+++ Gesetz über Kinderporno-Netzsperren kurzfristig angekündigt
+++ Hackerparagraph: Kein Verfahren gegen heise-Redakteur
+++ Stellungnahme von MdB Jörg Tauss zu KiPo-Vorwürfen
+++ OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß bei eBay-Auktion als einfach gelagerter Fall
+++ ZDF vertagt Entscheidung um Chefredakteur Nikolaus Brender
+++ Verhaltenskodex für Social Networks verabschiedet
+++ RTL Interactive mahnt DSDS-Fanportal ab
+++ E-Books: Börsenverein droht mit riesiger Klagewelle
Gesetz über Kinderporno-Netzsperren kurzfristig angekündigt
Mehreren Medienberichten zufolge plant Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) anlässlich der Kabinettssitzung am 25. März einen Gesetzentwurf zur Regelung von Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Während Bundesjustizministerin Zypries (SPD) durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken dagegen einwendet, unterstützt die Bundeskanzlerin die Pläne. Eine Verpflichtung der ISPs zu Netzsperren auf vertraglicher Ebene war zuvor gescheitert.
Bericht über die geplante gesetzliche Regelung bei golem.de.
Meldung über das Scheitern der vertraglichen Lösung bei heise.de.
Artikel über ein internes BMI-Gutachten zu Netzsperren bei internet-law.de.
Hackerparagraph: Kein Verfahren gegen heise-Redakteur
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat vergangene Woche erklärt, sie werde kein Ermittlungsverfahren gegen den iX-Chefredakteur Jürgen Seeger (Heise) einleiten. Dieser Entscheidung ging eine Selbstanzeige des Betroffenen voraus. Mit diesem Schritt wollte Seeger klären lassen, ob Zeitschriften Datenträger mit Hackersoftware beigelegt werden dürfen. Die zuständige Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass nur der gegen das Verbreitungsverbot von „Hacker-Tools“ aus § 202c StGB verstößt, wer mit der Verbreitung auch das verbotene Ausspähen oder Abfangen von Daten bezweckt.
Telemedicus berichtet über den Fall.
Stellungnahme von MdB Jörg Tauss zu KiPo-Vorwürfen
In der vergangenen Woche hat der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss eine erste Stellungnahme abgegeben. Im Anschluss an eine staatsanwaltliche Vernehmung räumte Tauss den Besitz von kinderpornographischem Material ein. Er rechtfertigte dies allerdings mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter. Tauss wollte nach eigenem Bekunden im Milieu recherchieren und versuchen, auf eigene Faust einen Kinderpornoring auszuheben. Die strafrechtlichen Vorwürfe wies der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion damit erneut zurück.
Stellungnahme von MdB Jörg Tauss (PDF).
OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß bei eBay-Auktion als einfach gelagerter Fall
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einer erst letzte Woche bekannt gewordenen Entscheidung bereits im Ferbruar festgestellt, dass eine Urheberrechtsverletzung bei einer privaten eBay-Auktion ein einfach gelagerter Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG sein kann. In dem Verfahren hatte das Gericht einen solchen einfach gelagerten Fall konkret angenommen, als in einer privaten Auktion ein Foto ohne entsprechende Genehmigung verwendet wurde. Dem Rechteinhaber sprachen die Richter aufgrund dessen nur einen Erstattungsanspruch auf Abmahnkosten bis zu einer Höhe von lediglich 100,00 Euro zu.
Die Meldung bei heise.de.
Die Entscheidung in der Telemedicus-Urteilsdatenbank.
ZDF vertagt Entscheidung um Chefredakteur Nikolaus Brender
Am vergangenen Freitag ist der ZDF-Fernsehrat zu einer ordentlichen Sitzung zusammengetreten bei der unter anderem auch die brisante Frage um die Vertragsverlängerung von Chefredakteur Nikolaus Brender auf der Tagesordnung stand. Überraschender Weise äußerte sich dort auch ZDF-Intendant Markus Schächter zu dieser pikanten Personalfrage. Er stellte sich dabei hinter Brender und hält demnach weiter an einer Vertragsverlängerung fest. Ferner hat Schächter vorgeschlagen, ein externes Gutachten zu den Leistungen des ZDF-Chefredakteurs einzuholen, um die Debatte um die Person Brender wieder zu versachlichen. Mit diesem Vorgehen hat der ZDF-Intendant sowohl sich, als auch allen anderen Beteiligten einen zeitlichen Aufschub in dieser Angelegenheit verschafft.
Die Einzelheiten bei dwdl.de.
Zum Hintergrund der Causa Brender berichtet fr-online.de.
Verhaltenskodex für Social Networks verabschiedet
Die drei großen deutschen Social Networks „StudiVZ“, „Lokalisten“ und „Wer-kennt-wen“ haben sich auf einen Verhaltenskodex geeinigt. Damit sollen besonders die jugendlichen Nutzer zu mehr Vorsicht beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Netz angehalten werden. Der Kodex wurde am Mittwoch vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Berlin vorgestellt. Datenschützer sehen das Werk kritisch. Die US-Netzwerke Myspace und Facebook haben sich bislang nicht an dieser Initiative beteiligt.
Die Hintergründe bei datenschutz.de.
RTL Interactive mahnt DSDS-Fanportal ab
Der Fernsehsender RTL hat das Fanportal für „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS-News.de abgemahnt. Nachdem der Sender das Portal jahrelang „geduldet“ hat, beruft sich das Unternehmen nun auf seine Namensrechte an „DSDS“. Rechtlich erscheint dieses Vorgehen allerdings fraglich. In einer inzwischen veröffentlichten ersten anwaltlichen Stellungnahme des Portalbetreibers werden die Forderungen von RTL zurückgewiesen. Dabei wird angeführt, dass etwaige wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjährt und verwirkt seien und es für einen Markenrechtsverstoß an einem Handeln im geschäftlichen Verkehr fehle.
Telemedicus berichtet über die Abmahnung von RTL Interactive.
Anwaltliche Stellungnahme des Portalbetreibers (PDF).
E-Books: Börsenverein droht mit riesiger Klagewelle
Anlässlich der Leipziger Buchmesse und der Erfolgswelle von E-Books hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels vor einer drastischen Zunahme von E-Book-Raubkopien gewarnt. In diesem Zusammenhang kündigte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes, Alexander Skipis, massenhaft Klagen gegen Raubkopierer an und rückte solche Delikte in den Bereich des „organisierten Verbrechens“.
Der Buchreport berichtet über die Einschätzungen und Pläne des Buchhandels.