Abbildungen, die Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung dokumentieren. So sollen weniger kinderpornografische Inhalte im Netz geteilt werden können. Dieser Abgleich wird bereits regelmäßig von den großen Internetplattformen für Daten auf eigenen Servern durchgeführt. Neu an der Maßnahme von Apple ist der Abgleich direkt auf dem Endgerät, auch ohne die Speicherung in der Apple-Cloud. Im Spannungsverhältnis zur Privatsphäre der Nutzer ruft die angekündigte Maßnahme teils erhebliche Kritik hervor. Befürchtet wird etwa, dass in Zukunft Abgleiche auch zu anderen Themengebieten durchgeführt werden könnten.
Übersicht der Kritik auf tagesschau.de
Berliner Datenschutzbeauftragte fordert Unternehmen auf, ihre Webseiten anzupassen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat rund 50 Berliner Unternehmen aufgefordert, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls wolle die Aufsichtsbehörde „förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können“. Insbesondere der Einsatz von Cookies, Tracking-Techniken und Drittdienste würden geprüft. Auch wenn viele Webseiten mittlerweile differenzierte Cookie-Banner mit
mehreren Ebenen anzeigten, würde hiermit häufig keine wirksame Einwilligung eingeholt.