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Wochenrückblick: ProSieben, De-Mail, Vorratsdaten, RSS-Feeds

+++ BVerwG: Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 muss erneut geprüft werden

+++ Bundesrat nimmt Stellung zum De-Mail Gesetz

+++ Justizministerin fordert Kompromissbereitschaft bei der Vorratsdatenspeicherung

+++ AG Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen durch RSS-Feeds

+++ Pirate Bay verliert vor Stockholmer Gericht in zweiter Instanz
BVerwG: Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat1 muss erneut geprüft werden
Dies Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die ehemals geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG bezüglich der rundfunkrechtlichen Aspekte vom Bayerischen VGH neu geprüft werden muss. Die Axel Springer AG hatte damals eine „Bestätigung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit” beantragt, hierüber musste die Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entscheiden. Diese versagte die Genehmigung. Nachdem die Übernahme unter anderem deshalb gescheitert war, begehrte die Axel Springer AG die Feststellung, dass die Entscheidung der KEK rechtswidrig war. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt jedoch schon die Klage für unzulässig: Es fehle am Feststellungsinteresse. Diese Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht nun auf und verwies die Sache an den Bayerischen VGH zurück. Ein Feststellungsinteresse sei weiterhin gegeben, da die Klägerin damit rechnen müsse, nun von Investoren als Verhandlungspartner nicht mehr in Betracht gezogen zu werden.
Zur Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts

Bundesrat nimmt Stellung zum De-Mail Gesetz
Ende der Woche hat der Bundesrat ausführlich zum Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten“ Stellung genommen. Dabei folgte der Bundesrat in seiner Kritik den Ergebnissen aus den Beratungen der Fachausschüsse. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, eine sichere Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Allerdings werfe der bisherige Entwurf noch eine „Vielzahl an rechtlichen und technischen Fragen” auf. Die Kritik ist deutlich: Der Entwurf weise schon formal neben „inhaltlichen Defiziten” und „redaktionellen und sprachlichen Mängeln” auch innere Widersprüche auf. Generell stelle sich die Frage, ob der Entwurf dem „Gebot der Normenklarheit” entspreche und damit allgemein verständlich und nachvollziehbar sei. Ferner bemängelt der Bundesrat, dass die Eilbedürftigkeit des Vorhabens nicht hinreichend dargelegt sei.
Mehr zum Thema bei heise.de

Justizministerin fordert Kompromissbereitschaft bei der Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière wegen seiner harten Haltung im Streit um die Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Sie forderte den Minister auf, bei der Kompromisssuche der anderen Seite nun seinerseits einen Schritt entgegen zu kommen. Die Bundesjustizministerin hatte einen Vorschlag zum „Quick-Freeze”-Verfahren präsentiert und ist der Meinung, damit einen „ganzen Schritt weitergekommen” zu sein. Der Bundesinnenminister hingegen bezeichnete den Vorschlag als unzureichend.
Zum Bericht bei golem.de
Kommentar von Simon Möller: Schaar ein Verräter?

AG Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen durch RSS-Feeds
Ende September entschied das Amtsgericht Hamburg, dass die automatische Übernahme von Inhalten eines RSS-Feeds in die eigene Website eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Websitebetreiber sei dabei nicht nur Störer, der zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens verpflichtet ist, sondern vielmehr Täter. Als Täter haftet er jedoch auch auf Schadensersatz. Eine Haftungsprivilegierung aus den §§ 7 bis 10 TMG komme hier nicht in Betracht, da der Betreiber der Webseite den Feed selbst eingebunden habe. Damit habe er durch aktives Tun sich die Inhalte Dritter zu Eigen gemacht.
Bericht bei Telemedicus

Pirate Bay verliert vor Stockholmer Gericht in zweiter Instanz
Auch in der zweiten Instanz wurden die Gründer der Internet-Tauschbörse „The Pirate Bay” in Stockholm zu Gefängnisstrafen und Schadensersatz verurteilt. Das Stockholmer Oberlandesgericht folge damit der Vorinstanz und verurteilte die drei Schweden wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts. Allerdings verringerte das Gericht die Freiheitsstrafen, hob jedoch im Gegenzug die Höhe der Schadensersatzzahlungen an. Mit Genugtuung nahmen das Urteil die als Nebenkläger beteiligten Musik- und Filmkonzerne auf.
Zum Bericht bei FAZ.net

, Telemedicus v. 28.11.2010, https://tlmd.in/a/1903

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