+++ YouTube sperrt Fehlinformationen über Impfungen und RT Deutsch
+++ OLG München: muenchen.de ist zu presseähnlich
+++ Neuerungen bei NetzDG und Cyberstalking in Kraft getreten
+++ ID Wallet: Ausweis-App wieder zurückgezogen
+++ DSGVO: Bußgeld gegen Vattenfall wegen intransparenter Kundenanalysen
+++ VG Wiesbaden legt EuGH Fragen zur Datenverarbeitung durch SCHUFA vor
YouTube sperrt Fehlinformationen über Impfungen und RT Deutsch
Die Videoplattform YouTube hat vergangene Woche vermehrt Videos mit Fehlinformationen über Impfungen gesperrt. Im Zuge dessen hat YouTube auch die Kanäle des russischen Auslandssenders RT Deutsch gesperrt. YouTube verbietet in mehreren Richtlinien sowohl Falschinformationen über COVID-19 als auch über Impfungen im Allgemeinen. Die russische Medienbehörde Roskomnadzor hat in Reaktion auf die Sperrung sowohl YouTube als auch seinem Mutterkonzern Google sowie deutschen und anderen westlichen Medien „Maßnahmen zur vollständigen oder teilweisen Beschränkung“ in Russland angedroht.
Details bei tagesschau.de.
DJV zu den Drohungen der russischen Medienbehörde.
OLG München: muenchen.de ist zu presseähnlich
Der Internetauftritt der Stadt München unter muenchen.de verstößt gegen das Gebot der Staatsferne für Presseangebote. Das hat das OLG München vergangene Woche entschieden (Az. 6 U 6754/20). Auf der Internetseite können Bürger:innen Verwaltungsleistungen der Stadt in Anspruch nehmen. Daneben enthält die Seite aber auch Nachrichten, privatwirtschaftliche Serviceangebote und Anzeigen. Nach Ansicht des OLG München dürfe die städtische Webseite jedoch keinen kommerziellen Charakter haben. Insbesondere seien „ausufernde” Anzeigen untersagt.
Details bei lto.de.
Neuerungen bei NetzDG und Cyberstalking in Kraft getreten
Am Freitag sind Neuerungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht nun u.a. ein erweitertes Verfahren zur sog. Gegenvorstellung vor, wonach Verfasser:innen gesperrter Inhalte gegen die Sperre vorgehen können. Darüber hinaus sind am Freitag einige Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft getreten, mit denen sog. Cyberstalking künftig strafrechtlich besser erfasst und härter bestraft werden soll. Unter anderem wird nun gesondert bestraft, wenn zum Stalking Daten ausgespäht oder abgefangen werden. Auch der Missbrauch fremder Social Media-Accounts soll künftig als „Nachstellung” unter Strafe stehen.
Zur Übersicht auf lto.de.
Telemedicus zum neuen NetzDG.
Heise online zu den Änderungen zu Cyberstalking.
ID Wallet: Ausweis-App wieder zurückgezogen
Die digitale Ausweis-App „ID Wallet” musste nur eine Woche nach ihrem Launch wieder zurückgezogen werden. Die App wurde im Auftrag des Bundesverkehrsministerium entwickelt und sollte zunächst die Verifizierung von Führerscheinen z.B. bei Mietwagen- oder Carsharing-Angeboten erleichtern. Kurz nach dem Start berichteten Nutzer:innen allerdings über massive Probleme und Expert:innen entdeckten erhebliche Sicherheitslücken. Die Bundesregierung hat daher vergangene Woche angekündigt, die App vorerst zurückzuziehen und neue Tests durchzuführen.
Zur Nachricht bei zeit.de.
DSGVO: Bußgeld gegen Vattenfall wegen intransparenter Kundenanalysen
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (HmbBfDI) gegen den Energieversorger Vattenfall ein Bußgeld in Höhe von 901.000 EUR verhängt. Vattenfall soll zwischen August 2018 und Dezember 2019 bei bestimmten Verträgen Kund:innen auf ein „wechselauffälliges Verhalten” hin überprüft haben. Wenn für Verträge von Vattenfall ein Bonus gewährt wurde, soll das Unternehmen bei Vertragsanfragen früher bestehende Verträge der jeweiligen Kund:innen abgeglichen haben, ohne dies transparent zu machen. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Weiter bei beck aktuell.
VG Wiesbaden legt EuGH Fragen zur Datenverarbeitung durch SCHUFA vor
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (VG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA vorgelegt (Az. 6 K 226/21.WI). Insbesondere möchte das VG durch den EuGH klären lassen, ob die SCHUFA Eintragungen aus dem Insolvenzregister ohne konkreten Anlass auf „Vorrat” speichern darf. Darüber hinaus soll der EuGH klären, ob in privaten Registern wie bei der SCHUFA in einem solchen Fall dieselben Speicherfristen gelten müssen, wie für die öffentlichen Register.
Ausführlich bei beck aktuell.