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Wochenrückblick: Rapidshare, Einheitspatent, Medienpiraterie

+++ BGH: Kündigung von Internet-System-Verträgen jederzeit möglich

+++ OLG Düsseldorf: Negative Ebay-Bewertung muss nicht gelöscht werden

+++ LG Hamburg: Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen einstehen

+++ LG Münster: Mobilfunkanbieter müssen vor hohen Internetkosten warnen

+++ taz zeigt Verteidigungsministerium an

+++ Fortschritte beim Einheitspatent

+++ Welttag gegen Internetzensur

+++ Studie: Medienpiraterie in Schwellenländern
BGH: Kündigung von Internet-System-Verträgen jederzeit möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sog. Internet-System-Verträge jederzeit gekündigt werden können. Dies gelte selbst dann, wenn vertraglich eine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Ein Ausschluss des Kündigungsrechts ergebe sich nicht aus der Vereinbarung zwischen den Parteien und auch nicht aus der Rechtsnatur des Internet-System-Vertrags. Internet-System-Verträge werden als Werkverträge qualifiziert, wie der BGH bereits im letzten Jahr entschieden hat. Das starke Kündigungsrecht solle dem Besteller dienen und ihm die Möglichkeit geben, auf vertragswidrige Leistungen des Webhosters zu reagieren.
Zu dem Artikel von Dr. Bahr auf silicon.de.

OLG Düsseldorf: Negative Ebay-Bewertung muss nicht gelöscht werden
Im Wege des Eilverfahrens kann die Löschung einer negativen Ebay-Bewertung nicht verlangt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Februar. Der Sachverhalt: Eine unzufriedene Ebay-Käuferin machte von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und veröffentlichte auf dem Ebay-Bewertungsportal den Kommentar: „Finger weg!! Hat seine ware zurückerhalten, ich aber nie mein geld”. Die Entscheidung: Das Bewertungsportal gebe den Beteiligten die Möglichkeit, ihre jeweilige Sichtweise zu schildern, wenn es zum Streit komme. Im Eilverfahren könne deshalb grundsätzlich keine Löschung verlangt werden; wohl auch deshalb, weil sonst die Hauptsache vorweggenommen würde. Darüber hinaus sei die Äußerung der Käuferin auch weder offensichtlich unwahr, noch stelle sie Schmähkritik dar.
Zu der Meldung bei Juris.

LG Hamburg: Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen einstehen
Der Filehoster Rapidshare muss für Urheberrechtsverletzungen haften, die seine Nutzer begangen haben. Dies entschied das Landgericht Hamburg im Januar und schloss sich damit der Rechtsprechung des OLG Hamburg an. Es begründete die Haftung damit, dass Rapidshare Prüfpflichten verletzt habe. Um den rechtswidrigen Tausch von Daten zu verhindern, hätte Rapidshare Webcrawler und Wortfilter einsetzen müssen – diese Vorkehrungen seien geeignet und zumutbar. Andere Gerichte, wie das OLG Düsseldorf, hatten hingegen eine Haftung von Rapidshare abgelehnt. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bleibt die Rechtslage also weiterhin unklar.
Zu dem Artikel bei golem.de.

LG Münster: Mobilfunkanbieter müssen vor hohen Internetkosten warnen
Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkkunden über die genauen Kosten einer Internetnutzung per Handy informiert werden müssen. In dem Rechtsstreit hatte ein Mobilfunkkunde einen Vertrag abgeschlossen, nach dem er 0,006 Euro pro Kilobyte zu zahlen hatte. Der scheinbar günstige Preis, kostete ihn jedoch bereits nach wenigen Tagen bereits 1.000 Euro; sein Anschluss wurde erst gesperrt, dann gekündigt, weil sich der Kunde weigerte die Kosten zu bezahlen. Das Münsteraner Gericht ist der Auffassung, dass der Kunde über die Kosten besser hätte informiert werden müssen: Der Kunde „konnte die von dem Handy heruntergeladenen Datenmengen und die hiermit verbundenen Kosten nicht überblicken. Dies gilt insbesondere, weil ihm mit der vereinbarten Abrechnungseinheit von 0,006 €/Kilobyte für Internetverbindungen beziehungsweise 0,02 €/Kilobyte für WAP-Verbindungen ein besonders niedriger Preis suggeriert wurde”.
Mehr zum Thema bei golem.de.

taz zeigt Verteidigungsministerium an
Die „tageszeitung” (taz) hat das Bundesverteidigungsministerium angezeigt. Es geht um eine Werbekampagne zur Nachwuchsrekrutierung, die das Verteidigungsministerium bislang nur bei den Springermedien Bild, Bild am Sonntag und bild.de geschaltet habe. Gleichzeitig hätten eben diese Medien eine Kampagne für den mittlerweile zurück getretenen Bundesverteidigungsminister Guttenberg geführt. Dies stelle zumindest eine strafbare Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB dar, so die taz. Das Verteidigungsministerium dementierte die Vorwürfe: Gehandelt habe kein Beamter, sondern eine private Werbeagentur, § 331 StGB sei damit nicht anwendbar.
Zu der Meldung bei sueddeutsche.de.

Fortschritte beim Einheitspatent
Gegen die Stimmen von Spanien und Italien hat sich der EU-Rat für das EU-Gemeinschaftspatent ausgesprochen. Nach einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission sollen Patente bald nur noch in den Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Das Patent soll automatisch in allen EU-Ländern gelten. Der Grund für die Reformbestrebungen liegt darin, dass Patentanmeldungen in Europa wegen der hohen Übersetzungskosten sehr teuer sind. Gerade im Vergleich zu den USA seien die Kosten hier deutlich höher. Innovationen in Europa würden dadurch gehemmt. Das Vorhaben soll nun ohne Spanien und Italien weiter vorangebracht werden.
Mehr zum Thema bei heise.de.

Welttag gegen Internetzensur
Gestern fand zum dritten Mal der Welttag gegen Internetzensur statt. Initiiert wurde der Welttag, um auf die Internet-Repressionen und -Überwachung hinzuweisen. Anlässlich dieses Tages haben Reporter ohne Grenzen auch ihren Bericht zu den „Feinden des Internets” vorgelegt: Jedem dritten Internetnutzer weltweit bleibe der Zugang zu einem freien Netz verwehrt. In zehn Staaten sei die Überwachung des Internets und die Verfolgung von Bloggern und Internetnutzern so stark, dass sie den Titel „Feinde des Internets“ verdienten. Hierzu ganz aktuell: Nach Ägypten hat nun offenbar auch Libyen den Zugang zum Internet „abgeschaltet”.
Zu der Pressemitteilung bei Reporter ohne Grenzen.

Studie: Medienpiraterie in Schwellenländern
Diese Woche wurde eine Studie von 35 Forschern veröffentlicht, die Medienpiraterie in Brasilien, Indien, Russland, Südafrika, Mexiko und Bolivien untersucht haben. Zwar werden gesetzliche Schritte gegen Medienpiraterie in diesen Ländern unternommen; diese haben jedoch kaum Wirkung. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Vor allem seien die Produkte für die Bevölkerung in diesen Ländern vergleichsweise hoch; die Menschen könnten sich auf legalem Wege Medienprodukte nicht leisten und hätten deshalb auch kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein. Hinzu komme, dass die globalen Unternehmen nationalen Wettbewerb verhinderten.
Kurze Meldung bei netzpolitik.org.

, Telemedicus v. 13.03.2011, https://tlmd.in/a/1965

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