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Wochenrückblick: Privacy Shield, Drohnen, Rundfunkbeitrag

+++ EGMR: Haftung für Nutzerkommentare ist Einzelfallentscheidung

+++ EU und USA einigen sich auf Safe Harbor-Neuregelung „Privacy Shield“

+++ AG Potsdam: Unterlassungsanspruch bei Überflug eines Grundstücks mit Kameradrohne

+++ LG Potsdam: E-Plus darf Datenvolumen nicht beliebig drosseln

+++ BGH-Entscheidungen zu Netzsperren-Pflicht von Access-Providern im Volltext erschienen

+++ BVerwG: Verhandlung über Rundfunkbeitrag im März


EGMR: Haftung für Nutzerkommentare ist Einzelfallentscheidung
Die Haftung von Webseiten- und Portalbetreibern für Nutzerkommentare ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag entschieden (Az.: 22947/13 – Magyar Tartalomszolgáltatók Egyesülete and Index.hu Zrt v. Hungary). Im vorliegenden Fall hatten sich Nutzer auf einem Internetportal abwertend und durchaus vulgär über die Geschäftspraktiken einer Immobilienmakler-Firma geäußert. Nachdem rechtliche Schritte gegen das Portal eingeleitet worden waren, hatte der Betreiber die Kommentare gelöscht. Gleichwohl verurteilten zwei ungarische Gerichte den Portalbetreiber zur Zahlung von Schadenersatz. Dabei handele es sich jedoch um einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der EGMR. Die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht der in Zwielicht geratenen Immobiliengesellschaft sei nicht angemessen erfolgt. Auch wenn die Kommentare vulgär und teilweise unangebracht waren, seien sie dadurch nicht zwangsweise rechtswidrig. Die Entscheidung, ob Nutzerkommentare zu löschen seien, müsse in jedem Einzelfall erneut getroffen werden. Die Meinungsfreiheit aus Art. 10 der EMRK dürfe nicht vorab durch Prüfpflichten eingeschränkt werden, so der EGMR.
Das Urteil im Volltext (englisch).
Kommentar auf lto.de.

EU und USA einigen sich auf Safe Harbor-Neuregelung „Privacy Shield“
EU und USA haben sich auf eine Nachfolgevereinbarung des Safe Harbor-Abkommens geeinigt, das „Privacy Shield“. Die konkrete Ausgestaltung wird in den kommenden Wochen folgen. Grund für die Ausarbeitung neuer Rahmenbedingungen ist die Entscheidung des EuGH vom Oktober 2015 (Az.: C-362/14). Der EuGH erklärte damit die bisher geltende Safe Harbor-Regelung für unwirksam. Die neuen Vereinbarungen sehen vermeintlich strengere Regelungen für den Import und die Verwendung von persönlichen Daten aus der EU in die USA vor. Die Nutzung durch öffentliche Stellen dürfe nun ausschließlich nach klaren Regelungen und Limitierungen erfolgen, so eine schriftliche Zusage seitens der USA.
Meldung auf golem.de.
„EU-US Privacy Shield: Was wir bisher wissen.” bei delegedata.de.

AG Potsdam: Unterlassungsanspruch bei Überflug eines Grundstücks mit Kameradrohne
Ein Drohnenpilot muss es unterlassen, mit seiner Drohne das Grundstück eines Nachbarn zu überfliegen. Das hat das Amtsgericht Potsdam Mitte April 2015 entschieden, wie diese Woche bekannt wurde. Der Kläger des Verfahrens ist Eigentümer eines Grundstücks, das durch eine hohe Hecke vor Einsicht von den Nachbargrundstücken geschützt ist. Im Sommer 2013 verweilte die Lebensgefährtin des Klägers im Garten auf einer Sonnenliege. Der Beklagte ließ dabei seine Drohne mit Kamera über das Grundstück des Klägers fliegen. Das untersagte das Gericht: Der Beklagte habe „durch den Überflug der von ihm gesteuerten Flugdrohne unter Fertigung von Bildern in Echtzeitübertragung über das klägerische Grundstück in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen”.
Das Urteil im Volltext.
Die Meldung bei heise.de.

LG Potsdam: E-Plus darf Datenvolumen nicht beliebig drosseln
E-Plus darf nicht mit „unbegrenztem Datenvolumen“ werben und die Downloadgeschwindigkeit nach Überschreiten eines bestimmten Limits stark drosseln. Das LG Potsdam entschied Mitte Januar, dass der Mobilfunkanbieter durch die Drosselung des Datenvolumens gegen sein Vertragsversprechen verstoße, wie nun bekannt wurde (Az.: 2 O 148/ 14, nicht rechtskräftig). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Werbeversprechen geklagt. Eine Drosselung um den Faktor 500 komme einer Reduzierung der Internetnutzung auf null gleich. E-Plus habe mit seiner Leistungsbeschreibung des unbegrenzten Datenvolumens falsche Erwartungen geweckt. Insbesondere sei eine Klausel im Mobilfunkvertrag, die es dem Unternehmen bereits bei Vertragsschluss erlaube, die Leistung einseitig einzuschränken, unwirksam. E-Plus teilte daraufhin mit, dass die beanstandeten Klauseln aus dem Jahre 2013 in aktuellen Verträgen keine Verwendung mehr fänden.
Pressemitteilung des vzbv.
Das Urteil im Volltext.

BGH-Entscheidungen zu Netzsperren-Pflicht von Access-Providern im Volltext erschienen
Access-Provider können dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf Websites mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu sperren. Dies hatte der BGH bereits Ende November 2015 entschieden. Hintergrund waren Klagen von Rechteinhabern gegen Telekommunikationsunternehmen, die den Zugang zum Internet vermitteln. Der BGH entschied, dass Access-Provider eine subsidiäre Störerhaftung treffen kann. Das Urteil ist nun im Volltext erschienen. Nach dem Erscheinen des Volltexts stehen die Argumente des BGH weiter in der Kritik.
Das Urteil im Volltext.
Kritische Analyse bei internet-law.de.

BVerwG: Verhandlung über Rundfunkbeitrag im März
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird im März über die ersten 15 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandeln. Mehrere Privatpersonen und Gewerbetreibende hatten gegen den nunmehr geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag pro Haushalt geklagt. Sie führen an, der Beitrag sei eine Steuer, für deren Einführung die Länder keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Gewerbetreibende sehen insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Der Rundfunkbeitrag wird bei ihnen nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Gewerbetreibende mit mehreren Betriebsstätten und Mitarbeitern seien somit benachteiligt im Vergleich zu Betreibern mit einer einzelnen kleinen Betriebsstätte.
Beitrag auf tagesspiegel.de.
Meldung auf urheberrecht.org.

, Telemedicus v. 07.02.2016, https://tlmd.in/a/2996

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