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Wochenrückblick: Rapidshare, Handy-TV, Markenverordnung

+++ Rapidshare weiterhin ohne strenge Prüfung von Uploads

+++ Mobile 3.0 gibt DVB-H-Lizenzen zurück – Weg frei für Regelbetrieb von Handy-TV

+++ Bundesverwaltungsgericht: Telekom muss weiter Zugang zu Call-by-Call-Anbietern zulassen

+++ Reaktionen auf ersten Gesetzesentwurf zur Novellierung des BDSG

+++ BGH hebt Löschung der Marke „POST“ vorerst auf

+++ OVG Lüneburg: RTL-Berichterstattung hat Menschenwürde verletzt

+++ OLG Köln: Keine Bagatellgrenze bei Tauschbörsennutzung

+++“Bully“ Herbig scheitert mit Klage gegen Computerspiel

+++ Änderungen der Markenverordnung in Kraft
Rapidshare weiterhin ohne strenge Prüfung von Uploads
Der Sharehoster Rapidshare hat in der vergangenen Woche klargestellt, dass die Uploads seiner Nutzer auch zukünftig keiner generellen Vorabprüfung unterliegen werden. Zuvor hatten insbesondere das OLG Hamburg und das LG Düsseldorf festgestellt, dass Rapidshare strenge Prüfungspflichten für die Uploads seiner Nutzer treffen würden, weil der Dienst bekanntermaßen häufig für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird. Die von den Gerichten eingeforderten umfassenden Prüfungsverpflichtungen sind jedoch nach Auffassung von Rapidshare technisch und organisatorisch nicht umsetzbar. Daher will sich das Untenehmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen weiterhin lediglich darauf beschränken, illegale Dateien bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit zu löschen und zur Vermeidung weiterer Uploads auf einen Filter zusetzten.
Pressemeldung von Rapidshare vom 26. Oktober 2008.
Urteile gegen Rapidshare in der Telemedicus Urteilsdatenbank.

Mobile 3.0 gibt DVB-H-Lizenzen zurück – Weg frei für Regelbetrieb von Handy-TV
Das Handy-TV-Konsortium „Mobile 3.0“ hatte die DVB-H-Lizenzen für einen breiten Testbetrieb im Sommer 2007 von den Landesmedienanstalten bekommen. Anfang Oktober hat jedoch die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) die Rückgabe der Lizenzen von Mobile 3.0 gefordert. Denn laut ZAK ist es dem Konsortium nicht gelungen, das selbst vorgelegte Gesamtkonzept umsetzen. Ende letzten Monats ist Mobile 3.0 dem Willen der ZAK nachgekommen und hat die Lizenzen zurückgegeben. Die Landesmedienanstalten planen nun eine erneute Ausschreibung der Lizenzen, diesmal allerdings für den Regelbetrieb von Handy-TV auf DVB-H-Standard. Seit In-Kraft-Treten des 10. RÄStV bestehen die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Meldung zur Rückgabe der Lizenzen durch Mobile 3.0 bei urheberrecht.info.
Weitere Informationen zum gescheiterten DVB-H-Projekt bei DWDL.de.

Bundesverwaltungsgericht: Telekom muss weiter Zugang zu Call-by-Call-Anbietern zulassen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber der Deutschen Telekom AG weitgehend bestätigt (Az. 6 C 38.07). Die BNetzA hatte in der von der Telekom gerichtlich angegriffenen Verfügung festgestellt, dass das ehemalige Staatsunternehmen immer noch über eine beträchtliche Marktmacht verfügt und daher allen Kunden weiterhin die Nutzung von Call-by-Call-Vorwahlen ermöglichen muss. Die Richter in Leipzig schlossen sich in der vergangenen Woche dieser Bewertung der BNetzA an.
Pressemeldung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil vom 29. Oktober 2008 – BVerwG 6 C 38.07.
Meldung von AFP zur Entscheidung des BVerwG gegen die Deutsche Telekom AG.

Reaktionen auf ersten Gesetzesentwurf zur Novellierung des BDSG
In der vorletzten Woche hat das Bundesinnenministerium einen ersten Gesetzesentwurf für die Novellierung des BDSG vorgelegt. Daraufhin haben nun die Branchenverbände DDV (Dialogmarketing) und BVH (Versandhandel) ein Alternativkonzept vorgelegt. Im Unterschied zum Ministeriumsentwurf will es Unternehmen auch weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen die Nutzung personenbezogene Daten zu Werbezwecken erlauben. Dies allerdings nur, soweit sich die Unternehmen einem Datenschutzaudit unterziehen. Eine weitere Reaktion auf das Papier aus dem Bundesinnenministerium kam in der vergangenen Woche vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Die Schleswig-Holsteiner Datenschützer wiesen die vom BMI geplanten Änderungen beim Datenschutzaudit als teures bürokratisches Verfahren, das keinerlei Qualität versprechen würde, zurück.
Gemeinsame Stellungnahme von DDV und BVH zur geplanten BDSG-Novellierung (PDF).
Stellungnahme des ULD zu den vom BMI geplanten Änderungen am Datenschutzaudit

BGH hebt Löschung der Marke „POST“ vorerst auf
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 23.10.2008 – Az.: I ZB 48/07) bleibt der rechtliche Schutz der Marke „POST“ zunächst so lange erhalten, bis das Bundespatentgericht erneut über die Schutzfähigkeit der Wortmarke entschieden hat. Im Vorfeld des Verfahrens vor dem BGH hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag von Konkurrenten der Deutschen Post AG die Löschung der Marke angeordnet. Die dagegen von der Markenrechtsinhaberin eingelegte Beschwerde hatte das Bundespatentgericht zurückgewiesen. Gegen diese Zurückweisung legte die Deutsche Post AG nun erfolgreich Rechtsbeschwerde zum BGH ein.
Pressemeldung des BGH zum Beschluss des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 – Az.: I ZB 48/07 – „POST“.
Bericht der Financial Times Deutschland zum Markenrechtsstreit um die „POST“.

OVG Lüneburg: RTL-Berichterstattung hat Menschenwürde verletzt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ausgesprochen Beanstandung einer RTL-Berichtersattung wegen Verletzung der Menschenwürde bestätigt (Az: 10 LA 101/07). Die NLM stufte im Jahre 2005 mehrere Ausstrahlugen von RTL als menschenwürdeverletzend ein, in denen die Misshandlung eines pflegebedürftigen Mannes gezeigt wurde. Das OVG Lüneburg hat sich nun – genau wie die Vorinstanz in Hannover – der Einschätzung der Landesmedienanstalt angeschlossen und wies die Berufung zurück.
Bericht über das Verfahren gegen RTL vor dem OVG Lüneburg bei infosat.de.

OLG Köln: Keine Bagatellgrenze bei Tauschbörsennutzung
Das OLG Köln (Beschl. v. 28.10.2008 – Az.: 6 Wx 2/08) hat eine Entscheidung des LG Köln zum urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG aus formalen Gründen teilweise aufgehoben. Es hat in seiner Entscheidung aber grundsätzlich die Ausführungen der Vorinstanz zum Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bestätigt. Demnach kann eine solche Verletzung bereits mit der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse vorliegen. Ähnlich hatte zuvor unter anderem auch das LG Oldenburg entschieden.
Ausführlicher Bericht zur Entscheidung des OLG Köln zu § 101 UrhG bei golem.de.
Beschluss des OLG Köln vom 28.10.2008 – Az.: 6 Wx 2/08 im Volltext bei webhosting-und-recht.de.

„Bully“ Herbig scheitert mit Klage gegen Computerspiel
Der Künstler Michael „Bully“ Herbig ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung eines Computerspiels vor dem LG München I (Urt. v. 28.10.2008 – Az.: 33 O 24030/07) gescheitert. Er wollte den Titel des Spiels „Bully: Die Ehrenrunde“ gerichtlich verbieten lassen, weil er mit dem seiner Meinung nach zu gewalthaltigen Spiel nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Die Münchener Richter billigtem dem Künstlernamen „Bully“ in ihrer Entscheidung zwar gewisse Rechte zu, aber erkannten schließlich doch darauf, dass es sich bei dem Begriff „Bully“ vielmehr um ein Homonym handele; also um ein mehrdeutigen Begriff.
Die Meldung zum „Bully-Verfahren“ vor dem LG München I bei golem.de

Änderungen der Markenverordnung in Kraft
Zum 01. November 2008 sind Änderungen der Markenverordnung (MarkenV) in Kraft getreten. Insbesondere gelten neue Vorschriften bezüglich der Wiedergabeform, in der Marken bei Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgelegt werden müssen.
Das ÄnderungsG zur MarkenV vom 15. Oktober 2008 (PDF).
Pressemeldung des DPMA zu den wichtigsten Novellierungen der MarkenV.
Die Markenverordnung in der seit 01. November 2008 geltenden Fassung.

, Telemedicus v. 02.11.2008, https://tlmd.in/a/1028

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