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Wochenrückblick: Researchgate, DWD, WoW

+++ GA Bobek: Max Schrems kann nur in eigener Sache als Verbraucher klagen

+++ Wissenschaftsverlage verklagen Researchgate

+++ WoW-Bots: Bossland stellt Vertrieb teilweise ein

+++ Kartellvorwürfe gegenüber Google: Missouris Staatsanwaltschaft ermittelt

+++ LG Bonn: Kostenlose WarnWetter-App verstößt gegen Wettbewerbsrecht
GA Bobek: Max Schrems kann nur in eigener Sache als Verbraucher klagen
In der langwierigen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Österreicher Max Schrems und dem Social Network Facebook hat sich diese Woche der Generalanwalt am EuGH Bobek geäußert. Demnach könne Schrems in eigener Sache Ansprüche zwar als Verbraucher geltend machen. Dieser Verbrauchereigenschaft stünde auch nicht entgegen, dass er sich in Vorträgen oder Veröffentlichungen zu den Themen seiner Klagen äußere oder zur Unterstützung durch Spenden aufrufe. Dies gelte jedoch nicht hinsichtlich etwaiger abgetretener Ansprüche von Dritten, da sich die Verbrauchereigenschaft stets nach dem konkreten Vertragsverhältnis richte. Etwaige Möglichkeiten für Sammelklagen müsse der Unionsgesetzgeber nach seiner eigenen Einschätzung schaffen. Die Stellungnahmen der Generalanwälte sind für den EuGH nicht bindend, werden jedoch häufig als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Zur Pressemitteilung des EuGH.

Wissenschaftsverlage verklagen Researchgate
Zwei Wissenschaftsverlage haben vor dem LG Berlin Klage gegen das Forschungsnetzwerk Researchgate eingelegt. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Nutzer der Plattform massenhaft ohne Berechtigung urheberrechtlich geschütztes Material wie zum Beispiel wissenschaftliche Aufsätze hochgeladen hätten. Vorher hatten die Verlage vergeblich versucht, Researchgate zu einer Einigung zu bewegen.
Zur Nachricht auf beck-aktuell.de.

WoW-Bots: Bossland stellt Vertrieb teilweise ein
Bereits seit längerem führt der Spieleanbieter Blizzard rechtliche Auseinandersetzungen mit dem deutschen Unternehmen Bossland. Hintergrund ist dessen umfangreiches Angebot von Cheat-Bots für Blizzards Online-Spiele. In den USA wurde Bossland in diesem Zusammenhang zur Zahlung von 8,6 Mio. Dollar verurteilt. Zwar will das Unternehmen dies nicht akzeptieren. Jedoch stellte es teilweise den Vertrieb der Bots ein.
Hintergründe zu dem Vorgehen auf heise.de.

Kartellvorwürfe gegenüber Google: Missouris Staatsanwaltschaft ermittelt
Der Internet-Konzern Google sieht sich auch in den USA Vorwürfen ausgesetzt, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Wie der Attorny General im Bundesstaat Missouri, Josh Hawley, diese Woche bekannt gab, werde derzeit untersucht, ob und wie Google eigene Dienste in den Suchergebnissen bevorzuge und dadurch seine Marktmachtstellung missbrauche. Auch der Umfang der erhobenen Daten spiele eine Rolle, so der Ermittler. Die Europäische Kommission hatte im Sommer dieses Jahres ein Rerkordbußgeld gegen den Konzern verhängt.
Hintergründe im Bericht auf heise.de.

LG Bonn: Kostenlose WarnWetter-App verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine App „WarnWetter” nicht in der derzeitigen Form kostenlos anbieten und vertreiben. Das hat das LG Bonn am Mittwoch entschieden. Demnach trete der DWD hierbei privatwirtschaftlich auf, nicht mehr dagegen hoheitlich. Da er aber auch aus staatlichen Mitteln finanziert wird, werde durch das kostenlose Angebot der Wettbewerb zu den privaten Wetterdienstanbietern verzerrt.
Zur Nachricht auf meedia.de.

, Telemedicus v. 19.11.2017, https://tlmd.in/a/3243

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