+++ Clickbaiting und Gewinnspiel: BGH zur Werbung mit Promifotos
+++ Bundesdatenschutzbeauftragter akzeptiert 1&1-Bußgeldkürzung
+++ Streit um Infrastruktur: Amazon darf Parler vorerst von Servern aussperren
+++ YouTube sperrt KenFM komplett
+++ Ärztin rechtskräftig wegen Information über Schwangerschaftsabbrüche verurteilt
+++ Diskussion um Datenschutz bei Clubhouse
Clickbaiting und Gewinnspiel: BGH zur Werbung mit Promifotos
Der BGH hat vergangene Woche zwei Entscheidungen zur ungefragten Werbung mit Promifotos gefällt. Die Presse darf demnach nicht grenzenlos mit Prominenten für Artikel werben, wenn es im Artikel gar nicht um sie geht. Im konkreten Fall hatte die Zeitschrift TV Movie auf Facebook einen Post mit Fotos mehrerer Prominenter abgesetzt, darunter Günther Jauch. TV Movie betitelte den Post mit den Worten, „einer dieser TV-Moderatoren“ müsse sich „wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen“. Im verlinkten Artikel ging es aber gar nicht um Jauch. Solches Clickbaiting müsse Jauch nicht hinnehmen, so der BGH – auch, wenn so geköderte Klicks Werbeeinnahmen erzielen, die der Finanzierung der journalistischen Arbeit dienen. Der BGH sprach Jauch 20.000 Euro als fiktive Lizenzgebühr zu (Az. I ZR 120/19). Im zweiten Fall warb die Bild am Sonntag mit einem Foto des ehemaligen Traumschiff-Kapitäns Sascha Hehn für ein Kreuzfahrtgewinnspiel. Zu unrecht: Auch ein Foto von solchem Symbolcharakter dürfe die Presse nicht schrankenlos nutzen, zumal hier überwiegend kommerziell zur Werbung für ein Gewinnspiel (Az. I ZR 207/19). Beide Fotonutzungen griffen nach Ansicht des BGH rechtswidrig in den „vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild“ ein.
Zur Pressemitteilung des BGH im Fall Jauch gegen TV Movie.
Zur Pressemitteilung des BGH im Tramschiff-Fall.
Mehr im HLCI-Blog.
Bundesdatenschutzbeauftragter akzeptiert 1&1-Bußgeldkürzung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bußgeldkürzung gegen 1&1 akzeptiert. Beide Seiten haben ihre ihre Rechtsbeschwerden zurückgenommen, teilte Kelbers Behörde mit. Das Landgericht Bonn hatte im November ein Bußgeld von 9,6 Millionen auf 900.000 Euro reduziert – es sei unangemessen hoch gewesen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte das Bußgeld wegen eines unzureichenden Authentifizierungsverfahrens bei Kundenanrufen im Callcenter von 1&1 verhängt.
Zur Meldung bei Golem.de.
Streit um Infrastruktur: Amazon darf Parler vorerst von Servern aussperren
Amazon darf das Netzwerk Parler vorerst offline lassen. Das hat ein US-Bezirksgericht im Eilverfahren entschieden. Parler kann Amazon damit vorerst nicht zwingen, ihm wieder Cloud-Infrastruktur bereitzustellen. Amazons Cloudtochter AWS hatte Mitte Januar Parler die Server abgeschaltet: Parler sei es nicht gelungen, Folter-, Tötungs- und Vergewaltigungsaufrufe zu beseitigen, so Amazons Begründung. Parler meint, Amazon verletze mit der schnellen Kündigung den Vertrag – und habe sich zudem wettbewerbswidrig mit Twitter abgesprochen. Der Streit wird im Hauptverfahren weiter geführt. Unterdessen klagt die NGO „Coalition for a Safer Web“ in den USA gegen Apple mit dem Ziel, den Messenger Telegram aus dem App Store zu entfernen. Apple „wisse, dass Telegram zur ‚Anstachelung religiöser und rassistischer Gewalt‘ missbraucht werde und damit gegen die App-Store-Regeln verstoße“, zitiert heise die NGO.
Zu Parler gegen Amazon bei Zeit Online.
YouTube sperrt KenFM komplett
YouTube hat den Kanal des Verschwörungsideologen Ken Jebsen komplett offline genommen. Jebsen habe auf seinem Kanal KenFM zum dritten Mal gegen die Corona-Richtlinien von YouTube verstoßen. Dazu zählen laut Google Videos, „die Menschen davon abhalten, sich medizinisch behandeln zu lassen, oder in denen schädliche Substanzen als gesundheitsfördernd angepriesen werden“. Schon Mitte 2020 hatte YouTube Jebsen den Hahn für Werbeeinnahmen zugedreht. Jebsen soll in seinen Videos zu Corona unter anderem gesagt haben, Bill Gates denke darüber nach, Menschen durch Impfungen zu sterilisieren.
Zur Meldung bei heise.de.
Ärztin rechtskräftig wegen Information über Schwangerschaftsabbrüche verurteilt
Das OLG Frankfurt hat die Ärztin Kristina Hänel wegen ihrer Informationen über Schwangerschaftsabbrüche rechtskräftig zur einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Ihre Website habe nicht nur über das „Ob“ informiert, sondern auch über die verwendeten Methoden sowie den konkreten Ablauf ihrer Behandlung. Ärztinnen und Ärzte dürfen nach einer Reform von § 219a StGB im Jahr 2019 zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – aber nicht, wie. Hierfür dürfen sie nur auf andere Stellen verweisen. Hänel hat Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
Zur Meldung im Spiegel.
Diskussion um Datenschutz bei Clubhouse
Im Hype um das Soziale Netzwerk Clubhouse kommen auch Fragen zum Datenschutz auf. Gegenüber Heise kritisiert die saarländische Datenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz (DSK) Monika Grethel die Option, Clubhouse Zugriff auf das Adressbuch zu gewähren und dem Betreiber somit „Kontaktinformationen von Personen, die selbst nicht Teilnehmer des Dienstes sind, zur Verfügung zu stellen“. Der Betreiber von Clubhouse speichert nach eigener Angabe die Kontakte selbst nicht, sondern überträgt sie nur zeitweise und verschlüsselt zum Abgleich. Auf Clubhouse können aktuell nur Personen teilnehmen, die eine Einladung durch andere Nutzer erhalten haben.
Mehr zum Thema bei Heise.de.