+++ Entscheidung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im Härtefall
+++ Berliner Datenschutzbeauftragte: 14,5 Mio. € Bußgeld gegenüber Deutsche Wohnen
+++ Bundestag verabschiedet das Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG
+++ Umsetzung der DSGVO bei den Kommunen in Baden-Württemberg ungenügend
+++ Neuer Ausschuss der BRAK zum Thema Legal Tech
Entscheidung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im Härtefall
Einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages haben auch diejenigen, die zwar keine Sozialleistungen zum Lebensunterhalt erhalten, deren Einkommen jedoch vergleichbar niedrig ist und die über kein Vermögen verfügen. Dies hat das BVerwG diese Woche entschieden. Geklagt hatte eine Studentin, die von Wohngeld und Leistungen ihrer Eltern lebte. Bei dem Studium handelte es sich um ein nichtförderungsfähiges Zweitstudium, so dass sie weder Bafög noch andere Sozialleistungen erhielt. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sind ausdrücklich Befreiungen für die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie beispielsweise Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Bafög genannt; daneben aber auch sonstige Härtefälle als Befreiungsgrund. Diese Einstufung als Härtefall lag der Entscheidung zugrunde. Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sind danach gehalten, auch bei diesem Personenkreis anhand der vorgelegten Unterlagen zu prüfen, ob die Bedürftigkeit vergleichbar ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung darf die Befreiung nicht versagt werden.
Pressemitteilung des BVerwG.
Berliner Datenschutzbeauftragte: 14,5 Mio. € Bußgeld gegenüber Deutsche Wohnen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hat gegenüber der Deutsche Wohnen ein Datenschutzrichtlinien Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. € verhängt. Dem Unternehmen wird vor allem vorgeworfen, dass es ein Archivsystem benutzt, das keine Löschung einzelner Daten vorsehe. Anlässlich einer Vorortprüfung wurden diese Mängel bereits 2017 entdeckt und dem Unternehmen aufgegeben, Abhilfe zu schaffen. Bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte weder eine Bereinigung des Datenbestandes festgestellt noch rechtliche Gründe für deren Aufbewahrung nachgewiesen werden. Damit wurde das bisher in Deutschland höchste Bußgeld verhängt. Zugunsten des Unternehmens wurde berücksichtigt, dass bereits Vorbereitungen zur Beseitigung des Zustandes liefen und kein Datenmissbrauch von Dritten festgestellt werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen wird wohl Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.
Pressemitteilung der Datenschutzbeauftragten.
Einschätzung und Hintergrundinformationen bei Rechtsanwältin Nina Diercks.
Bundestag verabschiedet das Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG
Ab 2020 sollen nach einem diese Woche verabschiedeten Gesetz Patienten die Kosten für digitale Gesundheits-Apps erstattet bekommen. Weiter sollen Online-Sprechstunden sowie der digitale Arztbrief gefördert werden. Zusätzlich sollen in eine neue Forschungsdatenbank die Daten aller gesetzlich Versicherten wie beispielsweise Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort einfließen. Dabei wird es weder eine Einwilligungsmöglichkeit noch ein Widerspruchsrecht der Betroffenen geben. Auch Löschfristen sind nicht vorgesehen. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die DSGVO. Trotz der geplanten Pseudonymisierung seien die Daten rückverfolgbar und leicht bestimmten Patienten zuzuordnen.
Überblick bei Tagesschau.de.
Kritik bei netzpolitik.org.
Kritik bei Heise.
Beschlussfähige Gesetzesvorlage.
Umsetzung der DSGVO bei den Kommunen in Baden-Württemberg ungenügend
Nach der Auswertung einer Datenschutzumfrage in Baden-Württemberg teilt der Datenschutzbeauftragte mit, dass die Gemeinden zwar zu 88 % teilgenommen haben und die Kooperationsbereitschaft hoch sei, die bisher erreichte Umsetzung der DSGVO jedoch ungenügend sei. Nur 2 % der Gemeinden können über eine abgeschlossene Umsetzung der DSGVO berichten. Alle anderen befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung. Besonders beklagt werde fehlendes Personal und Know How und nicht vorhandene Unterstützung. Besonders im Bereich der Datensicherheit stellen sich große Lücken heraus. Notebooks und Desktop-Computer werden nicht verschlüsselt, in die kommunalen Websites werden Drittelemente wie beispielsweise die von Facebook oder Google eingebunden, die das gesamte Nutzerverhalten auf der Website weitergeben. Dafür existiert keine Rechtsgrundlage. Nur wenige Gemeinden bieten dem Bürger eine verschlüsselte E-Mail-Verbindung an, meistens wird De-Mail benutzt.
Bericht bei Heise.
Alle Ergebnisse der Umfrage.
Neuer Ausschuss der BRAK zum Thema Legal Tech
Die 7. Satzungsversammlung der BRAK hat die Einrichtung eines neuen Ausschusses zum Thema Legal Tech beschlossen. Hintergrund ist die zunehmende Digitalisierung und der Wandel des Rechtsberatungsmarktes. Im Raum stehen mögliche berufsrechtliche Anpassungen. Noch unklar sind aber die konkreten Themen des neuen Ausschusses und welche die Anwaltschaft in ihrer Selbstverwaltung überhaupt regeln kann. Dazu gehören auch Fragen wie die, ob ein Fluggastentschädigungsportal eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes darstellt oder eine Umgehung des anwaltlichen Berufsrechts.
Bericht bei lto.
Presseerklärung der BRAK.