+++ DRM ist endgültig tot: Auch Sony BMG steigt aus
+++ OLG Frankfurt: DSL-Anschluss-Inhaber haftet nicht immer für Mitnutzer
+++ LG München I: Pumuckl darf Freundin haben
+++ LG Köln: Kein Mitverschulden des Phishing-Opfers
+++ Entscheidung über Handy-Fernsehen
+++ „Spickmich.de“: Verhandlung in der Hauptsache
+++ Klage gegen hessische Wahlmaschinen
DRM ist endgültig tot: Auch Sony BMG steigt aus
Sony BMG hat angekündigt, zukünftig Musik ohne DRM im Internet zu Verkauf freizugeben. Sony BMG ist das letzte der großen vier Major Labels, das auf DRM verzichtet. Die Konkurrenten Warner Music, Universal und EMI hatten sich bereits im letzten Jahr von der digitalen Rechteverwaltung verabschiedet. Sony BMG plant nun einen sog. „Platinum MusicPass“ einzuführen. Dies sind Plastik-Karten mit speziellen Codes, die in Elektronikmärkten erworben werden können. Erst mit diesen Codes sollen die Musikstücke heruntergeladen werden können.
Mehr bei Telemedicus.
OLG Frankfurt: DSL-Anschluss-Inhaber haftet nicht immer für Mitnutzer
Der Inhaber eines DSL-Anschluss ist nicht für jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich, die Anschluss-Mitnutzer seines Haushalts begehen. Eine Störerhaftung ist nach Ansicht der Frankfurter Richter nur dann anzunehmen, wenn der Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht verletzt hat. Zu den Prüfungspflichten zähle es, dritte Personen zu instruieren und überwachen – aber nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Mitnutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen könnten. Vor allem Minderjährige müssten vor einer Internetnutzung belehrt werden. Das Gericht vermutete daher zugunsten des Beklagten, dass dieser keine Urheberrechtsverletzung (mit-)verursacht habe.
Weitere Informationen bei Heise.
LG München I: Pumuckl darf Freundin haben
Der Streit zwischen der Zeichnerin des Pumuckls und dessen Autorin betraf die Frage, ob dem Pumuckl eine Freundin erfunden werden dürfe. Die Zeichnerin hatte an einem Kinder-Malwettbewerb zu dem Motto „Eine Freundin für Pumuckl“ mitgewirkt. Nach Ansicht des Münchener Landgerichts I habe die Zeichnerin weder durch die Teilnahme an dem Malwettbewerb, noch durch die Aussage, Pumuckl habe eine Freundin verdient, die Urheberschaft an der literarischen Figur des Pumuckl in Anspruch genommen. Sie habe damit lediglich ihre Ansicht zu diesem Thema geäußert, was ihr nach dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch zustehe. Auch eine Entstellung des literarischen Werks konnte das Gericht nicht feststellen. Bereits der Antrag der Autorin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war vom Gericht zurückgewiesen worden.
Weitere Informationen finden sich bei Dr. Bahr.
LG Köln: Kein Mitverschulden des Phishing-Opfers
Ein Phishing-Opfer trifft kein Mitverschulden, wenn es seinen Computer mit einem Virenschutz ausgerüstet hat. Dies entschied das Kölner Landgericht. Täter könnten mithilfe von Malware und Pharming selbst dann an Daten gelangen, wenn der Kontoinhaber hinreichend aufmerksam sei und sich hinreichend vor Angriffen bzw. Viren schützt. „Auch aktuelle Virenschutzsoftware kann nicht immer die neuesten Schadprogramme erkennen. Trotz aller Sicherheitsupdates tauchen auch immer wieder neue Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Programmen auf.“, so das Gericht. Ein Mitverschulden des Opfers sei daher nicht zu begründen.
Mehr bei Dr. Bahr.
Entscheidung über Handy-Fernsehen
Die Umsetzung des seit langem geplanten, mobilen Fernsehens im DVB-H-Standard rückt näher: Eine Sondierungsgruppe der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten wird am kommenden Dienstag voraussichtlich einen endgültigen Vorschlag für die Lizenzvergabe unterbreiten. Vorne liegt im Rennen um die Sendelizenz der Plattformbetreiber Mobile 3.0. Das Konsortium hatte bis zum 31.12.2007 einen Vorschlag über die Belegung der Programme, sowie entsprechende Verträge mit den Rundfunkanstalten vorgelegt. ARD und ZDF sollen danach kostenfrei empfänglich sein, wenn Mobile 3.0 den Zuschlag erhält.
Weitere Informationen gibt es bei Info-Sat oder den Urheber- und Medienrecht News.
„Spickmich.de“: Verhandlung in der Hauptsache
Die Streitigkeit um „Spickmich.de“ wird nun im Hauptsacheverfahren ausgehandelt. Am Mittwoch fand vor dem Kölner Landgericht die mündliche Verhandlung statt. Wenngleich es um die gleichen Rechtsfragen geht wie im einstweiligen Verfügungsverfahren, so könne der Sachverhalt nun im Hauptsacheverfahren aber „intensiver ermittelt“ werden, wie der Gerichtssprecher Dirk Eßer einschätzt. Laut Heise zeigten sich die Richter bei der Verhandlung jedoch ebenfalls eher pro „Spickmich.de“ gestimmt. Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln hatten den Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Betreiber des Portals bislang abgewiesen.
Mehr bei Kriegs-Recht.
Klage gegen hessische Wahlmaschinen
Der Chaos Computer Club (CCC) plant eine Klage beim Hessischen Staatsgerichtshof einzureichen: Ziel ist es, ein Verbot der Wahlcomputer zu erreichen, die bei der demnächst stattfindenden Landtagswahl eingesetzt werden sollen. Nach Ansicht des Clubs verstößt der Einsatz der Wahlcomputern gegen die Grundsätze von Öffentlichkeit, Amtlichkeit und Gleichheit einer Wahl. In den Niederlanden war es Hackern kürzlich gelungen, die Wahlcomputer bei einem Test zu manipulieren. Die niederländische Regierung verzichtet daher nun auf den Einsatz der Computer.
Zu einem Bericht in der Frankfurter Rundschau.