+++ DSGVO: US-Unternehmen erstellt heimlich Profile europäischer Handynutzer
+++ ChatGPT: US-Anwalt muss Strafe für erfundenes Urteil zahlen
+++ NetzDG: Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Löschung strafbarer Inhalte
+++ KI-gestützte Richterassistenz: Erste Tests in Niedersachsen
+++ DSGVO: CNIL verhängt Millionen-Bußgeld gegen Online-Werbenetzwerk
+++ Elektronische Patientenakte für alle
DSGVO: US-Unternehmen erstellt heimlich Profile europäischer Handynutzer
Der österreichischen Bürgerrechtsorganisation NOYB zufolge erstellt das US-Unternehmen TeleSign heimlich Profile europäischer Handynutzer. Auf Basis der erhobenen Daten würde den Nutzern ein „Reputationsscore“ zwischen 0 und 300 zugeteilt, den das Unternehmen dann an seine Kunden verkauft. Hierzu würden u.a. Daten des Telekommunikationsanbieters Belgacom Intenational Carrier Services (BICS) herangezogen. NOYB hat daher Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht, die für BICS als auch die TeleSign Muttergesellschaft Proximus zuständig ist.
Zur Mitteilung von NOYB.
Zur Meldung auf heise.de.
ChatGPT: US-Anwalt muss Strafe für erfundenes Urteil zahlen
Weil ein US-Anwalt vor Gericht mit fiktiven Urteilen argumentierte, die er ungeprüft aus einem mittels ChatGPT erstellten Schriftsatz übernahm, muss er nun 5.000 US-Dollar Strafe zahlen.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung im Guardian (engl.).
NetzDG: Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Löschung strafbarer Inhalte
Facebook ist entsprechend den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Deutschland dazu verpflichtet, strafbare Inhalte unverzüglich zu entfernen oder zu sperren, unabhängig davon, was dazu in den Nutzungsbedingungen steht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.05.2023, Az. 10 U 24/22). Der Kläger war gerichtlich gegen Facebook vorgegangen, nachdem das Netzwerk wiederholt von ihm gepostete Inhalte entfernt und sein Profil für mehrere Tage gesperrt hatte. Während die erste Instanz dem Kläger teilweise Recht gab, hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Klage auf Beseitigung und Schadenersatz nun vollständig abgewiesen. Dass ein Teil der Nutzungsbedingungen von Facebook zum fraglichen Zeitpunkt aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam waren, sei unerheblich, da Facebook sich bei der Löschung auf das Gesetz stützen könne.
Zum Urteil des OLG Karlsruhe (10 U 24/22).
Zur Meldung auf heise.de.
KI-gestützte Richterassistenz: Erste Tests in Niedersachsen
An niedersächsischen Landgerichten finden erste Tests einer auf künstliche Intelligenz (KI) gestützten Richterassistenz statt. Diese soll die Gerichte bei der Bearbeitung gleichgelagerter Fälle, also insbesondere Massenverfahren, untersützten. Das Training der KI erfolgt dabei ausschließlich auf Basis von Entscheidungen der jeweiligen Richter und Richterinnen.
Zur Meldung auf heise.de.
DSGVO: CNIL verhängt Millionen-Bußgeld gegen Online-Werbenetzwerk
Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat ein Bußgeld in Höhe von 40 Mio. Euro gegen das auf Retargeting spezialisierte Online-Werbenetzwerk Criteo verhängt. Das Bußgeld stellt den Abschluss einer viereinhalbjährigen Untersuchung der CNIL dar, bei der zahlreiche Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt wurden. Bemängelt wurden fehlende Informationen und Transparenz, Achtung der Betroffenenrechte, Nachweise der Einwilligung in die Verarbeitung als auch Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit. Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation NOYB. Criteo hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Pressemitteilung von NOYB.
Elektronische Patientenakte für alle
Laut dem jüngsten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur elektronischen Patientenakte (ePA) soll diese vom 15. Januar 2025 an automatisch für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt werden, sofern diese nicht widersprechen (Opt-Out). Auch die Nutzung der Gesundheitsdaten für Zwecke der Forschung soll künftig ohne Einwilligung möglich sein. Ebenso die Nutzung durch die Krankenkassen zur besseren Steuerung der Versorgung. Dies war bisher ausgeschlossen, da man befürchtete, die Kassen könnten die Daten nutzen, um besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte hinauszudrängen.
Zur Meldung auf golem.de.