+++ EuGH kippt EU-US Privacy Shield
+++ EU-Kommission leitet Sektoruntersuchung zu Verbraucher-IoT ein
+++ Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
+++ BNetzA verhängt Bußgeld wegen unverlangter Werbeanrufe
+++ Tesla darf vorerst nicht mit Autopilot werben
EuGH kippt EU-US Privacy Shield
Der EuGH hat das zwischen den USA und der EU geschlossene Abkommen über den sogenannten Privacy Shield für nichtig erklärt. Dieses Abkommen ermöglichte die Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA, indem es dafür ein Zertifikat über das vergleichbare Datenschutz-Niveau zur Verfügung stellte. Dies sei derzeit jedoch aufgrund der weitreichenden Ermittlungsbefugnisse der US-amerikanischen Behörden nicht ausreichend, so der EuGH. Statt dem Privacy Shield bliebe weiterhin die Möglichkeit der Verwendung von Standarddatenschutzklauseln, wobei der Verantwortliche selbst das vergleichbare Datenschutz-Niveau prüfen müsse.
Zum Bericht mit Hintergründen auf sueddeutsche.de.
EU-Kommission leitet Sektoruntersuchung zu Verbraucher-IoT ein
Die EU-Kommission hat diese Woche bekannt gegeben, dass sie den Wirtschaftssektor für verbraucherbezogene Internet of Things Produkte und Dienstleistungen untersucht. Dazu gehören u.a. sprachgesteuerte Haushaltsgeräte und Wearables. Eine Sektoruntersuchung richtet sich nicht gegen ein konkretes Unternehmen, sondern soll den Wettbewerbsbehörden allgemein Wissen in einem bestimmten Bereich verschaffen. Anlass seien Hinweise auf Beschränkungen des Zugangs zu Daten oder der Interoperabilität. Aber auch die sogenannte Selbstbevorzugung einiger Unternehmen und Standardsetzungspraktiken sollen untersucht werden. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung können für konkrete Verfahren gegenüber Unternehmen verwertet werden.
Zur Pressemitteilung der Kommission.
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Dies entschied das Gericht bereits im Mai, wie jetzt aus einer Pressemitteilung hervor geht. Der Beschluss betrifft § 113 TKG in seiner bisherigen Form sowie mehrere auf diese Vorschrift verweisende Vorschriften. Sie sollen Behörden ermöglichen, Auskunft über Anschlussinhaber oder Inhaber bestimmter IP-Adressen zu erlangen. In der derzeitigen Form verletzten sie in nicht verfassungskonformer Weise die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. Demnach fehle insbesondere eine sogenannte Doppeltür, die sowohl für Übermittlungs- wie auch Abrufregelungen dieses Überwachungsinstruments verfassungskonforme Schranken vorsieht. So sei insbesondere ein konkreter Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat erforderlich und die zu schützenden Rechtsgüter müssten von hervorgehobenem Gewicht sein.
Zur Pressemitteilung des BVerfG vom 17.7.2020.
BNetzA verhängt Bußgeld wegen unverlangter Werbeanrufe
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen den Mobildfunkanbieter mobilcom-debitel in Höhe von 145.000 EUR verhängt. Anlass seien zahlreiche Beschwerden über unverlangte Werbeanrufe sowie unterstellte, aber nicht abgeschlossene, Verträge.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
LG München I: Tesla darf vorerst nicht mit Autopilot werben
Tesla darf nicht damit werben, einen Autopilot anzubieten. Dies hat das LG München I dem Unternehmen vor kurzem untersagt, worüber Golem berichtet. Hierbei handele es sich um eine irreführende Aussage, da bereits nach den rechtlichen Anforderungen ein vollautonomes Fahrzeug in Deutschland noch nicht zulässig sei. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen mehrere Werbeäußerungen des Unternehmens auf Unterlassung geklagt.
Zum Bericht auf golem.de.