+++ EuGH: Schleichwerbung setzt kein Entgelt voraus
+++ BGH zu Bildveröffentlichung und Sitzungspolizei
+++ Justizministerin legt Gesetzesentwurf zu Vorratsdatenspeicherung vor
+++ Ermittlern gelingt Schlag gegen kino.to
+++ Diskussionen um Glücksspielstaatsvertrag
+++ Web-Anzeigenkunden sollen für Datenschutz-Sünden büßen
+++ Streetside: Microsoft räumt Bürgern Widerspruchsmöglichkeit ein
EuGH: Schleichwerbung setzt kein Entgelt voraus
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass „Schleichwerbung” kein Entgelt voraussetzt (Rs. C-52/10). In einer griechischen Fernsehsendung wurde eine Zahnbehandlung als Weltneuheit angepriesen. Ein Entgelt wurde dafür jedoch nicht gezahlt. Nach der EU-Fernsehrichtlinie wird eine Werbeabsicht jedoch insbesondere dann unterstellt, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Das Wort „insbesondere” fehlte allerdings in der griechischen Fassung der Richtlinie. Dennoch sei die Entgeltlichkeit nur als Indiz zu verstehen, so der EuGH. Aus Regelungszweck und Systematik der Richtlinie ergebe sich ein Mindestschutz für Fernsehzuschauer. Da eine Entgeltzahlung jedoch oftmals nicht nachzuweisen sei, könne diese auch nicht das entscheidende Kriterium für unzulässige Schleichwerbung sein.
Ausführlich bei urheberrecht.org.
BGH zu Bildveröffentlichung und Sitzungspolizei
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass eine sitzungspolizeiliche Anordnung zu Bildaufnahmen im Gerichtssaal zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist (Az. VI ZR 108/10). Ein Gericht hatte während eines Strafprozesses angeordnet, dass Fotos vor und nach der Verhandlung nur unter der Auflage gemacht werden dürfen, dass Aufnahmen der Angeklagten anonymisiert werden. Eine Zeitung hielt diese Auflage nicht ein und veröffentlichte unverpixelte Fotos der Angeklagten. Diese gingen zivilrechtlich dagegen vor und beriefen sich unter anderem auf die sitzungspolizeiliche Anordnung. Der BGH entschied jedoch zugunsten der Zeitung: Die Zulässigkeit der Fotos sei ausschließlich nach dem Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) zu beurteilen, wonach die Aufnahmen im konkreten Fall zulässig waren. Die Anordnung des Gerichts sei durch die Betroffenen im Zivilprozess nicht durchsetzbar.
Die Hintergründe im Detail bei Telemedicus.
Justizministerin legt Gesetzesentwurf zu Vorratsdatenspeicherung vor
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Danach sollen Verkehrsdaten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate gespeichert werden. Statt dessen soll das „Quick freeze”-Verfahren Eingang ins Gesetz finden. Auf Antrag können einzelne Datensätze „eingefroren” und vor dem Löschen bewahrt werden, sodass eine wesentlich kürzere Speicherungsdauer von sieben Tagen ausreicht, die nur bei konkretem Anlass verlängert werden kann. CDU und CSU lehnen den Vorschlag bislang jedoch ab.
Weiter bei welt.de.
Ermittlern gelingt Schlag gegen kino.to
Vergangene Woche ist Ermittlern ein internationaler Schlag gegen das Streaming-Portal kino.to gelungen. Bei Razzien in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden wurden mehrere mutmaßliche Hintermänner der Webseite festgenommen, sowie die Domain und ein Server beschlagnahmt. Noch bevor die Webseite vom Netz ging, veröffentlichte die Kriminalpolizei eine Warnung für Internetnutzer. Wer „widerrechtlich Raubkopien” angefertigt habe, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Ob jedoch auch die Nutzung von kino.to gegen das Urheberrecht verstößt, ist bislang äußerst umstritten.
Die Hintergründe bei Spiegel online.
Die Strafbarkeit der Nutzer im Detail bei Telemedicus.
Diskussionen um Glücksspielstaatsvertrag
Die Ministerpräsidenten der Länder konnten sich am Donnerstag nicht auf den Beschluss eines neuen Glücksspielstaatsvertrages einigen. Ursprünglich sollte der neue Staatsvertrag am Donnerstag unterzeichnet werden, die Ministerpräsidenten vertagten sich jedoch auf Oktober. Weil Entwürfe zum Staastsvertrag unklare Regelungen über Netzsperren und Sperrverfügungen enthielten, stand der Glücksspielstaatsvertrag schon im Vorfeld unter keinem günstigen Stern. Darüber hinaus sind letzte Woche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Europarecht laut geworden. Dennoch wird noch in diesem Jahr eine Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages erfolgen müssen, denn die bisherige Fassung läuft zum Ende diesen Jahres aus.
Stimmen zum gescheiterten Beschluss bei Netzpolitik.
Ein Interview mit Telemedicus-Autor Thomas Mike Peters zum Thema bei Netzpolitik.
Web-Anzeigenkunden sollen für Datenschutz-Sünden büßen
Wie Spiegel online vergangene Woche berichtet hat, soll das Bundesverbraucherschutzministerium planen, Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße auf fremden Internetseiten haften zu lassen. Da viele Datenschutzverstöße außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Datenschutzrechts stattfinden, will das Ministerium offenbar die Werbepartner in Deutschland in die Pflicht nehmen. Man werde prüfen, „ob betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben”, hieß es aus dem Verbraucherschutzministerium. Auch indirekte Vorteile – etwa durch Datenschutzverstöße der Plattform, auf der geworben wird – sollen damit gemeint sein, so Spiegel online.
Ausführlich bei spiegel.de.
Streetside: Microsoft räumt Bürgern Widerspruchsmöglichkeit ein
Nach Google hat nun auch Microsoft für seinen umstrittenen Dienst „Streetside” eine Widerspruchsmöglichkeit für Bürger eingerichtet. Wie bei Googles Projekt „Street View” will Microsoft Straßenzüge abfotografieren und mit seinem Kartendienst im Internet verknüpfen. Schon um Street View gab es im letzten Jahr große Diskussionen, die letztlich darin endeten, dass Google Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Aufnahmen einräumte. Das selbe Vorgehen soll nun auch den Weg für Microsofts Streetside ebnen.
Die Meldung bei der FTD.