+++ EuGH zum Recht auf Vergessenwerden bei falschen Informationen
+++ BGH: Polizist mit rechten Aufnähern muss Fotoberichte dulden
+++ EU-Ministerrat verständigt sich auf KI-Regulierung
+++ Europäischer Datenschutzausschuss: Irische Datenschutzbehörde muss gegen Meta vorgehen
EuGH zum Recht auf Vergessenwerden bei falschen Informationen
Betroffene von nachweisbar falschen Informationen können von Google verlangen, aus dem Suchindex gestrichen zu werden. Sie tragen allerdings die Beweislast für die Unrichtigkeit und müssen bei einem Löschersuchen auch einen gewissen Nachweis erbringen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit das Recht auf Vergessenwerden aus der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 17 DSGVO) konturiert (Az. C-460/20). Bei unrichtigen Informationen überwiegt stets das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen gegenüber der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, so der EuGH. Die Entscheidung geht auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofs zurück.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung in der taz.
BGH: Polizist mit rechten Aufnähern muss Fotoberichte dulden
Ein Bundespolizist, der während eines Einsatzes rechte Aufnäher auf seiner Uniform trug, muss die Veröffentlichung von Fotos durch die Presse dulden. Das hat der BGH im November entschieden (Az. VI ZR 1319/20). Das Foto war am Rande einer Demonstration gegen Rechte entstanden. Der Sender ntv berichtete und erhob Zweifel an der Gesinnung des Polizisten. In den Augen des BGH durfte die Berichterstattung die Vermutung aufstellen, dass der Polizist mit dem Aufnäher („Kreuzritter-Patch“) seine Sympathie für das Neonazifestivals mit dem Namen „Schild und Schwert“ Ausdruck brachte, bei dem er eingesetzt wurde. Er habe selbst durch die Aufnäher Zweifel an seiner Neutralität als Polizist gesät. Der BGH stufte das Foto als Bildnis der Zeitgeschichte nach Kunsturhebergesetz (KUG) ein.
Mehr zum Fall auf LTO.
EU-Ministerrat verständigt sich auf KI-Regulierung
Der EU-Ministerrat hat sich auf Regeln zu KI-Systemen verständigt. KI-Systeme sollen demnach sicher sein und Grundrechte wahren. Gleichzeitig sollen Innovationen gefördert werden. KI darf nach dem Beschluss nicht zur benachteiligenden Bewertung von Menschen auf Grundlage ihres sozialen Verhaltens (Social Scoring) oder Persönlichkeitsmerkmalen führen. Die Anforderungen an den Einsatz von KI sind ansonsten risikoabhängig. Biometrische Erkennungssysteme sollen zur Verfolgung bestimmter Straftaten erlaubt werden – wozu im EU-Parlament bereits Änderungsanträge eingebracht wurden.
Mehr bei Golem.de.
Zu Meldung bei Tagesschau.de
Europäischer Datenschutzausschuss: Irische Datenschutzbehörde muss gegen Meta vorgehen
Der Facebook-Konzern Meta darf seine Werbepraxis gegenüber seinen Nutzer:innen nur nach deren Einwilligungen betreiben. Das hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beschlossen. Er hat damit die irische Datenschutzbehörde überstimmt, die für Meta zuständig ist. Der EDSA verpflichtet mit seinem Beschluss nun die irische Datenschutzbehörde, die Rechtsansicht des EDSA zu übernehmen und entsprechend gegen Meta tätig zu werden. Facebook und Instagram haben seit jeher den Nutzungsvertrag als Rechtsgrundlage für die personalisierte Werbung gesehen. Der EDSA setzt sich aus Datenschutzbehörden der EU-Staaten zusammen und stellt die einheitliche Anwendung des europäischen Datenschutzrechts sicher.
Meldung bei heise.de.
Mehr auf Netzpolitik.org.