+++ DSGVO: Italienische Datenschützer untersagen Chatbot Replika
+++ EU-Parlament: Schärfere Vorgaben für politische Werbung
+++ W3C wird gemeinnützige Organisation
+++ Keine Sperrung von Online-Glücksspielportalen durch Provider
+++ Verbraucherschützer untersuchen manipulative Praktiken im Online Handel
+++ BMI: Arbeit der Zitis soll gesetzliche Grundlage erhalten
DSGVO: Italienische Datenschützer untersagen Chatbot Replika
Die italienische Datenschutzbehörde (GPDP) hat den US-Entwicklern des Chatbots Replika die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Italien untersagt. Der KI basierte Dienst, der als „virtueller Freund“ agiert, erbringe eine teilweise als therapeutisch empundene Leistung. Durch ungeeignete Anworten enstünden insbesondere für psychisch labile Minderjährige erhebliche Risiken. Das Unternehmen hat nun 20 Tage Zeit der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Verfügung getroffen hat.
Zur Pressemitteilung der GPDP.
Zur Meldung auf heise.de.
EU-Parlament: Schärfere Vorgaben für politische Werbung
Mit überwiegender Mehrheit hat sich das EU-Parlament am Donnerstag für eine Verschärfung der Regelungen zur politischen Werbung ausgesprochen. Die Nutzung personenbezogener Daten zur gezielten Online-Ansprache potenzieller Wähler dürfe künftig nur noch dann erfolgen, wenn diese die Daten ausdrücklich für diesen Zweck bereitgestellt hätten. Eine etwaige „Do not track“ Einstellung im Webbrowser sei ohne Nachfrage zu berücksichtigen. Dem federführenden Binnenmarktausschuss zufolge handle es sich dabei um ein „faktisches Verbot von Microtargeting“. Daten von Minderjährigen dürfen überhaupt keine Verwendung finden. Bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen droht Werbedienstleistern eine Sperrfrist von 15 Tagen, während diese sie ihre Dienste aussetzen müssen. Die EU-Komission wird zudem ermächtigt, weitere Sanktionen einzuführen. Die Parlamentarier wollen auf diese Weise weiteren Skandalen wie dem um Cambridge Analytica einen Riegel vorschieben.
Zur Meldung auf heise.de.
W3C wird gemeinnützige Organisation
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist nun eine gemeinnützige Non-Profit-Organisation. Bisher handelte es sich lediglich um einen Zusammenschluss verschiedener Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Die für viele technische Standards und die Architektur des World Wide Web mitverantwortliche Organisation hatte diesen Schritt bereits im Juni 2022 angekündigt. Die Neustrukturierung diene der leichteren internationalen Zusammenarbeit, wobei nach wie vor die Mitglieder im Fokus der Tätigkeit stehen sollen.
Zur Pressemitteilung der W3C.
Zur Meldung auf heise.de.
Keine Sperrung von Online-Glücksspielportalen durch Provider
Deutsche Internet Service Provider (ISP) sind nicht dazu verpflichtet, Webseiten ausländischer Glücksspiel-Anbieter zu sperren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Eilverfahren entschieden (Az. 6 B 11175/22). Nach Auffassung des Gerichts fehle es der Gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder (GGL) für eine derartige Aufforderung an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Behörde geht in jüngster Zeit aggressiv gegen ausländische Glückspielangebote vor und hatte den Providern mit Bußgeldern gedroht, sollten sie der Aufforderung zur Sperrung nicht nachkommen. Ob die einstweilige Entscheidung Bestand hat, wird das Verfahren in der Hauptsache zeigen.
Zur Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz.
Zur Meldung auf LTO.
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Verbraucherschützer untersuchen manipulative Praktiken im Online Handel
Laut einer Studie der EU-Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden nutzen knapp 40% der untersuchten 399 Online-Shops manipulative Praktiken (sog. „Dark Patterns“). Durch deren Einsatz sollen Verbraucher in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst werden. Hierzu gehören u.a. falsche Countdowns oder sprachliche oder visuelle Gestaltungsformen, die Verbraucher zum Abschluss von Abbonements, zum Kauf teurer Produkte oder zur Auswahl ungünstiger Lieverbedingungen, z.B. durch das Verschleiern der Versandkosten. Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) kritisiert die Studie als nicht repräsentativ.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Zur Meldung auf heise.de.
BMI: Arbeit der Zitis soll gesetzliche Grundlage erhalten
Das Bundesinnenministerium (BMI) plant die Tätigkeit der 2017 ins Leben gerufenen Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich (Zitis) gesetzlich zu verankern. Bisher agiert die „Hacker-Behörde“ lediglich auf Grundlage eines Erlasses des BMI. Das nun veröffentlichte Eckpunktepapier geht allerdings über die bloße Legalisierung der bisherigen Tätigkeit hinaus. Danach soll Zitis künftig als zentraler IT-Dienstleister für Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden, für die Programmierung, das Hosting und die Wartung technischer (Überwachungs-)Lösungen verantwortlich sein und mit diesem eng kooperieren. Die Frage, ob es hierzu auch einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage bedürfe, wird vorerst vertagt. Auch zum Umgang mit Sicherheitslücken schweigt das Papier.
Zum Eckpunktepapier des BMI auf netzpolitik.org.
Zur Meldung auf heise.de.